Weitere Entscheidung unten: BGH, 09.11.1988

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   BGH, 30.11.1988 - IVa ZB 12/88   

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BGH, 30.11.1988 - IVa ZB 12/88 (https://dejure.org/1988,782)
BGH, Entscheidung vom 30.11.1988 - IVa ZB 12/88 (https://dejure.org/1988,782)
BGH, Entscheidung vom 30. November 1988 - IVa ZB 12/88 (https://dejure.org/1988,782)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit des Rechtsmittels zur Prüfung der ordnungsgemäßen Vertretung durch die Eltern - Antrag auf Entlassung des für das zugewendete Vermögen zuständigen Testamentsvollstreckers durch die Eltern für das Kind - Heilung des Verfahrensfehlers des Fehlens der ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zurückweisung des einleitenden Verfahrensantrages wegen Minderjährigkeit des Antragsstellers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHZ 106, 96
  • NJW 1989, 984
  • NJW-RR 1989, 581 (Ls.)
  • MDR 1989, 336
  • FamRZ 1989, 269
  • Rpfleger 1989, 102
 
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 24.09.1955 - IV ZR 162/54

    Prozeßfähigkeit

    Auszug aus BGH, 30.11.1988 - IVa ZB 12/88
    Das ist für den Fall der Verneinung der Verfahrensfähigkeit (Prozeßfähigkeit) seit langem anerkannt (BGHZ 18, 184, 190; vgl. aber auch BGHZ 35, 1, 6) [BGH 22.03.1961 - IV ZB 308/60] und kann - auch im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit - nicht anders sein, wenn es um eine Frage der (Reichweite der) gesetzlichen Vertretung geht.
  • BGH, 22.03.1961 - IV ZB 308/60

    Beschwerderecht eines Geisteskranken

    Auszug aus BGH, 30.11.1988 - IVa ZB 12/88
    Das ist für den Fall der Verneinung der Verfahrensfähigkeit (Prozeßfähigkeit) seit langem anerkannt (BGHZ 18, 184, 190; vgl. aber auch BGHZ 35, 1, 6) [BGH 22.03.1961 - IV ZB 308/60] und kann - auch im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit - nicht anders sein, wenn es um eine Frage der (Reichweite der) gesetzlichen Vertretung geht.
  • BGH, 30.01.1964 - VII ZR 5/63

    Schiedsvertrag

    Auszug aus BGH, 30.11.1988 - IVa ZB 12/88
    Das ist für den Zivilprozeß seit RGZ 126, 261, 263 (vgl. auch BGHZ 41, 104, 106) unzweifelhaft.
  • BayObLG, 29.03.1976 - BReg. 1 Z 9/76

    Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer sofortigen weiteren Beschwerde;

    Auszug aus BGH, 30.11.1988 - IVa ZB 12/88
    Wenn dieser im Schrifttum weithin gebilligten Auffassung von Baur entgegengehalten wird (DNotZ 1965, 484; zustimmend Palandt/Edenhofer, BGB 47. Aufl. § 2227 Anm. 3; wie Senat BayObLGZ 1916 Nr. 1553; dahingestellt BayObLGZ 1976, 67, 70), das Recht, die Entlassung des Testamentsvollstreckers zu beantragen, folge nicht aus der Verwaltung des Nachlasses, sondern aus der Erbenstellung, dann ist das an sich richtig.
  • RG, 28.11.1929 - IV 255/29

    1. Kann eine Partei im Ehescheidungsstreit durch einen Abwesenheitspfleger

    Auszug aus BGH, 30.11.1988 - IVa ZB 12/88
    Das ist für den Zivilprozeß seit RGZ 126, 261, 263 (vgl. auch BGHZ 41, 104, 106) unzweifelhaft.
  • BGH, 29.06.2016 - XII ZB 300/15

    Beschränkung der elterlichen Sorge durch Testament: Erbschaftsausschlagung durch

    Der Bundesgerichtshof hat die Frage bislang offen gelassen (BGHZ 106, 96, 100 = NJW 1989, 984, 985).

