Weitere Entscheidung unten: BayObLG, 06.04.1989

Rechtsprechung
   BayObLG, 19.04.1989 - BReg. 1a Z 2/89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,20641
BayObLG, 19.04.1989 - BReg. 1a Z 2/89 (https://dejure.org/1989,20641)
BayObLG, Entscheidung vom 19.04.1989 - BReg. 1a Z 2/89 (https://dejure.org/1989,20641)
BayObLG, Entscheidung vom 19. April 1989 - BReg. 1a Z 2/89 (https://dejure.org/1989,20641)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1989,20641) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Auslegung der letztwilligen Verfügung; Wille des Erblassers; Verwaltung des von Todes wegen erworbenen Vermögens

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer weiteren Beschwerde; Anforderungen an die Erteilung der elterlichen Sorge; Anforderungen an die Berücksichtigung des Kindeswohls

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Ergänzungspflegschaft; Vermögensverwaltung; Kinder; Beschwerdeberechtigung; Ehegatte; Erblasser; Nachlaß

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 1638

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 1989, 1342
  • Rpfleger 1989, 411
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (3)

  • OVG Saarland, 22.09.1994 - 1 Z 1/86

    Produkt; Werbeverbot; Naturbelassene Blütenpollen; Diätisches Lebensmittel;

    Auszug aus BayObLG, 19.04.1989 - BReg. 1a Z 2/89
    Zur Bewertung des vom Vater mit der Rechtsbeschwerde verfolgten Interesses, welches auf die Beseitigung der Verfügungs- und Verwaltungsbeschränkung gerichtet ist, können die Grundsätze herangezogen werden, welche der Senat in ständiger Rechtsprechung für die Ernennung und Entlassung des von einem Testamentsvollstrecker verwalteten Nachlasses anwendet (z.B. Senatsbeschlüsse vom 28.4.1981 - BReg. 1 Z 2/77 S. 5 m.w.Nachw.; 15.4.1988 - BReg. 1 Z 73/87 S. 8; 10.7.1986 - BReg. 1 Z 1/86).
  • BayObLG, 25.04.1977 - BReg. 1 Z 22/77
    Auszug aus BayObLG, 19.04.1989 - BReg. 1a Z 2/89
    Für die Eltern ergibt sich die Notwendigkeit der Pflegerbestellung aus § 1638 Abs. 1 Satz 2 BGB ; denn der Ausschluß der Vermögensverwaltung tritt gemäß § 1638 Abs. 1 BGB mit dem Anfall der Erbschaft ein (BayObLGZ 1977, 105/108; Soergel/Damrau § 1909 Rn. 7).
  • BayObLG, 18.12.1987 - BReg. 1 Z 61/87

    Statthaftigkeit der sofortigen weiteren Beschwerde gegen eine Verfügung

    Auszug aus BayObLG, 19.04.1989 - BReg. 1a Z 2/89
    Der Senat hat sie auch auf die Entlassung des Nachlaßverwalters ausgedehnt (Senatsbeschluß vom 18.12.1987 - BReg. 1 Z 61/87).
  • OLG Brandenburg, 15.03.2019 - 9 WF 265/18

    Bestellung eines Ergänzungspflegers für die Verwaltung von Kindern ererbten

    Es genügt, dass der Wille des Erblassers, die Eltern oder einen Elternteil von der Verwaltung auszuschließen, in der letztwilligen Verfügung wenn auch nur unvollkommen zum Ausdruck kommt (BayObLG, FamRZ 1989, 1342; FamRZ 1964, 522; Erman/Döll, BGB, 15. Aufl., § 1638 Rz. 8; MünchKomm/Huber, BGB, 7. Aufl., § 1638 Rz. 8; jurisPK-BGB/Schwer, 5. Aufl., § 1638 Rz. 3; Staudinger/Heilmann, BGB, 2016, § 1638 Rz. 11; Frenz, DNotZ 1995, 908, 915).

    Die Anordnung einer Testamentsvollstreckung allein genügt für den Ausschluss der elterlichen Vermögenssorge aber nicht (BayObLG, FamRZ 2004, 1304; FamRZ 1989, 1342; Soergel/Löhnig, BGB, 13. Aufl., § 1638 Rz. 23; Erman/Döll, a.a.O., § 1638 Rz. 8; Staudinger/Heilmann, a.a.O., § 1638 Rz. 11; MünchKomm/Huber, a.a.O., § 1638 Rz. 9; jurisPK-BGB/Schwer, a.a.O., § 1638 Rz. 4; Palandt/Götz, a.a.O., § 1638 Rz. 4; Frenz, DNotZ 1995, 908, 915).

