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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 03.02.1989 - 7 UF 507/88   

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https://dejure.org/1989,4176
OLG Hamm, 03.02.1989 - 7 UF 507/88 (https://dejure.org/1989,4176)
OLG Hamm, Entscheidung vom 03.02.1989 - 7 UF 507/88 (https://dejure.org/1989,4176)
OLG Hamm, Entscheidung vom 03. Februar 1989 - 7 UF 507/88 (https://dejure.org/1989,4176)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Abbruch einer Ausbildung; Unterhaltsberechtigte Kind; Anfang einer neuen Ausbildung; Ausbildungsunterhaltspflicht; Ausschluß der Pflicht; Erforderlichkeit der Fähigkeiten; Zahlungspflicht der Eltern

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 1610

Papierfundstellen

  • FamRZ 1989, 1219
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BGH, 04.03.1998 - XII ZR 173/96

    Obliegenheiten des Ausbildungsunterhaltsberechtigten

    Selbst wenn er bisher noch keine Berufsausbildung erfahren hat, kann eine zu lange Verzögerung dazu führen, daß sein Ausbildungsanspruch entfällt und er sich daher seinen Lebensunterhalt mit ungelernten Tätigkeiten oder aufgrund sonstiger Begabungen und Fertigkeiten verdienen muß (vgl. OLG Hamm FamRZ 1989, 1219, 1220; FamRZ 1995, 1007, 1008; Wendl/Scholz Das Unterhaltsrecht in der familienrichterlichen Praxis 3. Aufl. § 2 Rdn. 65).
  • OLG Jena, 10.12.2004 - 1 UF 122/03

    Kindesunterhalt, Ausbildungsunterhalt

    In der Rechtsprechung wird teilweise anerkannt, dass nach dem Abbruch der 2. Ausbildung ohne triftigen Grund die Eltern von der Verpflichtung zur Zahlung von Ausbildungsunterhalt frei werden (vgl. OLG Hamm, FamRZ 1989, 1219), wobei es jedoch stets auf den Einzelfall ankommt.
  • LSG Sachsen, 18.07.2013 - L 3 AL 59/10
    Zu Unrecht zieht die Klagepartei eine Parallele zu dem dem Urteil des Oberlandesgerichts Hamm vom 3. Februar 1989 (Az. 7 UF 507/88, FamRZ 1989, 1219 = JURIS-Dokument) zugrundeliegenden Fall.
  • AG Weilburg, 13.06.1997 - 24 F 821/96

    Anspruch auf Abänderung eines gerichtlichen Vergleichs über Unterhaltszahlungen;

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Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 13.02.1989 - 13 UF 682/88   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,5228
OLG Koblenz, 13.02.1989 - 13 UF 682/88 (https://dejure.org/1989,5228)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 13.02.1989 - 13 UF 682/88 (https://dejure.org/1989,5228)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 13. Februar 1989 - 13 UF 682/88 (https://dejure.org/1989,5228)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • FamRZ 1989, 1219
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BGH, 25.01.1995 - XII ZR 240/93

    Verwirkung des Unterhaltsanspruchs eines volljährigen Kindes

    Die Anrechnung solcher Einkünfte aus unzumutbarer Tätigkeit bestimmt sich auch im Verwandtenunterhaltsrecht nach dem - hier entsprechend heranzuziehenden - Rechtsgedanken des § 1577 Abs. 2 BGB (vgl. Kalthoener/Büttner aaO. Rdn. 480; OLG Köln FamRZ 1991, 856 [OLG Köln 16.08.1990 - 10 UF 66/90]; grundlegend zu § 1577 Abs. 2 Senatsurteil vom 24. November 1982 - IVb ZR 310/81 = FamRZ 1983, 146 ff; anders hingegen, nämlich gestützt auf allgemeine Billigkeitsabwägungen, etwa OLG Koblenz FamRZ 1989, 1219).
  • VGH Hessen, 01.11.1994 - 9 UE 448/92

    Ausbildungsförderung - Gefährdung der Ausbildung - Berücksichtigung des vom

    In der veröffentlichten obergerichtlichen Rechtsprechung der Zivilgerichte und in der Literatur zum Unterhaltsrecht wird dazu überwiegend angenommen, daß solch eigener Verdienst eines Studenten aus Nebenerwerbstätigkeit nicht oder nur - bei höheren Einkünften - teilweise auf den Barunterhaltsanspruch gegen die Eltern anzurechnen sei, weil es sich dabei regelmäßig um überobligationsmäßige Arbeit handele (vgl. z.B. OLG Karlsruhe, Urteil vom 11. November 1993 - 16 UF 242/92 -, FamRZ 1994, 1278 m.w.N.; OLG Koblenz, Urteil vom 13. Februar 1989 - 13 UF 682/88 -, FamRZ 1989, 1219; OLG Düsseldorf, Urteil vom 21. März 1986 - 3 UF 145/85 -, FamRZ 1986, 590).
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