Rechtsprechung
BFH, 25.10.1988 - IX R 53/84 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Simons & Moll-Simons
EStG 1979 § 10 Abs. 1 Nr. 1, § 22 Nr. 1a; ZPO §§ 726, 730, 732, 768, 894
- Wolters Kluwer
Willenserklärung - Zustimmung - Realsplitting
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
In Nachschlagewerken
- smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
- Sonderausgaben
- Sonderausgaben als Aufwendungen
- Einzelne Sonderausgaben
Papierfundstellen
- BFHE 155, 99
- NJW 1989, 1503
- NJW 1989, 1504
- FamRZ 1989, 738
- BB 1989, 351
- BB 1989, 678
- DB 1989, 303
- BStBl II 1989, 192
Wird zitiert von ... (16) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 23.03.1983 - IVb ZR 369/81
Pflicht des unterhaltsberechtigten Ehegatten zur Mitwirkung beim begrenzten …
Auszug aus BFH, 25.10.1988 - IX R 53/84
Der unterhaltspflichtige, dauernd getrennt lebende oder geschiedene Ehegatte hat gegen den unterhaltsberechtigten grundsätzlich einen Rechtsanspruch auf Zustimmung zum begrenzten Realsplitting, wenn er die finanziellen Nachteile ausgleicht, die dem Unterhaltsberechtigten daraus erwachsen (Urteil des Bundesgerichtshofs - BGH - vom 23. März 1983 IV b ZR 369/81, Neue Juristische Wochenschrift - NJW - 1983, 1.545).
- BGH, 29.04.1998 - XII ZR 266/96
Verpflichtung zur Zustimmung zum begrenzten Realsplitting
Die Zustimmung zu dem begrenzten Realsplitting stellt eine öffentlich-rechtliche Willenserklärung dar, die mit der rechtskräftigen Verurteilung hierzu gemäß § 894 ZPO als abgegeben gilt (BFH Urteil vom 25. Oktober 1988 - IX R 53/84 - FamRZ 1989, 738). - BFH, 12.07.1989 - X R 8/84
Antrag auf Realsplittung bei nachträglicher Zustimmung des Leistungsempfängers …
Die erforderliche Einigung ist in der Regel schwierig und langwierig, unter Umständen nur im Klagewege erzwingbar (vgl. Herrmann/Heuer/Raupach, a.a.O., Tz. 27p mit weiteren Nachweisen, sowie den vom BFH im Urteil vom 25. Oktober 1988 IX R 53/84, BFHE 155, 99, BStBl II 1989, 192 zu beurteilenden Sachverhalt). - BFH, 25.07.1990 - X R 137/88
1. Anspruch auf Erteilung der Zustimmung nach § 10 Abs. 1 Nr. 1 EStG …
Auch dieser Umstand wird nach § 10 Abs. 1 Nr. 1 EStG (erforderlichenfalls in Verbindung mit § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 der Abgabenordnung - AO 1977 - ; vgl. dazu Urteil in BFHE 157, 484, BStBl II 1989, 957) erst dann bedeutsam, wenn er tatsächlich zu einer Erteilung der Zustimmung bzw. zu einer entsprechenden (rechtskräftigen) Verurteilung (§ 894 Abs. 1 der Zivilprozeßordnung - ZPO - ; vgl. dazu Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 25. Oktober 1988 IX R 53/84, BFHE 155, 99, BStBl II 1989, 192) geführt hat.b) Eine Verurteilung zur Abgabe der Zustimmungserklärung nach § 10 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1 EStG kann nicht auf abgabenrechtlichem Wege erreicht werden, weil - unabhängig von der Rechtsnatur der Zustimmungserklärung - der Anspruch auf ihre Erteilung ein rein zivilrechtlicher, notfalls mit Hilfe des § 894 ZPO durchsetzbarer Anspruch ist (im Ergebnis ebenso BFH in BFHE 155, 99, BStBl II 1989, 192 und die dortigen Nachweise).
