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   OLG Hamm, 13.06.1989 - 1 UF 117/89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,4044
OLG Hamm, 13.06.1989 - 1 UF 117/89 (https://dejure.org/1989,4044)
OLG Hamm, Entscheidung vom 13.06.1989 - 1 UF 117/89 (https://dejure.org/1989,4044)
OLG Hamm, Entscheidung vom 13. Juni 1989 - 1 UF 117/89 (https://dejure.org/1989,4044)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Haager Übereinkommen zum Schutz Minderjähriger; Schutzmaßnahmen für Minderjährigen; Unzuständigkeit des Gerichts bei Ortswechsel; Grundsatz der Erhaltung der Zuständigkeit; Vertragsstaat

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    FGG Vorbem. zu § 3 ff.

Papierfundstellen

  • FamRZ 1989, 1109
  • FamRZ 1989, 11O9
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • BGH, 05.06.2002 - XII ZB 74/00

    Zuständigkeit der Heimatbehörden nach dem minderjährigen Schutzabkommen

    Der Umstand, daß der Antragsteller das Kind ohne Zustimmung der Antragsgegnerin nach Frankreich verbracht hat, rechtfertigt es nicht, an die Begründung eines gewöhnlichen Aufenthalts besonders scharfe Anforderungen zu stellen (in diese Richtung OLG Hamm FamRZ 1989, 1109, 1110; FamRZ 1991, 1346, 1347).
  • OLG Hamm, 22.12.2006 - 2 Sdb (FamS) Zust 14/06

    Örtliche Zuständigkeit des Familiensgerichts im Scheidungsverfahren

    Gewöhnlicher Aufenthalt ist der Ort des tatsächlichen Lebensmittelpunktes des Minderjährigen, d. h. der Ort, der faktisch (nicht rechtlich) Schwerpunkt seiner sozialen und familiären Bindungen darstellt (vgl. BGH FamRZ 2002, 1182; OLG Hamm FamRZ 1989, 1109 f.; FamRZ 1991, 1346, 1347).
  • OLG Stuttgart, 01.03.1996 - 17 UF 54/95

    Weiterentwicklung der internationalen Zuständigkeit für die Regelung der

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  • OLG Köln, 13.07.1999 - 26 UF 63/99
    Der Grundsatz der perpetuatio fori gilt nach h.M. insoweit, als es um die internationale Aufenthaltszuständigkeit nach dem MSA geht, nicht, was sich u.a. darin begründet, dass die räumlich am nächsten stehende Behörde als mit dem Sachverhalt am Besten vertraut zur Entscheidung berufen sein soll (vgl. OLG Hamm FamRZ 89, 1109, 1110).
  • OLG Hamm, 12.03.1991 - 1 UF 471/90

    Internationale Zuständigkeit eines deutschen Gerichts; Sorgerecht für türkisches

    »Nach der Auffassung des Senats (vgl. auch FamRZ 1989, 1109, m.w.N.) ist ein während eines anhängigen Verfahrens erfolgter Aufenthaltswechsel, selbst wenn dem ein sogen. Entführungsfall zugrunde liegt, grundsätzlich geeignet, eine zunächst vorhandene internationale Zuständigkeit zu beseitigen.
  • OLG Saarbrücken, 09.11.1992 - 6 UF 87/92

    Voraussetzungen für die internationale Zuständigkeit des deutschen Gerichts

    Auch in einem laufenden Verfahren hinsichtlich der Regelung des Sorgerechts gilt nichts anderes, wenn der Aufenthalt von einem Vertragsstaat in einen anderen Vertragsstaat verlegt wurde, weil in diesem Fall im Hinblick auf die staatsvertragliche Sonderregelung der Grundsatz der perpetuatio fori nicht gilt (vgl. Palandt/Heldrich, a.a.O., Art. 1 Anm. 1 m.w.N.; Henrich, JPrax 86, 364 (365) m.w.N.; OLG Düsseldorf, FamRZ 81, 1005; OLG Hamm, FamRZ 89, 1109; Keidel/Kuntze/Winkler, FGG , 12. Aufl., § 35 a Rdnr. 30; Schwab, a.a.O. Rdnr,.
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