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   BVerfG, 04.07.1989 - 1 BvR 537/87   

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https://dejure.org/1989,450
BVerfG, 04.07.1989 - 1 BvR 537/87 (https://dejure.org/1989,450)
BVerfG, Entscheidung vom 04.07.1989 - 1 BvR 537/87 (https://dejure.org/1989,450)
BVerfG, Entscheidung vom 04. Juli 1989 - 1 BvR 537/87 (https://dejure.org/1989,450)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Zum Ausschluß des Unterhaltsanspruchs wegen grober Unbilligkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungskonforme Auslegung des § 1579 Nr. 1 BGB

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Kinderbetreuung - Ehe - Kind - Unterhalt

  • zeit.de (Pressemeldung)

    Scheidung nach kurzer Ehe - Vorteil für Papi

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 80, 286
  • NJW 1989, 2807
  • NJW-RR 1990, 130 (Ls.)
  • MDR 1989, 1073
  • FamRZ 1989, 941
  • Rpfleger 1989, 409
 
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Wird zitiert von ... (36)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 14.07.1981 - 1 BvL 28/77

    Erstes Eherechtsreformgesetz

    Auszug aus BVerfG, 04.07.1989 - 1 BvR 537/87
    »Zur Vermeidung verfassungswidriger Ergebnisse ist bei der Auslegung und Anwendung des § 1579 Nr. 1 BGB - unterhaltsrechtlicher Härtefall der kurzen Ehedauer - zunächst von der tatsächlichen Ehezeit auszugehen und anschließend die zur Wahrung der Belange des Kindes gesetzlich vorgesehene Abwägung vorzunehmen (im Anschluß an BVerfGE 57, 361 ).«.

    In der sich daraus ergebenden Unanwendbarkeit der Härteklausel selbst in besonderen Härtefällen bei Kinderbetreuung hat das Bundesverfassungsgericht einen Verstoß gegen Art. 2 Abs. 1 GG gesehen (vgl. BVerfGE 57, 361 (362)).

    Diese stringente Formulierung des § 1579 Abs. 2 BGB , der durch das Unterhaltsänderungsgesetz aufgehoben wurde, trug nicht in ausreichendem Maße dem Verhältnismäßigkeitsprinzip Rechnung (BVerfGE 57, 361 (388)).

  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

    Auszug aus BVerfG, 04.07.1989 - 1 BvR 537/87
    Dabei müssen Auslegungsfehler sichtbar werden, die auf einer grundsätzlich unrichtigen Anschauung von der Bedeutung eines Grundrechts, insbesondere vom Umfang seines Schutzbereichs, beruhen (vgl. BVerfGE 18, 85 (92 f.)).
  • BGH, 09.07.1986 - IVb ZR 39/85

    Zeitliche Begrenzung und Bemessung des eheangemessenen Unterhalts

    Auszug aus BVerfG, 04.07.1989 - 1 BvR 537/87
    Der Bundesgerichtshof hat im Rahmen der Prüfung des Härtegrundes nach § 1579 Nr. 1 BGB angenommen, daß die Ehe des Beschwerdeführers nicht von kurzer Dauer gewesen sei, obwohl nach seiner Rechtsprechung eine zweijährige Ehe als kurz im Sinne der Vorschrift angesehen wird (vgl. BGH, FamRZ 1986, S. 886 (887)).
  • BVerfG, 09.04.2024 - 1 BvR 2017/21

    Gesetzliche Regelungen über die Vaterschaftsanfechtung durch leibliche Väter sind

    Das gilt unabhängig davon, ob die statusrechtliche Zuordnung als Eltern im Sinne von Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG auf leiblicher Abstammung (Rn. 3) oder auf fachrechtlicher Zuweisung beruht (vgl. BVerfGE 79, 203 ; 80, 286 ; 108, 82 ; siehe auch BVerfGE 133, 59 ).
  • BVerfG, 09.04.2003 - 1 BvR 1493/96

    Biologischer Vater

    Wenn aber das Elternrecht aus Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG Rechte nur zusammen mit Pflichten vermittelt, kann auch Inhaber dieses Rechts nur sein, wer zugleich die Elternverantwortung trägt, unabhängig davon, ob sich die Elternschaft allein auf Abstammung oder auf Rechtszuweisung gründet (vgl. BVerfGE 56, 363 ; 75, 201 ; 79, 203 ; 80, 286 ).
  • BVerfG, 07.06.2005 - 1 BvR 1508/96

    Unterhalt für pflegebedürftige Mutter: Verfassungsbeschwerde erfolgreich

    Allerdings darf die Auslegung und Anwendung verfassungsgemäßer unterhaltsrechtlicher und sozialhilferechtlicher Regelungen nicht zu verfassungswidrigen Ergebnissen führen (vgl. BVerfGE 80, 286 ).
  • BVerfG, 05.03.2003 - 1 BvR 752/02

    GG Art 2 Abs 1 verletzende Berücksichtigung fiktiver Nebentätigkeitseinkünfte in

    Dabei darf die Auslegung und Anwendung verfassungsgemäßer unterhaltsrechtlicher Normen nicht zu verfassungswidrigen Ergebnissen führen (vgl. BVerfGE 80, 286 ).

