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   OLG Karlsruhe, 22.12.1988 - 16 WF 187/88   

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OLG Karlsruhe, 22.12.1988 - 16 WF 187/88 (https://dejure.org/1988,2808)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 22.12.1988 - 16 WF 187/88 (https://dejure.org/1988,2808)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 22. Dezember 1988 - 16 WF 187/88 (https://dejure.org/1988,2808)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Prozeßkostenhilfe; Mündliche; Hauptverhandlung; Entscheidung; Beschwerde

Papierfundstellen

  • FamRZ 1989, 1203
  • FamRZ 1989, 767
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Celle, 05.03.1985 - 2 W 16/85
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 22.12.1988 - 16 WF 187/88
    Unter diesem Gesichtspunkt kann im Einzelfalle die Verzögerung der Entscheidung über die beantragte PKH je nach der Mentalität des einzelnen Rechtsanwaltes u. U. auch zu einer Ä wenn auch schwer greifbaren Ä mittelbaren Beeinträchtigung der armen Partei führen; es ist nicht ausgeschlossen, daß sich der eine oder andere Rechtsanwalt Ä menschlich vielleicht verständlich Ä angesichts der Ungewißheit, ob er überhaupt eine Gegenleistung für seine Tätigkeit in dem betreffenden Verfahren erhält, nicht so für die Belange seines Mandanten einsetzt, wie es an sich wünschenswert wäre (s. dazu auch OLG Celle, MDR 1985, 591, 592, m. w. N.).

    Anders als im Fall OLG Celle, MDR 1985, 591 ist dabei aber noch nicht eine Situation erreicht, die die Beschwerde statthaft macht.«.

  • LAG Berlin, 28.11.1983 - 9 Ta 14/83
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 22.12.1988 - 16 WF 187/88
    Für die Zulässigkeit der Beschwerde reicht es entgegen LAG Berlin, MDR 1984, 258 (ähnlich beiläufig OLG Hamburg, JurBüro 1984, 614, 615, unter Bezugnahme auf Schneider, MDR 1977, 619) nicht aus, daß das Gericht die Entscheidung über den PKH-Antrag unangemessen lange hinauszögert.
  • OLG Hamburg, 09.12.1983 - 16 WF 81/83
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 22.12.1988 - 16 WF 187/88
    Für die Zulässigkeit der Beschwerde reicht es entgegen LAG Berlin, MDR 1984, 258 (ähnlich beiläufig OLG Hamburg, JurBüro 1984, 614, 615, unter Bezugnahme auf Schneider, MDR 1977, 619) nicht aus, daß das Gericht die Entscheidung über den PKH-Antrag unangemessen lange hinauszögert.
  • LAG Hamm, 27.01.2006 - 4 Ta 854/05

    Anwendung der Grundsätze des sog. "steckengebliebenen" PKH-Gesuchs auf den

    Wenn die Entscheidung über ein PKH-Gesuch über einen unzumutbaren Zeitraum hinaus verzögert wird und sich dies bei objektiver Betrachtung letztlich als einer Ablehnung gleich zu achtende Verweigerung des Rechtsschutzes darstellt, wird im Zivilprozess die Untätigkeitsbeschwerde als statthaft angesehen (OLG Hamburg v. 03.05.1989 - 2 UF 24/89, NJW-RR 1989, 1022; OLG Zweibrücken v. 10.09.2002 - 4 W 65/02, BRAGOreport 2003, 99 = NJW-RR 2003, 1653 = OLGR Zweibrücken 2003, 102, m.w.N.; a.A. OLG Karlsruhe v. 22.12.1988 - 16 WF 187/88, FamRZ 1989, 767 = FamRZ 1989, 1203 [W. Klein]).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 13.12.1990 - 2 E 12010/90

    Prozeßkostenhilfeantrag; Beschleunigungsgebot; Beweisaufnahme zur Hauptsache;