    Gesetzliche Folge einer Beschränkung der elterlichen Sorge ist, dass die Vermögenssorge einschließlich der gesetzlichen Vertretung für das von Todes wegen erworbene Vermögen insgesamt ausgeschlossen ist (BGHZ 106, 96, 99 f. = NJW 1989, 984, 985).

    Davon abgesehen hat der Ausschluss von der Vermögensverwaltung durch letztwillige Verfügung aber in jedem Fall zur Folge, dass die elterliche Sorge bezüglich des von Todes wegen erworbenen Vermögens in vollem Umfang ausgeschlossen ist (BGHZ 106, 96, 99 f. = NJW 1989, 984).

  • BGH, 07.09.2017 - IX ZR 224/16

    Rückgewährklage des Insolvenzverwalters nach Insolvenzanfechtung: Unentgeltliche

    Die zwischenzeitlich volljährig gewordene Beklagte ist in den vorliegenden Rechtsstreit eingetreten (vgl. BGH, Urteil vom 23. Februar 1983 - IVb ZR 359/81, NJW 1983, 2084, 2085) und hat die bisherige Prozessführung ihrer Eltern genehmigt (vgl. BGH, Beschluss vom 30. November 1988 - IVa ZB 12/88, BGHZ 106, 96, 100 f; Urteil vom 9. Januar 1996 - VI ZR 94/95, NJW 1996, 1059, 1060; vom 21. Juni 1999 - II ZR 27/98, ZIP 1999, 1969, 1970; MünchKomm-ZPO/Lindacher, 5. Aufl., § 52 Rn. 44; Zöller/Vollkommer, ZPO, 31. Aufl., § 56 Rn. 12).
  • BGH, 12.06.1989 - II ZR 246/88

    Entlastung von Gesellschaftsorganen; Mitwirkung an der Abstimmung;

    Die Klägerin zu 1 war wegen der Anordnung der Testamentsvollstreckung nach § 1638 BGB gehindert, die Klägerin zu 2 zu vertreten; der dort angeordnete Ausschluß der Vermögenssorge der gesetzlichen Vertreter gilt bei Anordnung der Testamentsvollstreckung auch außerhalb der Verwaltungsbefugnis des Testamentsvollstreckers (BGH Urt. v. 30. November 1988 - IV a ZB 12/88, WM 1989, 282, 283).
  • BGH, 21.06.1999 - II ZR 27/98

    Kündigung der Anstellung des Geschäftsführers einer GmbH durch den Aufsichtsrat

    Eine solche Genehmigung kann im Zweifel auch konkludent erfolgen (vgl. BGH, Beschl. v. 30. November 1988 - IVa ZB 12/88, NJW 1989, 984 f.).
  • BGH, 10.02.2022 - V ZB 87/20

    Grundbuchverfahren: Tod eines Mitgesellschafters und Rechtsnachfolge in die

    Dies ist für die Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde ausreichend (vgl. Senat, Beschluss vom 6. Mai 1999 - V ZB 15/99, NJW 1999, 2369, 2370; allgemein BGH, Beschluss vom 30. November 1988 - IVa ZB 12/88, BGHZ 106, 96, 99 mwN).
  • BGH, 02.12.2020 - XII ZB 303/20

    Heilung des Vertretungsmangels auch nach Ablauf der Rechtsmittelfrist in der

    Ist die Beistandschaft des Jugendamts beendet, erlangt der sorgeberechtigte Elternteil die gesetzliche Vertretung des Kindes zurück und kann Verfahrenshandlungen, bei denen das Kind nicht wirksam gesetzlich vertreten war, rückwirkend genehmigen (Fortführung von BGH, Beschluss vom 30. November 1988 - IVa ZB 12/88, BGHZ 106, 96, 100 = FamRZ 1989, 269, 270).