    Der ausgeurteilte Unterhalt darf den Unterhaltspflichtigen nicht unverhältnismäßig belasten (vgl. BVerfGE 57, 361 ; 80, 286 unter Hinweis auf BVerfGE 35, 202 ).

  • BGH, 21.01.1998 - XII ZR 85/96

    Anteilige Haftung des Ehemannes und des Vaters des nichtehelichen Kindes für den

    Das Bundesverfassungsgericht hat im übrigen in seiner späteren, nach Änderung des § 1579 BGB ergangenen Entscheidung daran festgehalten, daß nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit in besonderen Härtefällen ein Ausschluß oder eine Herabsetzung des Unterhalts möglich sein muß (BVerfG FamRZ 1989, 941, 943).
  • BVerfG, 20.08.2001 - 1 BvR 1509/97

    Zum Grundrecht aus GG Art 2 Abs 1 auf Schutz vor unverhältnismäßiger Belastung

    Dabei darf die Auslegung und Anwendung verfassungsgemäßer unterhaltsrechtlicher Normen nicht zu verfassungswidrigen Ergebnissen führen (vgl. BVerfGE 80, 286 ).

    Der ausgeurteilte Unterhalt darf nicht zu einer unverhältnismäßigen Belastung des Unterhaltspflichtigen führen (vgl. BVerfGE 57, 361 ; 80, 286 unter Hinweis auf BVerfGE 35, 202 ).

  • BAG, 29.10.1992 - 5 AZR 377/92

    Ablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit

    Im übrigen verkennt die Klägerin, daß ein letztinstanzliches Gericht nach Art. 103 GG nicht verpflichtet ist, jedes Vorbringen der Beteiligten in den Entscheidungsgründen ausdrücklich zu bescheiden (BVerfGE 22, 274 [BVerfG 19.07.1967 - 2 BvR 639/66]; 65, 295 [BVerfG 22.11.1983 - 2 BvR 399/81]; 80, 286).
  • BGH, 18.03.1992 - XII ZR 23/91

    Eheliche Lebensverhältisses bei Änderung beruflicher und wirtschaftlicher

    An dieser Rechtslage hat sich durch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 4. Juli 1989 (BVerfGE 80, 286 ff = FamRZ 1989, 941, 943) nichts geändert.
  • BVerfG, 25.06.2002 - 1 BvR 2144/01

    Zur Ausrichtung des Anspruchs auf Trennungsunterhalt an der Leistungsfähigkeit

    Die für die Beurteilung maßgeblichen verfassungsrechtlichen Fragen insbesondere der Auswirkungen des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes auf das Unterhaltsrecht hat das Bundesverfassungsgericht bereits entschieden (BVerfGE 57, 361 ; 80, 286 ).

    Dabei darf die Auslegung und Anwendung verfassungsgemäßer unterhaltsrechtlicher Normen nicht zu verfassungswidrigen Ergebnissen führen (vgl. BVerfGE 80, 286 ).

    Der ausgeurteilte Unterhalt darf den Unterhaltspflichtigen nicht unverhältnismäßig belasten (vgl. BVerfGE 57, 361 ; 80, 286 ).

  • BGH, 27.01.1999 - XII ZR 89/97

    Begriff der Ehe von kurzer Dauer

    Vor dem Hintergrund der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, wonach das verschuldensunabhängige eheliche und nacheheliche Unterhaltsrecht in der vorliegenden Form letztlich nur deshalb verfassungsrechtlich unbedenklich sei, weil der Gesetzgeber durch die Regelungen des § 1579 BGB die Möglichkeit geschaffen habe, grob unbillige und dem Grundrecht des Art. 2 Abs. 1 GG widersprechende Ergebnisse zu vermeiden (BVerfG NJW 1981, 1771 = BVerfGE 57, 361 ff. und NJW 1989, 2807 = BVerfGE 80, 286 ff.), erscheine die vom Bundesgerichtshof vorgenommene Begrenzung der kurzen Ehe i.S. von § 1579 Nr. 1 BGB auf einen Zeitraum von - im Regelfall - bis zu drei Jahren als nicht sachgerecht.

