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   BGH, 23.11.1988 - IVb ZR 20/88   

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BGH, 23.11.1988 - IVb ZR 20/88 (https://dejure.org/1988,732)
BGH, Entscheidung vom 23.11.1988 - IVb ZR 20/88 (https://dejure.org/1988,732)
BGH, Entscheidung vom 23. November 1988 - IVb ZR 20/88 (https://dejure.org/1988,732)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Bemessung der Unterhaltspflicht eines Beamten gegenüber seinem ehelichen Kind - Berücksichtigung von kindbezogenen Steigerungsbeträgen zum Ortszuschlag

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1610
    Berücksichtigung kindbezogener Steigerungsbeiträge zum Ortszuschlag bei der Bemessung des Unterhalts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1989, 1033
  • NJW-RR 1989, 580 (Ls.)
  • MDR 1989, 339
  • FamRZ 1989, 172
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 13.04.1988 - IVb ZR 34/87

    Unterhaltsberechtigung minderjähriger unverheirateter Kinder neben dem

    Auszug aus BGH, 23.11.1988 - IVb ZR 20/88
    Eine mit dem 1. August 1984 einsetzende Unterhaltspflicht gegenüber seiner von diesem Zeitpunkt an vorübergehend nicht mehr berufstätigen jetzigen Ehefrau kann der Kläger - wie das Berufungsgericht für die Zeit ab 1985 richtig sieht - der Beklagten zu 1) nicht entgegenhalten, weil diese gemäß § 1582 Abs. 1 Satz 2 BGB dem neuen Ehegatten unterhaltsrechtlich vorgeht und ein Gleichrang auch nicht dadurch entsteht, daß beide mit den Beklagten zu 2) bis 4) unterhaltsrechtlich gleichen Rang haben (vgl. dazu Senatsurteil vom 13. April 1988 - IVb ZR 34/87 - FamRZ 1988, 705).
  • BGH, 25.06.1980 - IVb ZR 530/80

    Berücksichtigung von Überstundenvergütungen bei der Unterhaltsbemessung;

    Auszug aus BGH, 23.11.1988 - IVb ZR 20/88
    Die Steuervorteile, die aus öffentlich-rechtlichen Zweckerwägungen an bestimmte Tatbestände geknüpft werden, sind keine staatlichen Zuwendungen in der Art von Sozialleistungen, sondern sie führen (nur) dazu, daß dem Steuerpflichtigen ein größerer Teil seines Einkommens belassen wird, als er ohne die Anerkennung der steuerlich beachtlichen Tatbestände hätte (vgl. dazu schon Senatsurteil vom 25. Juni 1980 - IVb ZR 530/80 - FamRZ 1980, 984, 985; s. auch Göppinger/Kindermann Unterhaltsrecht 5. Aufl. Rdn. 1048).
  • BGH, 08.04.1981 - IVb ZR 587/80

    Gleichwertigkeit von Natural- und Barunterhalt; Bestimmung des

    Auszug aus BGH, 23.11.1988 - IVb ZR 20/88
    Da diese nach der Scheidung der Ehe ihrer Eltern von der einkommenslosen Beklagten zu 1) betreut werden, bestimmen sich ihre Lebensverhältnisse allein nach dem Einkommen des Klägers (ständige Rechtsprechung des Senats seit dem Urteil vom 8. April 1981 - IVb ZR 587/80 - FamRZ 1981, 543, 545).
  • BGH, 26.05.1982 - IVb ZR 675/80

    Scheidung einer gemischtnationalen Ehe - Anwendbarkeit von deutschem oder

    Auszug aus BGH, 23.11.1988 - IVb ZR 20/88
    Das ist jedoch nicht mit der erforderlichen Klarheit (vgl. Senatsurteil vom 26. Mai 1982 - IVb ZR 675/80 - FamRZ 1982, 795; BGH, Urteil vom 24. März 1988 - IX ZR 114/87 - BGHR ZPO § 546 Abs. 1 Satz 1 Revisionszulassung, beschränkte 5 m.w.N.) geschehen.
  • BGH, 04.10.1982 - GSZ 1/82