    Deshalb kann nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs der Vertretungsmangel in jeder Lage des Verfahrens, also auch nach Ablauf der Rechtsmittelfrist in der jeweiligen Instanz, geheilt werden, indem der gesetzliche Vertreter die Verfahrensführung genehmigt, und zwar auch noch in der Rechtsmittelinstanz (BGHZ 106, 96, 100 = FamRZ 1989, 269, 270 f. mwN; BGH Urteile vom 21. Juni 1999 - II ZR 27/98 - NJW 1999, 3263 und vom 19. Juli 2010 - II ZR 56/09 - NJW 2010, 2886 Rn. 8).

    Diese Genehmigung kann auch schlüssig erklärt werden (BGHZ 106, 96, 100 = FamRZ 1989, 269, 270; BGH Urteile vom 16. Februar 2009 - II ZR 282/07 - NJW-RR 2009, 690 Rn. 12 und vom 21. Juni 1999 - II ZR 27/98 - NJW 1999, 3263).

    Da § 547 ZPO kraft der ausdrücklichen Verweisung in § 72 Abs. 3 FamFG auch im Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit entsprechend anzuwenden ist, bestehen keine Bedenken, diesen Rechtsgedanken grundsätzlich auch in Familienstreitsachen zur Geltung zu bringen (vgl. BGHZ 106, 96, 100 f. = FamRZ 1989, 269, 270).

  • OLG Hamm, 20.12.2007 - 15 W 41/07

    Rechnungslegungspflicht des Verwalters

    Nicht zu beanstanden ist auch, dass die Vorinstanzen von einer rückwirkenden Genehmigung der Verfahrensführung ausgegangen sind (zur Möglichkeit derselben vgl. BGH NJW 1989, 984f).
  • BGH, 05.11.2004 - IXa ZB 76/04

    Wirksamkeit des Zuschlags im Zwangsversteigerungsverfahren bei Prozessunfähigkeit

    Allerdings hat es sich nicht damit auseinandergesetzt, ob die Frage der Prozeßunfähigkeit dahinstehen konnte, weil seitens des Betreuers des Schuldners eine stillschweigende Genehmigung der Verfahrensführung erklärt worden ist (vgl. BGHZ 106, 96, 100 f.), indem er - nach Aktenlage in Kenntnis des Zuschlagsbeschlusses und des Teilungsplanes - die Auszahlung des für den Schuldner hinterlegten Übererlöses (§ 117 Abs. 3 ZVG) veranlaßt hat.
  • OLG Schleswig, 23.03.2007 - 8 WF 191/06

    Ergänzungspflegschaft: Notwendigkeit der Anordnung einer Ergänzungspflegschaft

    Die Eltern können daher z. B. nicht die Entlassung des Testamentsvollstreckers nach § 2227 BGB beantragen (BGHZ 106, 96 ff.) und haben keine Kontrollbefugnisse, weder als gesetzliche Vertreter (Münchener Kommentar/ Huber, BGB, 4. Aufl., § 1638 Rdnr. 18) noch - mangels gesetzlicher Grundlage - aus eigenem Recht (Erman/Michalski, BGB, 10. Aufl., § 1638 Rdnr. 10).
  • OLG München, 10.04.2020 - 31 Wx 354/17

    Widerruf des Verzichts auf Aufnahme der Erbquoten in den Erbschein

    Wird ein Erbschein erteilt, ohne dass ein wirksamer Antrag vorlag, zwingt dies nur dann nicht zur Einziehung, wenn der Antragsberechtigte die Erteilung nachträglich genehmigt hat (BGH NJW 1989, 984; BayObLG NJW-RR 2001, 950).
  • BGH, 10.02.2022 - V ZB 5/21