    Dem liegt der Gedanke zugrunde, daß die Lebenssituation der Partner in der Ehe durch den gemeinschaftlichen Lebensplan entscheidend geprägt wird und mit der Zunahme der Ehedauer auch eine zunehmende Verflechtung der beiderseitigen Lebensdispositionen sowie im allgemeinen eine wachsende wirtschaftliche Abhängigkeit des unterhaltsbedürftigen Ehegatten einhergeht, gegenüber der sich dieser Ehegatte durch die unterhaltsrechtliche Solidarität des Ehepartners abgesichert zu fühlen pflegt (vgl. Senatsurteile vom 26. November 1980 - IVb ZR 542/80 = FamRZ 1981, 140, 142; vom 15. Juni 1983 - IVb ZR 381/81; auch BVerfGE 80, 286, 293 mit Hinweis auf BGH FamRZ 1986, 886, 887 und die dort zitierte Rechtsprechung).

  • LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, 18.05.2000 - LVerfG 5/98

    Akustische Wohnraumüberwachung - sog. Großer Lauschangriff

  • BVerfG, 23.04.1992 - 1 BvR 462/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehörs im Abänderungsverfahren wegen

  • BGH, 12.07.1990 - XII ZR 85/89

    Bindung des Gerichts im Abänderungsverfahren; Berücksichtigung von

  • BGH, 07.09.2005 - XII ZR 311/02

    Berücksichtigung eines fiktiven Einkommens des Unterhaltsberechtigten bei kurzem

  • BVerfG, 28.08.1992 - 1 BvR 928/92

    Verfassungsrechtlich gebotene Prüfung bei der Einwendung der kurzenEhedauer

  • OLG Köln, 12.05.2011 - 27 WF 37/11

    Umfang der Erwerbsobliegenheit des Unterhaltsschuldners

  • BGH, 13.12.1989 - IVb ZR 79/89

    Nachehelicher Unterhalt bei Pflege und Erziehung eines gemeinschaftlichen Kindes

  • VerfGH Berlin, 22.03.2001 - VerfGH 57/98

    Versagung der Verleihung der Fachanwaltsbezeichnung für Verwaltungsrecht

  • BVerfG, 28.02.1992 - 2 BvR 1088/88

    Verfassungsfragen im Zusammenhang mit der 1938 erfolgten Zuweisung eines

  • BVerfG, 18.12.1995 - 1 BvR 1208/92

    Zurechnung fiktiven Einkommens nach Umgestaltung des Arbeitsverhältnisses wegen

  • BVerfG, 21.11.1989 - 1 BvR 208/88

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Verurteilung zur Zahlung nachehelichen

  • OLG Koblenz, 20.12.2002 - 11 UF 825/01

    Ehegattenunterhalt: Negative Feststellungsklage gegen eine einstweilige

  • BSG, 03.02.1999 - B 9 VJ 1/97 R

    Impfschaden - Schutzimpfung - Auslandsimpfung - dienstlich angeordneter

  • BVerwG, 18.08.1995 - 8 C 3.94

    Abbau der Fehlbelegung im Wohnungswesen - Ausgleichszahlung - Leistungsbescheid -

  • OLG Hamm, 23.08.1993 - 4 UF 418/92

    Nachehelicher Unterhalt; Kinderbetreuung durch den unterhaltsberechtigten

  • OLG Celle, 26.08.2005 - 21 UF 27/05

    Bemessung des nachehelichen Unterhalts wegen Kindesbetreuung bei kurzer Ehedauer;

  • OLG München, 17.01.1996 - 12 UF 1241/95

    Unterhaltsanspruch wegen Betreuung des gemeinschaftlichen Kindes ; Wahrung der

  • OLG Düsseldorf, 07.04.1993 - 4 UF 133/92

    Anspruch auf Aufstockungsunterhalt; Zeitliche Begrenzung; Billigkeitsabwägung

  • LG Köln, 16.01.2019 - 28 O 369/18
  • OLG Karlsruhe, 14.06.1995 - 2 UF 36/93

    Ausschluß von Trennungsunterhalt bei Betreiben von Telefonsex durch Ehefrau

  • BGH, 08.11.1989 - IVb ZR 79/89

    Verurteilung zur Zahlung von nachehelichem Unterhalt - Ablehnung eines Richters

  • OLG Schleswig, 03.06.2005 - 13 UF 243/04

    Voraussetzungen für den Anspruch eines geschiedenen Ehepartner auf Unterhalt;

  • OLG Frankfurt, 16.02.1998 - 2 UF 274/97

    Abänderung eines Vergleichs über nachehelichen Unterhalt

  • OLG Hamm, 22.12.1994 - 3 UF 282/94

    Befristung nachehelichen Aufstockungsunterhalts

  • OLG Köln, 25.04.1990 - 26 UF 135/89

    Unterhaltsanspruch bei grober Unbilligkeit; Maß des Unterhalts; Lebensbedarf;

  • OLG München, 21.09.1995 - 16 UF 1079/94

    Versagung von Unterhalt wegen Kindesbetreuung bei kurzer Ehedauer

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