    Anpassung des in einem Prozeßvergleich vereinbarten Unterhalts

    Auszug aus BGH, 23.11.1988 - IVb ZR 20/88
    Dem Schuldner, der eine Herabsetzung der einseitig versprochenen Leistungen begehrt, steht gemäß § 323 Abs. 4 ZPO die Abänderungsklage zur Verfügung, ohne daß er an die Beschränkungen des § 323 Abs. 2 und 3 ZPO gebunden ist (vgl. BGHZ GSZ 85, 64, 73 ff).
  • BGH, 03.11.1982 - IVb ZR 322/81

    Unterhalt - Umfang - Beamter - Eheliches Kind - Einkommen - Dienstbezüge -

    Auszug aus BGH, 23.11.1988 - IVb ZR 20/88
    Der Senat hat es deshalb bereits abgelehnt, kindbezogene Bestandteile der Beamtenbezüge nach ähnlichen Gesichtspunkten wie das zum allgemeinen Familienlastenausgleich bestimmte Kindergeld zwischen den Eltern auszugleichen (vgl. Senatsurteil vom 3. November 1982 - IVb ZR 322/81 - FamRZ 1983, 49 ff) oder auf den Barunterhaltsanspruch eines Kindes gegen den nichtbetreuenden Elternteil die kindbezogenen Steigerungsbeträge zum Ortszuschlag anzurechnen, die der betreuende Elternteil als Teil seines Einkommens erhält (Senatsurteil vom 11. Januar 1984 - IVb ZR 10/82 - FamRZ 1984, 374, 376 unter III 2 b).
  • BGH, 11.01.1984 - IVb ZR 10/82

    Bindungswirkung eines Unterhaltstitels im Abänderungsverfahren

    Auszug aus BGH, 23.11.1988 - IVb ZR 20/88
    Der Senat hat es deshalb bereits abgelehnt, kindbezogene Bestandteile der Beamtenbezüge nach ähnlichen Gesichtspunkten wie das zum allgemeinen Familienlastenausgleich bestimmte Kindergeld zwischen den Eltern auszugleichen (vgl. Senatsurteil vom 3. November 1982 - IVb ZR 322/81 - FamRZ 1983, 49 ff) oder auf den Barunterhaltsanspruch eines Kindes gegen den nichtbetreuenden Elternteil die kindbezogenen Steigerungsbeträge zum Ortszuschlag anzurechnen, die der betreuende Elternteil als Teil seines Einkommens erhält (Senatsurteil vom 11. Januar 1984 - IVb ZR 10/82 - FamRZ 1984, 374, 376 unter III 2 b).
  • BGH, 27.06.1984 - IVb ZR 21/83

    Abänderung einer vom Jugendamt errichteten vollstreckbaren Urkunde

    Auszug aus BGH, 23.11.1988 - IVb ZR 20/88
    Die Auffassung, der Berechtigte könne eine Abänderung der auf diese Weise titulierten Leistung nicht im Wege der Abänderungsklage nach § 323 ZPO erreichen (vgl. Zöller/Vollkommer ZPO 15. Aufl. § 323 Rdn. 47), hat der Senat angesichts der insoweit eindeutig anders lautenden Regelung in § 323 Abs. 4 ZPO zwar abgelehnt; er hat aber offen gelassen, ob dem Unterhaltsberechtigten zur Geltendmachung eines höheren als des zu seinen Gunsten titulierten Unterhalts neben der Abänderungsklage auch die Erst- bzw. Zusatzklage zur Verfügung steht (vgl. Senatsurteil vom 27. Juni 1984 - IVb ZR 21/83 - FamRZ 1984, 997).
  • BGH, 11.02.1987 - IVb ZR 20/86

    Berücksichtigung späterer Einkommenssteigerungen bei Bemessung des nachehelichen

    Auszug aus BGH, 23.11.1988 - IVb ZR 20/88
    Beide Besoldungsverbesserungen sind zwar nach der Scheidung eingetreten, gehören jedoch zu den sicher zu erwartenden Einkommensentwicklungen, an denen der geschiedene Ehegatte nach der ständigen Rechtsprechung des Senats weiter teilnimmt (vgl. Senatsurteil vom 11. Februar 1987 - IVb ZR 20/86 - BGHR BGB § 1578 Abs. 1 Satz 1 Unterhaltsbemessung 2 = FamRZ 1987, 459 m.w.N.).
  • BGH, 10.02.1988 - IVb ZR 19/87