    Grundbuchsache: Tod eines Mitgesellschafters und Rechtsnachfolge in die

  • VG Gießen, 29.04.2015 - 7 K 2496/14

    Schulweg als besondere Gefahr

  • BayObLG, 04.06.2003 - 1Z BR 17/03

    Unwirksamkeit einer letztwilligen Verfügung wegen Verstoßes gegen § 14 Abs. 1

  • OLG Frankfurt, 06.02.1998 - 20 W 51/95

    Entlassung eines Testamentsvollstreckers wegen Gewährung von Darlehen aus der

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 18.08.2008 - L 20 AS 29/07

    Anspruch auf Arbeitslosengeld II bei Wahrnehmung des Umgangsrechtes mit dem

  • BayObLG, 17.02.1995 - 1Z BR 3/95

    Nichtigkeit eines Erbvertrages von Ehegatten wegen Testierunfähigkeit eines

  • OLG Frankfurt, 16.12.1996 - 20 W 597/95

    Verfahren auf Erteilung eines Erbscheins und Einziehung des dem Vorerben

  • BGH, 30.11.1988 - IVa ZB 26/88

    Rechtliches Gehör in der freiwilligen Gerichtsbarkeit

  • LG Bonn, 26.01.1995 - 4 T 87/95

    Recht eines Schenkers auf Bestimmung des Ausschlusses der Eltern des Beschenkten

  • LG Hamburg, 09.10.1992 - 311 S 132/92

    Kündigung eines Wohnraummietverhältnisses durch Grundstückskäufer

  • OLG Naumburg, 27.01.2022 - 2 Wx 1/22

    Gesetzliche Erbfolge - insbesondere Ehegattenerbrecht - bei dem Erbfall eines im

  • LG Augsburg, 08.10.1991 - 4 S 1785/91

    Mietvertragskündigung durch Käufer vor Eigentumsumschreibung nur in offener

  • BayObLG, 10.08.1989 - BReg. 2 Z 62/89

    Schadensersatzansprüche der Wohnungseigentümer gegen einen früheren Verwalter ;

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Rechtsprechung
   BGH, 09.11.1988 - IVb ZB 154/88   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1988,1340
BGH, 09.11.1988 - IVb ZB 154/88 (https://dejure.org/1988,1340)
BGH, Entscheidung vom 09.11.1988 - IVb ZB 154/88 (https://dejure.org/1988,1340)
BGH, Entscheidung vom 09. November 1988 - IVb ZB 154/88 (https://dejure.org/1988,1340)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Einordnung eines Prozesskostenhilfegesuchs als Berüfungsbegründung - Annahme einer Berufungsbegründung aus dem Begleitumständen und aus dem Zusammenhang - Erfordernis einer Berufungsbegründung in der Berufungsschrift

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1989, 184
  • FamRZ 1989, 269
 
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 16.10.1985 - VIII ZB 15/85

    Bestimmung eines Schriftsatzes zur Begründung der Berufung

    Auszug aus BGH, 09.11.1988 - IVb ZB 154/88
    Das steht mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, insbesondere mit dem von den Beklagten zitierten Beschluß vom 16. Oktober 1985 (VIII ZB 15/85 = VersR 1986, 91) nicht in Einklang.

    Da im allgemeinen keine Partei die mit der Versäumung einer Rechtsmittelfrist verbundenen Nachteile in Kauf nehmen will, muß angenommen werden, daß ein inhaltlich den Anforderungen des § 519 Abs. 3 ZPO entsprechendes Prozeßkostenhilfegesuch auch als Berufungsbegründung dienen soll, sofern nicht ein anderer Wille des Rechtsmittelführers erkennbar ist (vgl. etwa BGH Beschlüsse vom 16. Februar 1977 - IV ZB 54/76 = VersR 1977, 570; vom 16. Oktober 1985 aaO; Senatsbeschlüsse vom 8. Mai 1985 - IVb ZB 138, 139/84; vom 22. Januar 1986 - IVb ZB 69/85; vom 16. April 1986 - IVb ZB 10/86, jeweils m.w.N.).

    In der dem Beschluß vom 16. Oktober 1985 (VersR 1986, 91), auf den sich das Oberlandesgericht für seine abweichende Meinung stützt, zugrundeliegenden Sache hatte der Rechtsmittelführer zugleich mit dem Prozeßkostenhilfegesuch den Antrag gestellt, "die Frist zur Begründung der Berufung bis zur Entscheidung über den Prozeßkostenhilfeantrag ... zu verlängern".

