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   OLG Zweibrücken, 23.02.1989 - 3 W 187/88   

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https://dejure.org/1989,7346
OLG Zweibrücken, 23.02.1989 - 3 W 187/88 (https://dejure.org/1989,7346)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 23.02.1989 - 3 W 187/88 (https://dejure.org/1989,7346)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 23. Februar 1989 - 3 W 187/88 (https://dejure.org/1989,7346)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Entlassung als Testamentsvollstreckerin; Nachweis der ordnungsgemäßen Bevollmächtigung eines Rechtsanwaltes; Überprüfbarkeit der Beschränkung auf das schriftliche Verfahren durch das Rechtsmittelgericht; Verstoß gegen die Verpflichtung zur ordnungsgemäßen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 1989, 788
  • Rpfleger 1989, 370
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BayObLG, 29.03.1976 - BReg. 1 Z 9/76

    Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer sofortigen weiteren Beschwerde;

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 23.02.1989 - 3 W 187/88
    Eine solche Entscheidung liegt aber im pflichtgemäßen Ermessen der Tatsacheninstanzen und ist deshalb vom Rechtsbeschwerdegericht nur darauf zu überprüfen, ob der Tatrichter von seinem Ermessen einen dem Sinn und Zweck des Gesetzes zuwiderlaufenden und damit rechtlich fehlerhaften Gebrauch gemacht hat, gegen Denkgesetze oder feststehende Erfahrungssätze verstoßen oder sonst das Gesetz verletzt hat; dagegen ist die Angemessenheit und Zweckmäßigkeit der getroffenen Entscheidung der Nachprüfung durch das Rechtsbeschwerdegericht entzogen (vgl. statt vieler BayObLGZ 1976, 67, 74 m.w.N.).
  • OLG Bamberg, 23.05.1985 - 3 W 70/85
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 23.02.1989 - 3 W 187/88
    Diese Grundsätze sind allgemein anerkannt (vgl. die Nachweise bei Palandt/Edenhofer, BGB. 47. Aufl., § 2227 Anm. 2 c) und werden auch vom Senat in ständiger Rechtsprechung vertreten (vgl. DNotZ 1973, 112 und zuletzt Beschluß vom 8. Mai 1985 - 3 W 70/85 -).
  • OLG Frankfurt, 14.12.2023 - 21 W 120/23

    Zurückweisung eines Antrags auf Entlassung des Testamentsvollstreckers, Vorrang

    Zwar kommt als grobe Pflichtverletzung grundsätzlich auch die Missachtung der letztwilligen, gegebenenfalls durch Auslegung festzustellenden Anordnungen des Erblassers in Betracht (vgl. OLG Zweibrücken RPfleger 1989, 370; BayObLG FamRZ 2000, 573; Grüneberg/Weidlich, BGB, 2023, § 2227 BGB Rn. 3).
  • BayObLG, 10.01.1997 - 1Z BR 65/95

    Verwaltungsvollstreckung und Abwicklungsvollstreckung aufgrund gemeinschaftlichen

    Was eine ordnungsmäßige Verwaltung erfordert, ist nach objektiven Gesichtspunkten zu bestimmen (BGHZ 25, 275/280; BayObLGZ 1990, 177/182 m.w.N.), und richtet sich zunächst nach den durch letztwillige Verfügung getroffenen Anordnungen des Erblassers, die der Testamentsvollstrecker zu befolgen hat (§ 2216 Abs. 2 Satz 1 BGB ), im übrigen nach dem vom Erblasser mit der Anordnung der Testamentsvollstreckung verfolgten Zweck und den Umständen des Einzelfalls (OLG Zweibrücken FamRZ 1989, 788/789; OLG Düsseldorf OLG-Report 1996, 71; Staudinger/Reimann § 2216 Rn. 4).
  • BayObLG, 30.09.1999 - 1Z BR 142/98

    Nachlassspaltung bei deutschem Recht unterstelltem unbeweglichem Vermögen einer

    Auch ein Verstoß gegen nur schuldrechtlich wirkende Verwaltungsanordnungen des Erblassers kann eine grobe, die Entlassung nach § 2227 BGB rechtfertigende Pflichtverletzung des Testamentsvollstreckers begründen (BayObLGZ 1997, 1/13; 1976, 67/73; OLG Zweibrücken FamRZ 1989, 788 f.; Staudinger/Reimann § 2216 Rn. 25).
  • LG Wuppertal, 20.09.1990 - 6 T 738/90

    Entlassung eines Testamentsvollstreckers auf Antrag eines Beteiligten;

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