  • OLG Schleswig, 23.03.2007 - 8 WF 191/06

    Ergänzungspflegschaft: Notwendigkeit der Anordnung einer Ergänzungspflegschaft

    Rechtswidrige Beschränkungen der elterlichen Sorge aber beschweren einen Sorgerechtsinhaber selbst dann, wenn das Sorgerecht aus anderen Gründen mit ähnlicher Wirkung wie derjenigen der rechtswidrigen Maßnahme eingeschränkt bzw. einzuschränken wäre (vgl. BayObLG FamRZ 1989, 1342 f.).
  • OLG München, 03.06.2022 - 2 WF 232/22

    Sorgeberechtigter Vater und Miterbe in der Rolle als Testamentsvollstrecker für

    Die Anordnung einer Testamentsvollstreckung muss nicht auch den Ausschluss der Verwaltung gemäß § 1638 Abs. 1 BGB enthalten; ein solcher ist neben der Anordnung einer Testamentsvollstreckung möglich (vgl. MünchKomm/Hinz § 1638 Rn. 9; BayObLG Beschluss vom 19.4.1989 - BReg. 1a Z 2/89, BeckRS 2009, 12353, beckonline; OLG Brandenburg vom 15.03.2019, 9 WF 265/18).
  • BayObLG, 28.02.1997 - 1Z BR 253/96

    Beschwerde gegen Auswahl des Pflegers nach Ernennung des Ergänzungspflegers -

    Zur Bewertung dieses Interesses kann auf die Grundsätze zurückgegriffen werden, die der Senat in ständiger Rechtsprechung für Beschwerden im Zusammenhang mit der Ernennung und Entlassung von Testamentsvollstreckern entwickelt hat (vgl. BayObLG Rpfleger 1989, 411, 412).
  • OLG Bamberg, 12.01.2005 - 2 UF 9/05

    Zum Rechtsmittel gegen die Anordnung einer Ergänzungspflegschaft durch das

    Für die befristete Beschwerde gegen die Anordnung der Ergänzungspflegschaft für das minderjährige Kind wegen rechtlicher Verhinderung seiner Eltern ist jeder Elternteil im eigenen Namen beschwerdeberechtigt, denn die Eltern wären, wenn die Ergänzungspflegschaft zu Unrecht angeordnet wäre, in den ihnen nach §§ 1626 Abs. 1, 1629 Abs. 1 BGB zustehenden Rechten zur Vermögenssorge und Vertretung des Kindes beeinträchtigt (BayObLG FamRZ 1989, 1342 f., NJWE-FER 2000, 177 f.).
  • BayObLG, 10.10.2003 - 3Z BR 103/03

    Vertretungsbefugnis im Verfahren zur Entlassung des Testamentsvollstreckers -

    Die Vermögenssorge umfasst grundsätzlich auch das Recht und die Pflicht zur Verwaltung von ererbtem Vermögen der minderjährigen Kinder (vgl. BayObLG FamRZ 1989, 1342/1343).
  • OLG Köln, 15.12.1998 - 4 UF 257/98

    Jugendamt als Amtsvormund eines jugendlichen Flüchtlings

    Es kommt hinzu, daß die Anordnung einer Ergänzungspflegschaft ein besonderes Bedürfnis voraussetzt, das durch einen gegenwärtigen konkreten Anlaß begründet sein muß (vgl. BGHZ 65, 93, 95; BayObLG FamRZ 1989, 1342, 1343).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BayObLG, 06.04.1989 - BReg. 3 Z 23/89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,6601
BayObLG, 06.04.1989 - BReg. 3 Z 23/89 (https://dejure.org/1989,6601)
BayObLG, Entscheidung vom 06.04.1989 - BReg. 3 Z 23/89 (https://dejure.org/1989,6601)
BayObLG, Entscheidung vom 06. April 1989 - BReg. 3 Z 23/89 (https://dejure.org/1989,6601)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1989,6601) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Entlassung eines Pflegers; Voraussetzungen für eine Verpflichtung des Vormundschaftsgerichts zur Entlassung des Pflegers; Anspruchsinhaber für den Antrag auf Entlassung des Pflegers; Selbstständiges Beschwerderecht Dritter gegen die Ablehnung der Entlassung ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 1989, 1342 (Ls.)
  • Rpfleger 1989, 397
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BayObLG, 22.12.1987 - BReg. 3 Z 176/87
    Auszug aus BayObLG, 06.04.1989 - BReg. 3 Z 23/89
    Dabei ist eine Gefährdung dieser Interessen schon dann gegeben, wenn eine Schädigung möglich oder mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist (vgl. BayObLGZ 1958, 244/246; BayObLG FamRZ 1988, 874; Staudinger/Engler BGB 10./11. Aufl. Rn. 2, BGB - RGRK 10./11. Aufl. Anm. 2 und 3, Soergel/Damrau Rn. 4, Palandt/Diederichsen BGB 48. Aufl. Anm. 2 a, je zu § 1886).

