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   OLG Nürnberg, 11.04.1989 - 1 W 4258/88   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,3457
OLG Nürnberg, 11.04.1989 - 1 W 4258/88 (https://dejure.org/1989,3457)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 11.04.1989 - 1 W 4258/88 (https://dejure.org/1989,3457)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 11. April 1989 - 1 W 4258/88 (https://dejure.org/1989,3457)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Prozeßkostenhilfe-Verfahren; Prozeßkostenhilfe; Geldforderungen Im Rechtsstreit; Ansatz als Vermögenswert

Papierfundstellen

  • FamRZ 1989, 995
  • Rpfleger 1989, 417
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Bamberg, 05.03.1985 - 2 WF 43/85

    Voraussetzungen einer Gewährung von Prozesskostenhilfe; Zumutbarkeit des

    Auszug aus OLG Nürnberg, 11.04.1989 - 1 W 4258/88
    "... Zum Vermögen, das eine Partei nach § 115 Abs. 2 ZPO im Rahmen des Zumutbaren einzusetzen hat, gehören auch Forderungen, und zwar unabhängig davon, ob sie tituliert sind oder nicht (OLG Bamberg, FamRZ 1985, 504).
  • OLG Bremen, 04.06.2007 - 4 WF 73/07

    Verwertbares Vermögen im Rahmen der PKH-Bewilligung - Abgrenzung zwischen

    Für eine solche Ausweitung des Vermögensbegriffs ist angesichts der Regelung des § 120 Abs. 4 ZPO kein Raum (OLG Bremen FamRZ 1983, 637; Zöller/Philippi, a.a.O., § 115 Rn. 58; Musielak/Fischer, a.a.O., § 115 Rn. 36; Zimmermann, a.a.O., Rn. 143; a.A. OLG Brandenburg FamRZ 2005, 991 - wenn die Realisierung der Forderung sicher ist; OLG Koblenz Rpfleger 1998, 417; OLG Bamberg FamRZ 1999, 996; OLG Frankfurt FamRZ 1884, 809; OLG Nürnberg FamRZ 1989, 995; OLG Düsseldorf FamRZ 1989, 996).
  • OLG Stuttgart, 19.01.2006 - 5 W 66/05

    Prozesskostenhilfe: Verpflichtung zur Verwertung eines im Ausland befindlichen

    Andererseits dient der Prozess hier gerade der Durchsetzung der Auseinandersetzungsforderung aus der Übernahme der gemeinschaftlichen Wohnung durch den Beklagten; insoweit sind die Meinungen in Rechtsprechung und Literatur geteilt, ob die Forderung, zu deren Durchsetzung Prozesskostenhilfe begehrt wird, im Rahmen der Vermögensprüfung zu berücksichtigen ist (bejahend OLG Nürnberg FamRZ 1989, 995 mit zustimmender Anmerkung Büttner, vgl. Dehn a.a.O. § 115 RZ 38 schlagen die Bestimmung zukünftiger Zahlungen analog § 120 Abs. 1 S. 2 ZPO vor, ebenso OLG Düsseldorf FamRZ 1990, 765) oder ob es sich hierbei um künftiges Vermögen handelt, das lediglich im Rahmen des § 120 Abs. 4 ZPO zu berücksichtigen sein wird, sobald es der Klägerin gelingen möge, diesen Betrag gegen den Beklagten zu vollstrecken (vgl. Kalthoener/Büttner/Worbel-Sachs, Prozesskostenhilfe und Beratungshilfe, 4. Aufl. 2005, Rn. 324 mit Nachweisen in Fn. 303-305).
  • OLG Bremen, 04.06.2007 - 4 WF 74/07

    Zugewinnausgleich - Hausratsverordnung und Güterrecht

    Für eine solche Ausweitung des Vermögensbegriffs ist angesichts der Regelung des § 120 Abs. 4 ZPO kein Raum (OLG Bremen FamRZ 1983, 637; Zöller/Philippi, a.a.O., § 115 Rn. 58; Musielak/Fischer, a.a.O., § 115 Rn. 36; Zimmermann, a.a.O., Rn. 143; a.A. OLG Brandenburg FamRZ 2005, 991 - wenn die Realisierung der Forderung sicher ist; OLG Koblenz Rpfleger 1998, 417; OLG Bamberg FamRZ 1999, 996; OLG Frankfurt FamRZ 1884, 809; OLG Nürnberg FamRZ 1989, 995; OLG Düsseldorf FamRZ 1989, 996).
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