    Das Verwaltungsgericht war gehalten, über diesen Prozeßkostenhilfeantrag unverzüglich und insbesondere vor Eintritt in eine Beweisaufnahme zu entscheiden (vgl. Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 48. Aufl. 1990, § 114 Anm. 7 A und § 118 Anm. 2; Zöller-Schneider, ZPO, 16. Aufl. 1990, § 118 Rdnr. 13; Christl, MDR 1983, 624, 625 und 626, bei Fn. 61; Schneider, MDR 1977, 619 ff.; OVG Hamburg, Beschluß vom 25. August 1986, FamRZ 1987, 178; VGH Bad.-Württ., Beschluß vom 31. Oktober 1984, VBlBW 1985, 134; OVG Bremen, Beschluß vom 13. September 1988, NVwZ-RR 1989, 585, 586; OLG Karlsruhe, Beschluß vom 22. Dezember 1988, FamRZ 1989, 767).

    Je weiter dies hinausgezögert wird, desto mehr büßt die Durchführung des Prozeßkostenhilfeverfahrens ihren Sinn für die betroffene Partei ein (vgl. HessVGH, Beschluß vom 27. Februar 1984, NJW 1985, 218; OVG Hamburg, Beschluß vom 25. August 1986, aaO; OLG Karlsruhe, Beschluß vom 22. Dezember 1988, aaO).

  • OLG Zweibrücken, 10.09.2002 - 4 W 65/02

    Prozesskostenhilfeentscheidung: Untätigkeitsbeschwerde gegen die unzumutbare

    Sie ist nach herrschender, vom Senat geteilter Ansicht dann eröffnet, wenn - wie im vorliegenden Falle - die Entscheidung über ein Prozesskostenhilfegesuch über einen unzumutbaren Zeitraum hinaus verzögert wird und sich bei objektiver Betrachtung letztlich als Verweigerung des Rechtsschutzes darstellt, die einer Ablehnung gleich zu achten ist (vgl. dazu etwa OLG Celle MDR 1985, 591, 592; OLG Hamburg NJW-RR 1989, 1022, 1023; OLG Stuttgart AnwBl. 1993, 299; OLG Brandenburg OLGR 1996, 200; OLG Dresden OLGR 2001 129, 130; differenzierend KG Berlin KGR 1997, 251 und OLG Karlsruhe FamRZ 1989, 767, 769 f.; Zöller/Philippi, ZPO 23. Aufl. § 127 Rdn. 11 und Zöller/Gummer aaO § 567 Rdn. 21 b, jew. m.w.N. auch zur Gegenansicht).
  • LAG Schleswig-Holstein, 27.01.1994 - 5 Ta 136/93

    Beschwerde gegen die Anordnung von Ratenzahlungen in einem

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  • OLG Karlsruhe, 31.08.1989 - 16 WF 142/89

    Prozeßkostenhilfe; Bewilligung; Rückwirkend; Erfolgsaussichten

    Wie der Senat in FamRZ 1989, 767, 768 näher ausgeführt hat, führt die Anordnung und Durchführung der mündlichen Verhandlung zu einer erheblichen, vom Gesetz nicht gewollten Erhöhung des Kostenrisikos der armen Partei; hätte das FamG seinerzeit die Beschwerde dem Senat vorgelegt und nicht mündliche Verhandlung angesetzt, so wären die Verhandlungsgebühren beider Anwälte und die gerichtlichen Urteilsgebühren nicht entstanden.
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 10.04.1989 - 10 WF 352/88   

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https://dejure.org/1989,12949
OLG Hamm, 10.04.1989 - 10 WF 352/88 (https://dejure.org/1989,12949)
OLG Hamm, Entscheidung vom 10.04.1989 - 10 WF 352/88 (https://dejure.org/1989,12949)
OLG Hamm, Entscheidung vom 10. April 1989 - 10 WF 352/88 (https://dejure.org/1989,12949)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • FamRZ 1989, 1203
 
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