Rechtsprechung
   BVerfG, 12.10.1988 - 1 BvR 818/88   

Volltextveröffentlichungen (2)

  • DFR

    Sorgerechtsprozeß

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Herausgabe eines Pflegekindes

Verfahrensgang

  • AG Hannover, 25.04.1988 - 64 XR 15/88
  • AG Hannover, 25.04.1988 - X R 15/88
  • LG Hannover, 28.04.1988 - 9 T 95/88
  • OLG Celle, 24.05.1988 - 21 W 9/88
  • BVerfG, 12.10.1988 - 1 BvR 818/88

Zeitschriftenfundstellen

  • BVerfGE 79, 51
  • NJW 1989, 519
  • MDR 1989, 140
  • FamRZ 1989, 31



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Wird zitiert von ... (178)  

  • BGH, 20.01.2009 - XI ZR 510/07  

    Bankrecht - Vertrieb von Medienfonds: Aufklärungspflicht der Bank?

    Ein Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG setzt dabei eine gewisse Evidenz der Gehörsverletzung voraus, das heißt, im Einzelfall müssen besondere Umstände vorliegen, die deutlich ergeben, dass das Vorbringen der Beteiligten entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder bei der Entscheidung ersichtlich nicht erwogen worden ist (BVerfGE 22, 267, 274 ; 79, 51, 61 ; 86, 133, 146 ; 96, 205, 216 f. ; BVerfG NJW 2000, 131).
  • BVerfG, 29.10.1998 - 2 BvR 1206/98  

    Gegenläufige Kindesrückführungsanträge

    Soweit die Eltern ihren Kindern diese Voraussetzungen nicht bieten können, ist bei der Zuweisung der Elternverantwortlichkeit das Elternrecht vor allem als Elternpflicht (Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG) zu verstehen, das staatliche "Wächteramt" (Art. 6 Abs. 2 Satz 2 GG) als Verpflichtung zu kindeswohlgerechtem Handeln zu entfalten (BVerfGE 79, 51 ) und auf die Kindesgrundrechte abzustimmen.

    Die sich aus Art. 6 Abs. 2 Satz 2 und Art. 2 Abs. 1 GG ergebenden Schutzpflichten fordern für das gerichtliche Verfahren nicht nur materiell-rechtliche, sondern auch verfahrensrechtliche Vorkehrungen, die eine hinreichende Berücksichtigung der grundrechtlichen Stellung des betroffenen Kindes garantieren (vgl. BVerfGE 55, 171 ; 79, 51 ).

    b) Der Grundrechtsschutz bestimmt auch die Gestaltung und Anwendung des Verfahrensrechts (BVerfGE 53, 30 ; 55, 171 ; 79, 51 ).

  • BVerfG, 26.06.2002 - 1 BvR 670/91  

    Osho

    Die Nichtberücksichtigung eines als sachdienlich und erheblich angesehenen Beweisangebots verstößt aber dann gegen Art. 103 Abs. 1 GG, wenn sie im Prozessrecht keine Stütze mehr findet (vgl. BVerfGE 69, 141 ; 79, 51 ).
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