- BFH, 09.12.2009 - X R 49/07
Versteuerung von Unterhaltsleistungen unabhängig von steuerlicher Auswirkung des …
Der Geber ist grundsätzlich zivilrechtlich verpflichtet, dem Empfänger die aus der Versteuerung der Unterhaltsleistungen entstehenden steuerlichen Belastungen zu ersetzen, um so den Nettounterhalt zu gewährleisten (Urteil des Bundesgerichtshofs vom 11. Mai 2005 XII ZR 108/02, Neue Juristische Wochenschrift 2005, 2223, sowie BFH-Urteil vom 25. Oktober 1988 IX R 53/84, BFHE 155, 99, BStBl II 1989, 192). - FG Baden-Württemberg, 26.04.2017 - 4 K 202/16
Kein Erlass der Einkommensteuer auf Unterhaltszahlungen (§ 22 Nr. 1a EStG 2011) …
Der Gesetzgeber hat insbesondere die Wirksamkeit der Zustimmung und die Besteuerung des Empfängers weder vom Bestehen noch von der tatsächlichen Durchsetzung eines Ausgleichsanspruchs gegen den Geber abhängig gemacht (…so ausdrücklich BFH-Beschluss vom 17. Juli 1989 X B 39/89, BFH/NV 1990, 551 [juris-Rn. 14];… vgl. auch BFH-Urteile vom 14. April 2005 XI R 33/03, BStBl II 2005, 825 [juris-Rn. 21] sowie vom 25. Oktober 1988 IX R 53/84, BStBl II 1989, 192;… Stöcker, in: Bordewin/Brandt, EStG, 390. Aktualisierung 2016, § 10 Rn. 465).Dem Empfänger obliegt es demnach nicht nur, selbst seinen Ausgleichsanspruch gegen den Geber vor den Zivilgerichten durchzusetzen, sondern er trägt nach den eindeutigen gesetzlichen Regelungen und Wertungen auch das endgültige Risiko der Durchsetzbarkeit des Anspruchs (…vgl. BFH-Urteil vom 14. April 2005 XI R 33/03, BStBl II 2005, 825 [juris-Rn. 21];… Stöcker, in: Bordewin/Brandt, EStG, 390. Aktualisierung 2016, § 10 Rn. 478; vgl. auch BFH-Urteil vom 25. Oktober 1988 IX R 53/84, BStBl II 1989, 192).
- OLG Celle, 07.02.2018 - 21 WF 219/17
Leistungsfähigkeit des Unterhaltsschuldners bei Inanspruchnahme lediglich einer …
c) Ebenso wie die Zustimmung zum begrenzten Realsplitting gegenüber dem Finanzamt stellt auch der Antrag auf Vollrente gegenüber der gesetzlichen Rentenversicherung eine öffentlich-rechtliche Willenserklärung dar, zu deren Abgabe ein Beteiligter im gerichtlichen Familienverfahren grundsätzlich verpflichtet werden kann (siehe zum begrenzten Realsplitting auch BGH FamRZ 1998, 953) und die mit Rechtskraft der Entscheidung gemäß § 894 ZPO als abgegeben gilt (BGH FamRZ 1989, 738). - BFH, 02.07.2003 - XI R 8/03
Widerruf der Zustimmung zum Realsplitting
Der Widerruf der Zustimmung zum Realsplitting ist --wie die Zustimmung selbst (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 25. Oktober 1988 IX R 53/84, BFHE 155, 99, BStBl II 1989, 192)-- eine öffentlich-rechtliche Willenserklärung. - OLG Koblenz, 04.05.2004 - 11 WF 288/04
Vollstreckung der Verurteilung auf Zustimmung zur gemeinsamen Veranlagung zur …
§ 894 ZPO findet auch insofern Anwendung (OLG Frankfurt FamRZ 1989, 1321 f.;… Putzo in: Thomas/Putzo, ZPO , 25. Auflage 2003, § 894 Rn. 5; s. auch BGH MDR 1998, 845,846 und BFH FamRZ 1989, 738 zur Zustimmungspflicht des Ehegatten zum begrenzten Realsplitting).War die geschuldete Willenserklärung von einer Gegenleistung des Gläubigers abhängig gemacht, konnte die Fiktion allerdings erst mit der Erteilung der Vollstreckungsklausel eintreten (§ 894 Abs. 1 Satz 2 i.V.m. §§ 726, 730 ZPO ; vgl. BFH FamRZ 1989, 738; zur Zustellung s. § 750 Abs. 2 ZPO ).
- BFH, 10.03.1999 - XI R 86/95
Rechtsanwaltskosten beim Realsplitting
Ihre Ursache liegt vielmehr in der Durchsetzung des zivilrechtlichen Anspruchs des Klägers gegen seine geschiedene Ehefrau auf Abgabe einer Willenserklärung, um die ihr gezahlten Unterhaltsleistungen als Sonderausgaben im Rahmen des § 10 Abs. 1 Nr. 1 EStG abziehen zu können (vgl. dazu BFH-Urteil vom 25. Oktober 1988 IX R 53/84, BFHE 155, 99, BStBl II 1989, 192). - BFH, 03.01.2011 - III B 204/09
Sachaufklärungspflicht des FG hinsichtlich der tatsächlichen Voraussetzungen für …
Hieran muss sich der Kläger festhalten lassen (vgl. auch BFH-Urteil vom 25. Oktober 1988 IX R 53/84, BFHE 155, 99, BStBl II 1989, 192). - BFH, 17.07.1989 - X B 39/89
Rechtmäßigkeit eines schätzweisen Steuerbescheids bei Versäumen der für die …
- FG München, 25.07.2001 - 6 K 1677/01
Abziehbarkeit von Unterhaltsaufwendungen und von Aufwendungen für Besuchsfahrten; …
- FG Hamburg, 02.07.2002 - III 228/02
Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Inland
- BFH, 25.10.1988 - IX B 163/86
- FG Düsseldorf, 14.05.1998 - 15 K 5398/94
- FG Hessen, 29.08.1996 - 7 K 4328/89
Einnahmen aus Unterhaltsleistungen als zu versteuerndes Einkommen ; …
Rechtsprechung
OLG Karlsruhe, 25.11.1988 - 10 U 188/88 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (Volltext/Leitsatz)
Darlegungslast für Fortkommensschaden bei einem achtjährigen Kind
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
- rechtsportal.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Beweiserleichterung; Erwerbsschaden; Kind; Berufsausübung; Beruf; Berufsaussichten
Papierfundstellen
- NZV 1989, 149 (Ls.)