    Deshalb ist nach dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz bei einer Entlassung stets zu prüfen, ob nicht minderschwere Maßnahmen nach § 1837 BGB oder eine Teilentlassung (Beschränkung der Entlassung auf einen bestimmten Wirkungskreis) ausreichen, um die Gefährdung der Interessen des Pfleglings zu beseitigen (vgl. BayObLG FamRZ 1988, 874/875).

  • BayObLG, 03.02.1987 - BReg. 3 Z 162/86

    Bestellung eines Notaufsichtsrats und eines Notvorstands für eine

    Auszug aus BayObLG, 06.04.1989 - BReg. 3 Z 23/89
    Da es sich insoweit um eine Verfahrensfrage handelt, kann es die hierzu erforderlichen Tatsachen selbst feststellen, ohne an die entsprechenden Feststellungen des Beschwerdegerichts gebunden zu sein (vgl. BayObLGZ 1987, 29/31).
  • BayObLG, 23.10.1986 - BReg. 3 Z 68/86

    Abgrenzung von Dienstaufsichtsbeschwerde und Sachbeschwerde

    Auszug aus BayObLG, 06.04.1989 - BReg. 3 Z 23/89
    Gegen die Ablehnung der Entlassung eines Pflegers ist die unbefristete Beschwerde, gegen die bestätigende Entscheidung des Landgerichts die nicht fristgebundene weitere Beschwerde gegeben (vgl. BayObLGZ 1986, 412/414 m.w.Nachw.).
  • BayObLG, 28.04.1988 - AR 3 Z 23/88

    Pflegschaft für mehrere Wirkungskreise

    Auszug aus BayObLG, 06.04.1989 - BReg. 3 Z 23/89
    Da es sich bei einer Pflegschaft mit mehreren Wirkungskreisen nicht um mehrere nebeneinander bestehende, selbständige Pflegschaften handelt, sondern nur um eine einzige Pflegschaft (vgl. BayObLGZ 1988, 116/118), berührt die Frage, ob der für sämtliche Wirkungskreise bestellte Pfleger zu entlassen ist, regelmäßig auch dann die Personensorge, wenn nur einer der Wirkungskreise diesem Bereich zuzuordnen ist.
  • BGH, 28.04.1967 - IV ZB 448/66

    Einstweilige Unterbringung eines Pfleglings

    Auszug aus BayObLG, 06.04.1989 - BReg. 3 Z 23/89
    Der Schutzgedanke dieser Vorschrift gebietet es aber, die Anwendbarkeit nicht nur auf geschäftsunfähige Pfleglinge auszudehnen, sondern auf alle wegen geistiger Gebrechen unter Pflegschaft stehende Personen; denn diese sind regelmäßig viel schutzbedürftiger als der in der Bestimmung direkt angesprochene Personenkreis (vgl. BGHZ 48, 147/155 f.; Jansen Rn. 25, Keidel/Kuntze/Winkler Rn. 35, je zu § 57 m.w.Nachw.).
  • BayObLG, 30.01.1986 - BReg. 3 Z 136/85

    Bewilligung einer Vergütung nach § 1836 BGB

    Auszug aus BayObLG, 06.04.1989 - BReg. 3 Z 23/89
    Selbst wenn man aber im vorliegenden Fall den Wirkungskreis der Vermögensverwaltung gesondert betrachten wollte, berührt dieser auch die Personensorge; denn der Betroffene bestreitet aus der Bewirtschaftung seines land- und forstwirtschaftlichen Anwesens nahezu ausschließlich seinen Lebensunterhalt, so daß sich hier die Pflegschaft für Vermögensverwaltung auch entscheidend auf die Lebensführung des Betroffenen auswirkt (vgl. BayObLGZ 1986, 15/17).
  • OLG Zweibrücken, 17.08.2001 - 3 W 171/01

    Unterhaltsbetragsverfahren - Ergänzungspflegschaft - Bestellung des bisher

    Ebenso wie im Betreuungssachen (vgl. etwa Senat FGPrax 1997, 104 sowie Beschluss vom 29. November 1999 - 3 W 243/99 -) ist auch für die Pflegschaft anerkannt, dass es sich bei deren Anordnung und der Auswahl des Pflegers um selbständige Verfahrensgegenstände handelt, mithin die Beschwerde - wie hier - auf die Anfechtung der Auswahlentscheidung beschränkt werden kann (vgl. BayObLG FamRZ 1989, 1342, 1343 und 2000, 1112 jew. m.w.N.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht