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   BayObLG, 01.06.1988 - BReg. 1a Z 4/88   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1988,19674
BayObLG, 01.06.1988 - BReg. 1a Z 4/88 (https://dejure.org/1988,19674)
BayObLG, Entscheidung vom 01.06.1988 - BReg. 1a Z 4/88 (https://dejure.org/1988,19674)
BayObLG, Entscheidung vom 01. Juni 1988 - BReg. 1a Z 4/88 (https://dejure.org/1988,19674)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anfechtung der Ehelichkeit; Bestellung eines Ergänzungspflegers und vormundschaftsgerichtliche Genehmigung; Beginn der Anfechtungsfrist

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Ehelichkeit; Anfechtung; Elterliche Sorge; Entziehung; Pfleger; Bestellung; Interessensgegensatz

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 1629

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 1989, 314 (Ls.)
  • Rpfleger 1988, 519
  • Rpfleger 1989, 19
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BGH, 02.11.2016 - XII ZB 583/15

    Vaterschaftsanfechtungsklage der allein sorgeberechtigten Mutter gegen den

    Die von der Rechtsbeschwerde hierfür angeführte Entscheidung (OLG Koblenz FamRZ 2015, 1122) betrifft den Fall einer kraft Gesetzes von der Vertretung ausgeschlossenen Mutter und steht im Einklang mit der Rechtsprechung des Senats (ebenso BayObLGZ 1993, 45, 47 f.; BayObLG FamRZ 1989, 314; BeckOK BGB/Hahn [Stand: 1. August 2016] § 1600 b Rn. 5 und wohl auch Staudinger/Rauscher [2011] § 1600 b Rn. 38).
  • BayObLG, 23.06.1994 - 1Z BR 40/94

    Anfechtung des Ehelichkeit eines minderjährigen Kindes durch einen gesetzlichen

    Hierbei ist in erster Linie auf das Interesse des durch das Genehmigungserfordernis gesetzlich geschützten Minderjährigen abzustellen (vgl. BGH NJW 1986, 2829/2830; BayObLG Rpfleger 1989, 19/20), wobei dem Interesse an der wahren Abstammung (vgl. BVerfGE 79, 256/269 = NJW 1989, 891/892) besondere, nicht jedoch vorrangige Bedeutung zukommt (vgl. OLG Hamm FamRZ 1984, 81/82; Palandt/Diederichsen Rn. 15, Soergel/Gaul BGB 12. Aufl. [Nachtrag] Rn. 9, jeweils zu § 1597).

    Beruht das Anfechtungsrecht wie hier darauf, daß die Ehe geschieden worden ist (§ 1596 Abs. 1 Nr. 2 BGB ), so beginnt die Anfechtungsfrist erst mit dem Zeitpunkt, in dem die elterliche Sorge auf die Mutter als gesetzliche Vertreterin allein übertragen wird (vgl. BayObLG Rpfleger 1989, 19/20 m.w.Nachw.).

  • OLG Dresden, 02.10.2008 - 21 UF 481/08

    Erforderlichkeit der Bestellung eines Ergänzungspflegers zur Vertretung eines

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  • LG Karlsruhe, 14.02.2003 - 11 T 551/02

    Ergänzungspflegerbestellung zur Vaterschaftsanfechtung: Einschränkung des

    Danach stellt die Bestellung eines Pflegers für eine solche Entscheidung eine Einschränkung des Personensorgerechts dar, die nach § 1629 Abs. 2 Satz 3 BGB i.V.m. § 1796 Abs. 2 BGB nur erfolgen soll, wenn das Interesse des Kindes zu dem Interesse des als Vater geltenden Mannes in erheblichem Gegensatz steht (BGH a.a.O.; BayObLGZ 1978, 251, 254; BayObLG FamRZ 1989, 314; FamRZ 1994, 1196, 1197; OLG Hamm OLGZ 1986, 25, 27; OLG Karlsruhe FamRZ 1991, 1337, 1338; Münchener Kommentar/Wellenhofer-Klein, BGB, 4. Auflage, § 1600 a Rn. 10 f; Staudinger/Rauscher, BGB, Neubearb. 2000, § 1600 a Rn. 23, 39 f; Palandt/Diederichsen, BGB, 62. Auflage, § 1600 a Rn. 6, 8).
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