  • BGH, 16.04.1986 - IVb ZB 10/86

    Anforderungen an eine Berufungsbegründungsschrift durch einen Anwalt -

    Auszug aus BGH, 09.11.1988 - IVb ZB 154/88
    Da im allgemeinen keine Partei die mit der Versäumung einer Rechtsmittelfrist verbundenen Nachteile in Kauf nehmen will, muß angenommen werden, daß ein inhaltlich den Anforderungen des § 519 Abs. 3 ZPO entsprechendes Prozeßkostenhilfegesuch auch als Berufungsbegründung dienen soll, sofern nicht ein anderer Wille des Rechtsmittelführers erkennbar ist (vgl. etwa BGH Beschlüsse vom 16. Februar 1977 - IV ZB 54/76 = VersR 1977, 570; vom 16. Oktober 1985 aaO; Senatsbeschlüsse vom 8. Mai 1985 - IVb ZB 138, 139/84; vom 22. Januar 1986 - IVb ZB 69/85; vom 16. April 1986 - IVb ZB 10/86, jeweils m.w.N.).

    Anders als in dem von dem Senat mit Beschluß vom 16. April 1986 (IVb ZB 10/86) entschiedenen Fall haben sich die Beklagten auch nicht die Formulierung der Berufungsanträge bis zur Entscheidung über die Prozeßkostenhilfe vorbehalten.

  • BGH, 16.02.1977 - IV ZB 54/76

    Berufung gegen die Scheidung einer Ehe auf Grund einseitigen Verschuldens -

    Auszug aus BGH, 09.11.1988 - IVb ZB 154/88
    Da im allgemeinen keine Partei die mit der Versäumung einer Rechtsmittelfrist verbundenen Nachteile in Kauf nehmen will, muß angenommen werden, daß ein inhaltlich den Anforderungen des § 519 Abs. 3 ZPO entsprechendes Prozeßkostenhilfegesuch auch als Berufungsbegründung dienen soll, sofern nicht ein anderer Wille des Rechtsmittelführers erkennbar ist (vgl. etwa BGH Beschlüsse vom 16. Februar 1977 - IV ZB 54/76 = VersR 1977, 570; vom 16. Oktober 1985 aaO; Senatsbeschlüsse vom 8. Mai 1985 - IVb ZB 138, 139/84; vom 22. Januar 1986 - IVb ZB 69/85; vom 16. April 1986 - IVb ZB 10/86, jeweils m.w.N.).
  • BGH, 22.01.1986 - IVb ZB 69/85

    Zulässigkeit einer Berufung im Hinblick der Versäumung der

    Auszug aus BGH, 09.11.1988 - IVb ZB 154/88
    Da im allgemeinen keine Partei die mit der Versäumung einer Rechtsmittelfrist verbundenen Nachteile in Kauf nehmen will, muß angenommen werden, daß ein inhaltlich den Anforderungen des § 519 Abs. 3 ZPO entsprechendes Prozeßkostenhilfegesuch auch als Berufungsbegründung dienen soll, sofern nicht ein anderer Wille des Rechtsmittelführers erkennbar ist (vgl. etwa BGH Beschlüsse vom 16. Februar 1977 - IV ZB 54/76 = VersR 1977, 570; vom 16. Oktober 1985 aaO; Senatsbeschlüsse vom 8. Mai 1985 - IVb ZB 138, 139/84; vom 22. Januar 1986 - IVb ZB 69/85; vom 16. April 1986 - IVb ZB 10/86, jeweils m.w.N.).
  • BGH, 06.12.1991 - V ZR 229/90