    Berücksichtigung des Splittingvorteils bei der Unterhaltsbemessung

    Auszug aus BGH, 23.11.1988 - IVb ZR 20/88
    Der Senat hat es bereits abgelehnt, den aus einer Wiederheirat entstandenen Splittingvorteil ausschließlich der neuen Familie vorzubehalten und ihn bei der Bemessung des Unterhalts des früheren Ehegatten außer Betracht zu lassen (vgl. Senatsurteil vom 10. Februar 1988 - IVb ZR 19/87 - FamRZ 1988, 486, 487 m.w.N.).
  • BGH, 24.03.1988 - IX ZR 114/87

    Sorgfaltspflichten des zum Prozeßbevollmächtigten bestellten Rechtsanwalts bei

  • BGH, 16.01.1980 - IV ZR 115/78

    Gültigkeit einer Vereinbarung der Eltern über den Unterhalt der gemeinsamen

  • BGH, 28.02.2007 - XII ZR 37/05

    Zur Befristung des nachehelichen Aufstockungsunterhalts

    Auch insoweit entsprach es der früheren Rechtsprechung des Senats, kinderbezogene Steigerungsbeträge zum Ortszuschlag als Einkommen für die Bemessung des Unterhaltsanspruchs eines geschiedenen Ehegatten zu berücksichtigen, soweit der einem früheren Ehegatten unterhaltspflichtige Beamte das zugrunde liegende Kindergeld für das Stiefkind bezog, auch wenn er dem Kind nicht unterhaltspflichtig war (Senatsurteil vom 23. November 1988 - IVb ZR 20/88 - FamRZ 1989, 172, 173).
  • BGH, 05.03.2008 - XII ZR 150/05

    Kindergartenbeitrag als Mehrbedarf des Kindes

    Es ist zwar anerkannt, dass eine vom Jugendamt nach den §§ 60, 59 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 SGB VIII aufgenommene vollstreckbare Urkunde der vom Unterhaltsberechtigten erhobenen Abänderungsklage unterliegt, und zwar auch dann, wenn es sich um eine einseitige Verpflichtungserklärung handelt, der keine Vereinbarung der Parteien zugrunde liegt (Senatsurteile vom 29. Oktober 2003 - XII ZR 115/01 - FamRZ 2004, 24; vom 23. November 1988 - IVb ZR 20/88 - FamRZ 1989, 172, 174 und vom 27. Juni 1984 - IVb ZR 21/83 - FamRZ 1984, 997).
  • BGH, 29.10.2003 - XII ZR 115/01

    Sicherung des Eigenbedarfs des Unterhaltsverpflichteten durch den

    Der Kläger kann in diesen Fällen eine Neufestsetzung des Unterhalts nach den gesetzlichen Vorschriften verlangen, weil sich weder der Urkunde selbst noch dem Parteivortrag für beide Seiten verbindliche Vereinbarungen über die Grundlagen der Unterhaltsbemessung entnehmen lassen (vgl. Senatsurteil vom 23. November 1988 - IVb ZR 20/88 - FamRZ 1989, 172, 174).
  • BGH, 15.11.1989 - IVb ZR 3/89

    Formelle Rechtskraft von Urteilen der Oberlandesgerichte in Ehesachen;

    Auch im Hinblick auf den Vertrauensschutz der Revisionsführer ist daher von der uneingeschränkten Zulassung der Revision auszugehen (vgl. dazu etwa Senatsurteil vom 23. November 1988 - IVb ZR 20/88 - FamRZ 1989, 172, 173 m.w.N.).
  • BGH, 25.10.1995 - XII ZR 247/94

    Ermittlung des unterhaltserheblichen Einkommens des zum Kindesunterhalt

    Lebt ein minderjähriges Kind, wie hier der Kläger, bei dem einkommenslosen Elternteil und wird von ihm versorgt und betreut, so bestimmt sich seine Lebensstellung grundsätzlich nach den Einkommens- (und Vermögens-)Verhältnissen des anderen, barunterhaltspflichtigen Elternteils (ständige Rechtsprechung, vgl. Senatsurteile vom 8. April 1981 - IVb ZR 587/80 = FamRZ 1981, 543, 544; vom 4. Juni 1986 - IVb ZR 51/85 - BGHR BGB § 1610 Abs. 1, Abkömmling 1; vom 23. November 1988 - IVb ZR 2O/88 = BGHR BGB § 1610 Bemessungsgrundlage 1; auch MünchKomm/Köhler BGB 3. Aufl. § 1610 RdNr. 5, 8, 9; Soergel/Häberle BGB 12. Aufl. § 1610 RdNr. 2).
  • BAG, 18.03.2010 - 6 AZR 156/09

