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   BGH, 22.02.1989 - IVb ZB 150/88   

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BGH, 22.02.1989 - IVb ZB 150/88 (https://dejure.org/1989,3903)
BGH, Entscheidung vom 22.02.1989 - IVb ZB 150/88 (https://dejure.org/1989,3903)
BGH, Entscheidung vom 22. Februar 1989 - IVb ZB 150/88 (https://dejure.org/1989,3903)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • FamRZ 1989, 1287
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 10.12.1986 - IVb ZR 4/86

    Zustellung durch Einschreiben mit Rückschein

    Auszug aus BGH, 22.02.1989 - IVb ZB 150/88
    Daß dies erst einige Zeit nach dem Zustellungsvorgang geschehen ist, steht der Wirksamkeit des Vermerks nicht entgegen(Senatsurteil vom 10. Dezember 1986 - IVb ZR 4/86 - NJW 1987, 1707 = BGHR ZPO 213 Aktenvermerk 1 m.w.N.).
  • BGH, 06.10.1971 - IV ZB 45/71

    Partei - Rechtsrat - Niederlegung - Post - Zustellung - Nachteiliges Urteil

    Auszug aus BGH, 22.02.1989 - IVb ZB 150/88
    Es ist Sache einer juristisch nicht vorgebildeten Partei, sich alsbald nach dem Zugang einer ihr nachteiligen Entscheidung über Form und Frist einer Anfechtung dieser Entscheidung zu erkundigen (BGH Beschlüsse vom 6. Oktober 1971 - IV ZB 45/71 - VersR 1971, 1175 undvom 6. April 1977 - IV ZB 50/76 - VersR 1977, 719, 720).
  • BGH, 06.04.1977 - IV ZB 50/76

    Versäumung einer Rechtsmittelfrist durch Nichtkenntnis von der gerichtlichen

    Auszug aus BGH, 22.02.1989 - IVb ZB 150/88
    Es ist Sache einer juristisch nicht vorgebildeten Partei, sich alsbald nach dem Zugang einer ihr nachteiligen Entscheidung über Form und Frist einer Anfechtung dieser Entscheidung zu erkundigen (BGH Beschlüsse vom 6. Oktober 1971 - IV ZB 45/71 - VersR 1971, 1175 undvom 6. April 1977 - IV ZB 50/76 - VersR 1977, 719, 720).
  • BGH, 10.11.1998 - VI ZR 243/97

    Zustellung eines im schriftlichen Vorverfahren ergangenen Versäumnisurteils

    Weitergehende Pflichten des Gerichts bei einem Sachverhalt, wie er hier zu beurteilen ist, können auch nicht aus Entscheidungen hergeleitet werden, in denen die im Ausland wohnhafte Partei bereits auf die Möglichkeit künftiger Zustellungen durch Aufgabe zur Post hingewiesen worden war und in denen dann die Obliegenheit der Partei betont worden ist, sich alsbald über den Inhalt einer zugestellten Entscheidung zu vergewissern und sich nach Form und Inhalt eines zulässigen Rechtsmittels zu erkundigen (BGH, Beschluß vom 22. November 1995 - XII ZB 163/95 - NJW-RR 1996, 387, 388; ähnlich: Beschlüsse vom 14. Oktober 1982 - III ZB 23/82 - NJW 1983, 884 und vom 22. Februar 1989 - IV b 150/88 - FamRZ 1989, 1287, 1288).
  • BGH, 24.07.2000 - II ZB 20/99

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu Gunsten einer im Ausland wohnenden

    Die Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle hat gemäß § 213 ZPO in den Akten vermerkt, zu welcher Zeit und unter welcher Adresse die Aufgabe zur Post erfolgt ist; der Wirksamkeit des Vermerks steht nicht entgegen, daß er erst einige Zeit nach dem Zustellungsvorgang während des Einspruchsverfahrens gefertigt wurde (BGH, Beschl. v. 22. Februar 1989 - IVb ZB 150/88, FamRZ 1989, 1287, 1288 m.w.N.).
  • OLG Stuttgart, 26.09.2011 - 5 U 166/10

    Auslandszustellung eines Versäumnisurteils: Begründung eines

    Im übrigen entschuldigt unzureichende Rechtskenntnis nach der insoweit strengen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGH FamRZ 1989, 1287) auch eine ausländische Partei grundsätzlich nicht; denn auch Ausländern ist es zumutbar, Anstrengungen zu unternehmen, um sich über den Inhalt ihnen zugestellter, amtlicher Schriftstücke Gewissheit zu verschaffen.
  • OLG Köln, 01.02.1999 - 14 UF 197/98
    Bei dieser Sachlage kann nach Auffassung des Senats bei einer rechtsunerfahrenen ausländischen Partei zweifelhaft sein, ob von einer schuldhaften Unkenntnis des Laufs der Berufungsfrist ausgegangen werden kann (verneinend Hausmann in krit. Anm. zu BGH FamRZ 1989, 1287 (1289); Büttner, Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, 2. Aufl. (1999), § 6 Rn.41; bejahend BGH FamRZ 1989, 1287 und OLG München NJW-RR 1998, 357).
  • AG Duisburg, 22.04.2003 - 19 F 341/99
    Nach ständiger Rechtsprechung des BGH ist eine sogenannte sachverhaltsspezifische Wertermittlung vorzunehmen (vgl. BGH FamRZ 1986, Seite 37, 40; FamRZ 1989, Seite 1287; FamRZ 1992 Seite 411, 413).
  • BayObLG, 30.07.1997 - 3Z BR 157/97

    Unterlassene Rechtsmittelbelehrung kein Wiedereinsetzungsgrund bei verspäteter

    Es ist grundsätzlich Sache eines juristisch nicht vorgebildeten Beteiligten, dem eine ihm ungünstige gerichtliche Entscheidung zugestellt wird, sich alsbald nach Form und Frist eines beabsichtigten Rechtsmittels zu erkundigen (BGH FamRZ 1989, 1287 und 1991, 425; BayObLG JurBüro 1984, 772 f. und …
  • VG Köln, 12.03.2013 - 7 K 6961/11

    Zustellung ins Ausland durch Einschreiben mit Rückschein gem. § 9 Abs. 1 Nr. 1

    vgl. Bundesgerichtshof, Beschluss vom 22.02.1989 - IVb ZB 150/88 -, FamRZ 1989, 1287, 1288, zum Fall eines österreichischen Staatsangehörigen, der einige Jahre in der Bundesrepublik Deutschland gelebt hat.
  • OLG Hamm, 11.03.2003 - 29 W 56/02
    Nach Ansicht des BGH war es auch Sache des Ausländers, sich über die Konsequenzen der unterlassenen oder verspäteten Bestellung zu unterrichten (FamRZ 1989, 1287; NJW 1999, 1187).
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