    Fälligkeit des Anspruchs mit Erfüllung der Gegenforderung

    Deshalb ist auf den Willen zu schließen, daß die Berufungsbegründung unabhängig davon gelten solle, ob Prozeßkostenhilfe bewilligt wird, doch im Falle der Ablehnung die Zurücknahme der Berufung beabsichtigt ist (in diesem Sinne auch BGH, Beschl. v. 9. November 1988, IVb ZB 154/88, BGHR ZPO § 519 Abs. 3 - Prozeßkostenhilfegesuch 1; Urt. v. 15. Februar 1989 aaO).
  • BGH, 05.03.2008 - XII ZB 182/04

    Anforderungen an die Berufungsbegründung; Zulässigkeit der Bezugnahme auf andere

    Die Partei muss auch nicht ausdrücklich auf das zur Begründung der Berufung geeignete frühere Vorbringen Bezug nehmen; vielmehr genügt es, dass sich die entsprechende Bestimmung aus den Begleitumständen und aus dem Zusammenhang ergibt (vgl. Senatsbeschlüsse vom 19. Mai 2004 - XII ZB 25/04 - FamRZ 2004, 1553, 1554; vom 16. August 2000 - XII ZB 65/00 - NJW-RR 2001, 789; vom 15. Februar 1995 - XII ZB 7/95 - NJW 1995, 2112, 2113; vom 15. Februar 1989 - IVb ZR 55/88 - FamRZ 1989, 849 f. und vom 9. November 1988 - IVb ZB 154/88 - FamRZ 1989, 269).

    Auch die (ggf. konkludente) Bezugnahme auf ein bei Berufungseinlegung bereits bei den Akten befindliches Prozesskostenhilfegesuch kann dabei ausreichen (vgl. Senatsbeschlüsse vom 18. Juli 2007 - XII ZB 31/07 - FamRZ 2007, 1726, 1727, BGHZ 165, 318, 320 f. = FamRZ 2006, 400, vom 16. August 2000 - XII ZB 65/00 - NJW-RR 2001, 789 und vom 9. November 1988 - IVb ZB 154/88 - FamRZ 1989, 269).

  • BGH, 29.09.1993 - XII ZR 209/92

    Berufungsbegründung durch Bezugnahme auf Prozeßkostenhilfebewilligung

    Aber auch ein nur vom erstinstanzlichen Rechtsanwalt unterzeichnetes Prozeßkostenhilfegesuch zur Durchführung der Berufung, mag es auch inhaltlich die Anforderungen des § 519 ZPO erfüllen (vgl. Senatsbeschluß vom 9. November 1988 - IVb ZB 154/88 - NJW-RR 1989, 184 = BGHR ZPO § 519 Abs. 3 Prozeßkostenhilfegesuch 1), reicht nicht aus, weil es nicht die eigenverantwortliche Überprüfung des Streitstoffes durch den zweitinstanzlichen Rechtsanwalt erkennen läßt (BGHZ 7 aaO. S. 173, 174).

    Stammt ein zur Durchführung der Berufung eingereichtes Prozeßkostenhilfegesuch von dem zweitinstanzlichen Prozeßbevollmächtigten selbst und entspricht es inhaltlich den Voraussetzungen des § 519 ZPO, kann zur Begründung der Berufung ohne weiteres darauf Bezug genommen werden (Senatsbeschluß vom 9. November 1988 aaO.).

  • BGH, 04.02.2004 - VIII ZB 77/03

    Anforderungen an die Berufungsbegründung bei Anbringung eines

    Da im allgemeinen keine Partei die mit der Fristversäumung verbundenen Nachteile in Kauf nehmen will, ist anzunehmen, daß ein inhaltlich den Anforderungen des § 520 Abs. 3 ZPO entsprechendes Prozeßkostenhilfegesuch auch als Berufungsbegründung dienen soll, sofern nicht ein anderer Wille des Rechtsmittelführers zu erkennen ist (vgl. BGH, Beschluß vom 9. November 1988 - IVb ZB 154/88, NJW-RR 1989, 184 unter II 2; BGH, Urteil vom 5. Mai 1993 - XII ZR 124/92, NJW-RR 1993, 1091 unter 2 b aa).
  • BGH, 16.08.2000 - XII ZB 65/00