    Kinderbezogener Ortszuschlag bei eingetragener Lebenspartnerschaft - mittelbare

    Gleichwohl wurde dem verheirateten Angestellten des öffentlichen Dienstes wegen des Verweises in § 29 Abschn. B Abs. 3 BAT-O auf die Vorschrift des § 63 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG der Ortszuschlag der Stufe 3 und höher auch für seine Stiefkinder zugestanden (vgl. BVerwG 27. August 1992 - 2 C 41.90 - EzBAT BAT § 29 Nr. 18; vgl. BGH 23. November 1988 - IVb ZR 20/88 - zu B I 3 der Gründe, FamRZ 1989, 172).

    Die durch die Aufnahme in den Haushalt entstehende typische Mehrbelastung soll ausgeglichen werden (vgl. BVerwG 27. August 1992 - 2 C 41.90 - aaO; BGH 23. November 1988 - IVb ZR 20/88 - aaO).

  • BGH, 11.04.1990 - XII ZR 42/89

    Abänderung einer vollstreckbaren Urkunde

    Dem Schuldner, der eine Herabsetzung der einseitig versprochenen Leistungen begehrt, steht nach § 323 Abs. 4 ZPO die Abänderungsklage zur Verfügung, ohne daß er an die Beschränkungen des § 323 Abs. 2 und 3 ZPO gebunden ist (vgl. BGHZ GSZ 85, 64, 73 ff; Senatsurteile vom 27. Juni 1984 - IVb ZR 21/83 - NJW 1985, 64 = FamRZ 1984, 997, vom 23. November 1988 - IVb ZR 20/88 - FamRZ 1989, 172, 173).
  • BVerwG, 12.07.1996 - 5 C 18.95

    Kinder- und Jugendhilferecht: Fehlende Zweckgleichheit bei Sozialzuschlag zum

    Der öffentliche Dienstherr will dadurch pauschal Nachteile ausgleichen, die sein Bediensteter möglicherweise durch gesteigerten Aufwand erleidet (vgl. BGH, Urteil vom 23. November 1988 - IV b ZR 20/88 - (FamRZ 1989, 172/174)).
  • OLG Frankfurt, 17.07.2000 - 6 UF 68/00
    Einem Schuldner, der eine Herabsetzung der einseitig versprochenen Leistungen begehrt, steht gemäß § 323 Abs. 4 ZPO die Abänderungsklage zur Verfügung, ohne daß er an die Beschränkungen des § 323 Abs. 2 und 3 gebunden ist (vgl. BGH FamRZ 1989, 172 und 1990, 989 zur notariellen Urkunde; FamRZ 1984, 997 zur Jungendamtsurkunde).

    Der Berechtigte jedenfalls kann eine Neufestsetzung des Unterhalts nach den gesetzlichen Vorschriften verlangen, wenn sich weder der Urkunde selbst noch dem Parteivortrag für beide Seiten verbindliche Vereinbarungen über die Grundlagen der Unterhaltsbemessung entnehmen lassen (BGH FamRZ 1989, 172).

  • OLG Koblenz, 24.06.1996 - 13 UF 961/95

    Erweiterung der Berufung nach teilweiser Berufungsrücknahme und Ende der

    Dies entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und des Senats (vgl. BGH, FamRZ 1989, 172 ).
  • OVG Schleswig-Holstein, 25.08.1992 - 4 L 3/92

    Straßenverkehrsbehörde; Anordnung; Verkehrsbeschränkung; Verkehrsverbot; Umfang;

  • OLG Celle, 19.01.2005 - 15 UF 139/04

    Übertragung der Rechtsprechung zur Berücksichtigung steuerlicher Vorteile aus dem

  • OLG Frankfurt, 30.03.2006 - 3 WF 78/06

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe für eine Klage auf Abänderung einer

  • OLG Brandenburg, 30.09.2005 - 10 WF 207/05

    Prozesskostenhilfeverfahren: Abänderung der einseitig errichteten

  • OLG Dresden, 24.03.1999 - 20 UF 683/98

    Umfang der Anrechenbarkeit berufsbedingter Fahrtkosten und Übernachtungskosten im

  • OLG Köln, 05.09.1997 - 4 WF 214/97

    Prozeßkostenhilfe; Familiengericht; Beschwerde

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