- FamRZ 1989, 738 (Ls.)
- VersR 1989, 1101
Wird zitiert von ... (6)
- BGH, 05.10.2010 - VI ZR 186/08
Erwerbsschaden bei Körperverletzung: Schadensermittlung für ein jüngeres Kind …
Zutreffend werden deshalb in solchen Fällen auch der Beruf, die Vor- und Weiterbildung der Eltern, ihre Qualifikation in der Berufstätigkeit, die beruflichen Pläne für das Kind sowie schulische und berufliche Entwicklungen von Geschwistern herangezogen (vgl. OLG Frankfurt, VersR 1989, 48; OLG Karlsruhe, VersR 1989, 1101, 1102; OLG Schleswig, OLGR 2009, 305, 308). - OLG München, 24.07.2015 - 10 U 3313/13
Erhöhung des Schmerzensgeldanspruchs durch zögerliches Regulierungsverhalten des …
Nur in solchen Fällen können der Beruf, die Vor- und Weiterbildung der Eltern, ihre Qualifikation in der Berufstätigkeit, die beruflichen Pläne für das Kind sowie schulische und berufliche Entwicklungen von Geschwistern die überragende Bedeutung gewinnen, die die Klägerin ihnen beimessen möchte (vgl. OLG Frankfurt, VersR 1989, 48; OLG Karlsruhe, VersR 1989, 1101, 1102; OLG Schleswig OLGR 2009, 305, 308). - OLG Stuttgart, 25.11.1997 - 14 U 20/97
Erwerbsschadenersatz für einen bereits seit der Geburt behinderten, im Alter von …
Als entgangener Gewinn gilt, was nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge oder nach den besonderen Umständen, insbesondere nach den getroffenen Anstalten und Vorkehrungen, mit Wahrscheinlichkeit erwartet werden konnte (vgl. OLG Karlsruhe VersR 1989, 1101).Der haftungsbegründende Zwischenfall hat den Kläger im Alter von 10 Jahren getroffen, also weit vor dem Eintritt in das Erwerbsleben (vgl. dazu grundsätzlich Steffen DAR 1984.1 ff.: OLG Karlsruhe VersR 1989, 1101; zu einem ähnlichen Fall auch OLG Frankfurt VersR 1989, 48).
- OLG Brandenburg, 27.04.2023 - 12 U 65/21
Berechnung unfallbedingten Verdienstausfallschadens; Ausgleich von Erwerbsschäden …
Wie das Landgericht zutreffend ausgeführt hat, können zudem bei der Prognose die Berufe sowie die Vor- und Weiterbildung der Eltern, ihre Qualifikationen bei der Berufstätigkeit, die beruflichen Pläne für das Kind sowie schulische und berufliche Entwicklungen von Geschwistern herangezogen werden (…BGH NJW 2011, S. 1148;… OLG Schleswig OLGR 2009, S. 305;… OLG Frankfurt VersR 1989, S. 48; OLG Karlsruhe VersR 1989, S. 1101;… Pardey in Geigel, Haftpflichtprozess, 28. Aufl., Kap. 4, Rn. 196). - OLG Hamm, 28.06.1995 - 13 U 12/95
Ausfall von Eigenleistungen: Arbeitskraft-Ausfall für zukünftiges Bauvorhaben, …
Auf die Entscheidung des OLG Karlsruhe (VersR 1989, 1101) kann sich der Kläger insoweit nicht mit Erfolg berufen, da diese einen anders gelagerten Fall betrifft. - KG, 23.08.2023 - 25 U 141/19 Anhaltspunkte, welche für eine Prognose herangezogen werden können, sind gerade bei jüngeren Menschen auch das soziale Umfeld, also auch der Beruf, die Vor - und Weiterbildung der Eltern, deren Qualifikation in der Berufstätigkeit sowie die beruflichen Pläne für das Kind sowie schulische und berufliche Entwicklungen von Geschwistern (…vgl. BGH a. a. O.,; OLG Frankfurt VersR 1989, 48; OLG Karlsruhe VersR 1989, 1101;… OLG Köln a. a. O. Tz 123).