    Inhaltliche Anforderungen an Berufungsbegründung

    Da im allgemeinen keine Partei die mit der Versäumung einer Rechtsmittelfrist verbundenen Nachteile in Kauf nehmen will, muß im Zweifel angenommen werden, daß ein inhaltlich den Anforderungen des § 519 Abs. 3 ZPO entsprechendes, von dem beim Berufungsgericht zugelassenen Rechtsanwalt unterzeichnetes Prozeßkostenhilfegesuch auch als Berufungsbegründung dienen soll, sofern nicht ein anderer Wille des Rechtsmittelführers erkennbar ist (Senatsbeschluß vom 9. November 1988 - IVb ZB 154/88 - FamRZ 1989, 269; MünchKomm-ZPO/Rimmelspacher, 2. Aufl. § 519 Rdn. 5; Stein/Jonas/Grunsky, ZPO 21. Aufl. § 519 Rdn. 37; Musielak/Ball, ZPO § 519 Rdn. 35; Thomas/Putzo, ZPO 22. Aufl. § 519 Rdn. 2; Baumbach/Albers, ZPO 58. Aufl. § 519 Rdn. 28, jeweils m.w.N.).
  • OLG Zweibrücken, 08.08.2000 - 5 UF 48/00

    Berufung in Familiensachen: Berufungsbegründungsfrist nach verspäteter

    Es stellt keine ordnungsgemäße Berufungsbegründung dar, wenn lediglich auf einen vom erstinstanzlichen Prozessbevollmächtigten eingereichten Prozesskostenhilfeantrag verwiesen wird (BGHZ 7 170, 173 f; BGHR ZPO § 519 Abs. 3 Nr. 2, Bezugnahme 5), mag diese auch inhaltlich die Anforderungen des § 519 ZPO erfüllen (vgl. BGH NJW-RR 1989, 184 = BGHR ZPO § 519 Abs. 3 Prozesskostenhilfegesuch 1), weil er nicht die eigenverantwortliche Überprüfung des Streitstoffes durch den zweitinstanzlichen Rechtsanwalt erkennen lässt (BGHZ aaO).

    Nur wenn ein zur Durchführung der Berufung eingereichtes Prozesskostenhilfegesuch von dem zweitinstanzlichen Prozessbevollmächtigten selbst stammt und inhaltlich den Voraussetzungen des § 519 ZPO entspricht, kann zur Begründung der Berufung ohne weiteres darauf Bezug genommen werden (BGH NJW-RR 1989, 184 = BGHR ZPO § 519 Abs. 3 Prozesskostenhilfegesuch 1).

  • BGH, 09.12.2003 - VI ZB 46/03

    Anforderungen an die Form der Berufungsbegründung bei Bezugnahme eines

    b) Die Rechtsbeschwerde weist zutreffend darauf hin, daß ein inhaltlich den Anforderungen des § 520 Abs. 3 ZPO entsprechendes Prozeßkostenhilfegesuch auch als Berufungsbegründung dienen soll, wenn nicht ein anderer Wille des Rechtsmittelführers erkennbar ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 16. August 2000 - XII ZB 65/00 - NJW-RR 2001, 789; vom 10. März 1998 - XI ZB 1/98 - NJW 1998, 1647; vom 15. Februar 1995 - XII ZB 7/95 - NJW 1995, 2112, 2113; vom 6. Dezember 1991 - V ZR 229/90 - NJW 1992, 556, 557 und vom 9. November 1988 - IVb ZB 154/88 - NJW-RR 1989, 184; Zöller/Gummer/Heßler ZPO, 24. Aufl. § 520 Rdn. 6).
  • BAG, 29.01.1992 - 7 ABR 29/91

    Postulationsfähigkeit eines Gewerkschaftsvertreters

    Es muß dann jedoch eindeutig erkennbar sein, welche Ausführungen zur Rechtfertigung der Beschwerde gemacht werden sollen (vgl. BGH Beschluß vom 9. November 1988 - IVb ZB 154/88 - NJW-RR 1989, 184).
  • BGH, 15.02.1995 - XII ZB 7/95

