Rechtsprechung
   BGH, 09.11.1988 - IVb ZB 53/87   

Kurzfassungen/Presse

  • recht.com (Leitsatz/Auszüge/Zusammenfassung)

Zeitschriftenfundstellen

  • NJW-RR 1989, 131
  • FamRZ 1989, 492



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Wird zitiert von ... (26)  

  • BGH, 25.04.2007 - XII ZB 206/06  

    Familienrecht - Begrenzung des Versorgungsausgleichs

    Dabei kommt es im Ausgangsverfahren nicht darauf an, ob die Wesentlichkeitsgrenze des § 10 a Abs. ­ VAHRG erfüllt ist (Senatsbeschluss vom 9. November 1988 ­ IVb ZB 53/87 ­ FamRZ 1989, 492, 493 f.).
  • BGH, 28.09.2005 - XII ZB 177/00  

    Versorgungsausgleich - Ausschluss des VA wegen kurzen Zusammenlebens und langer

    Der Sinn des Versorgungsausgleichs erschöpft sich nicht darin, dem ausgleichsberechtigten Ehegatten (lediglich) die Versorgungsnachteile zu ersetzen, die ihm als Folge der Erfüllung ehelicher Aufgaben entstanden sind, so dass allein das Fehlen solcher Nachteile es nicht rechtfertigt, den Ehegatten mit den wertgeringeren Versorgungsanrechten von der Teilhabe an den werthöheren Anrechten des anderen Ehegatten auszuschließen (Senatsbeschluss vom 9. November 1988 - IVb ZB 53/87 - FamRZ 1989, 492, 493; MünchKomm/Dörr aaO Rdn. 20; Johannsen/Henrich/Hahne aaO Rdn. 21).
  • BGH, 13.09.2006 - XII ZB 70/01  

    Beamtenrecht - Beamtenrechtliche Versorgungsansprüche aus der Ehezeit

    Demgegenüber wird im Abänderungsverfahren nach § 10 a Abs. 1 Nr. 1 VAHRG im Falle des vorzeitigen Ruhestands allerdings zu berücksichtigen sein, dass wegen der geringeren Gesamtzeit einerseits der Vomhundertsatz für die Berechnung des Ruhegehalts sinken (Senatsbeschluss vom 9. November 1988 ­ IVb ZB 53/87 ­ FamRZ 1989, 492, 494) und andererseits der für den Versorgungsausgleich maßgebliche Ehezeitanteil steigen kann (Senatsbeschluss vom 18. September 1991 ­ XII ZB 169/90 ­ FamRZ 1991, 1415, 1416).
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