    Berufungsbegründung mittels Einstellungsantrag

    Da im allgemeinen keine Partei die mit der Versäumung einer Rechtsmittelfrist verbundenen Nachteile in Kauf nehmen will, muß angenommen werden, daß ein inhaltlich den Anforderungen des § 519 Abs. 3 ZPO entsprechender Einstellungsantrag (ebenso wie ein Prozeßkostenhilfegesuch) auch als Berufungsbegründung dienen soll, sofern nicht ein anderer Wille des Rechtsmittelführers erkennbar ist (vgl. BGH, Beschluß vom 16. Dezember 1977 - IV ZB 54/76 = VersR 1977, 570; Senatsbeschluß vom 9. November 1988 - IVb ZB 154/88 = BGHR ZPO § 519 Abs. 3 Prozeßkostenhilfegesuch 1 = FamRZ 1989, 269, jeweils m.w.N.).
  • BGH, 01.07.1992 - XII ZB 59/92

    Berufungsbegründung in Gestalt eines Antrags auf Gewährungs von

    Da im allgemeinen keine Partei die mit der Versäumung einer Frist verbundenen Nachteile in Kauf nehmen will, muß angenommen werden, daß ein inhaltlich den Anforderungen des § 519 Abs. 3 ZPO entsprechendes Gesuch um Prozeßkostenhilfe auch als Berufungsbegründung dienen soll, sofern nicht ein anderer Wille des Rechtsmittelführers erkennbar ist (ständige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, vgl. etwa Senatsbeschlüsse vom 9. November 1988 - IVb ZB 154/88 - BGHR ZPO § 519 Abs. 3 Prozeßkostenhilfe 1 und vom 15. Februar 1989 - IVb ZR 55/88 - BGHR ZPO § 519 Abs. 2 Satz 1 Begründungswille 1, je m.w.N.).
  • BGH, 17.06.2003 - IX ZR 400/00

    Wahrung der Berufungsbegründungsfrist durch Bezugnahme auf

  • OLG Brandenburg, 23.04.2003 - 9 UF 120/02

    Zur Wahrung der Rechtsmittelfristen im Rahmen der Beantragung von

  • OLG Dresden, 31.03.2003 - 15 U 831/02

    Prozesskostenhilfe; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Berufungsbegründung

  • BGH, 19.11.1997 - XII ZB 157/97

    Auslegung einer Erklärung nach Bewilligung von Prozeßkostenhilfe als Berufung

  • BGH, 15.02.1989 - IVb ZR 55/88

    Anspruch auf Trennungsunterhalt bei anhängigem Scheidungsverfahren - Möglichkeit

  • OLG Brandenburg, 26.01.2004 - 9 UF 193/03

    Verwerfung der Berufung als unzulässig wegen Versäumnis der

  • BGH, 14.03.1995 - VI ZB 4/95

    Voraussetzungen der Prozesskostenhilfe - Anforderungen an die Berufungsbegründung

  • BGH, 24.07.1998 - V ZR 402/96

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe sowie Beiordnung eines Rechtsanwalts -

  • BGH, 07.06.1989 - VIII ZB 14/89

    Prozesskostenhilfegesuch - Berufungsbegründung - Wille des Berufungsklägers -

  • BGH, 14.07.1993 - IV ZB 1/93

    Geltendmachung von Ansprüchen aus einer Feuer- und Einbruchdiebstahlversicherung

  • BGH, 15.11.1989 - VIII ZB 34/89

    Antrag auf Gewährung von Prozesskostenhilfe für ein Verfahren über ein

  • BGH, 13.06.1996 - V ZB 7/96

    Berufungsbegründungsfrist - Anforderungen an eine Berufungsbegründung -

  • BGH, 28.09.1994 - XII ZR 14/94

    Anforderungen an die Berufungsbegründung

  • OLG Frankfurt, 14.12.2000 - 1 UF 89/00
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