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   OLG Köln, 16.05.1989 - 2 W 80/89   

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https://dejure.org/1989,3502
OLG Köln, 16.05.1989 - 2 W 80/89 (https://dejure.org/1989,3502)
OLG Köln, Entscheidung vom 16.05.1989 - 2 W 80/89 (https://dejure.org/1989,3502)
OLG Köln, Entscheidung vom 16. Mai 1989 - 2 W 80/89 (https://dejure.org/1989,3502)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Pfändungsfreibetrags; Erhöhung des Pfändungsfreibetrages; Sozialhilfe

Papierfundstellen

  • FamRZ 1989, 996
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (1)

  • LG Stuttgart, 18.09.1984 - 2 T 559/84
    Auszug aus OLG Köln, 16.05.1989 - 2 W 80/89
    Mit dieser Zielsetzung des Gesetzgebers stimmt es überein, die Höhe des pfändungsfreien Betrages nach dem Regelsatz für die laufenden Leistungen zum Lebensunterhalt gemäß § 22 Abs. 3 BSHG in Verbindung mit der RegelsatzVO (für den Haushaltungsvorstand ab 1.9. 1988 414 DM; vgl. GVBl NRW 1988, 342) zuzüglich der Kosten für Unterkunft und Heizung zu bemessen, die gemäß § 12 Abs. 1 BSHG im Rahmen der tatsächlichen Aufwendungen Ä soweit sie nicht unangemessen sind Ä zusätzlich übernommen werden (vgl. LG Stuttgart, MDR 1985, 150 , und LG Braunschweig, JurBüro 1986, 1422, das als Anhaltspunkt das Doppelte des Regelbedarfs der Sozialhilfe heranziehen will).
  • LG Mühlhausen, 03.06.2016 - 1 T 37/16

    Restschuldbefreiungsverfahren: Berücksichtigung der Fahrtkosten zum Arbeitsplatz

    Hierbei wird zumeist auf 30 Kilometer abgestellt, wobei die ersten Entscheidungen, die auf diese konkrete Kilometerzahl abstellen, bereits geraume Zeit zurückliegen (vgl. u.a. OLG Köln, Beschluss vom 16.05.1989 - 2 W 80/89; LG Marburg, Beschluss vom 16.07.1999 - 3 T 127/99).
  • LG Stuttgart, 02.07.2018 - 19 T 167/17

    Festsetzung des unpfändbaren Teils des Arbeitseinkommens nach Eröffnung des

    Für den Großteil der Arbeitnehmer fallen regelmäßig Fahrtkosten zur Arbeitsstelle für eine Strecke bis zu 30 Kilometern an, so dass diese Kosten heute als gewöhnliche Belastung eines erwerbstätigen Arbeitnehmers anzusehen sind (vgl. u.a. OLG Köln, Beschluss vom 16.05.1989, 2 W 80/89; LG Marburg, Beschluss vom 16.07.1999, 3 T 127/99).
  • LG Braunschweig, 16.05.2011 - 6 T 247/11

    Keine Erhöhung des Pfändungsfreibetrags aufgrund Kosten für die Fahrt zur

    Mit dem AG Braunschweig ist entgegen einer teilweise vertretenen Auffassung (vgl. OLG Köln, Beschl. v. 16.5.1989 - 2 W 80/89 , FamRZ 1989, 996 ; LG Marburg, Beschl. v. 16.7.1999 - 3 T 127/99, JurBüro 1999, 661, 662) auch davon auszugehen, dass Fahrtkosten zur Arbeitsstelle bis zu einer Entfernung von 30 km als gewöhnliche Belastung eines berufstätigen Arbeitnehmers anzusehen sind.
  • OLG Bremen, 04.06.2007 - 4 WF 73/07

    Verwertbares Vermögen im Rahmen der PKH-Bewilligung - Abgrenzung zwischen

    Für eine solche Ausweitung des Vermögensbegriffs ist angesichts der Regelung des § 120 Abs. 4 ZPO kein Raum (OLG Bremen FamRZ 1983, 637; Zöller/Philippi, a.a.O., § 115 Rn. 58; Musielak/Fischer, a.a.O., § 115 Rn. 36; Zimmermann, a.a.O., Rn. 143; a.A. OLG Brandenburg FamRZ 2005, 991 - wenn die Realisierung der Forderung sicher ist; OLG Koblenz Rpfleger 1998, 417; OLG Bamberg FamRZ 1999, 996; OLG Frankfurt FamRZ 1884, 809; OLG Nürnberg FamRZ 1989, 995; OLG Düsseldorf FamRZ 1989, 996).
  • LG Duisburg, 14.03.2007 - 7 T 15/07

    Ermittlung des einer Schuldnerin pfandfrei zu belassenden Betrages unter

    Grundsätzlich sind dem erwerbstätigen Schuldner die Fahrtkosten, die ihm für die Fahrt zu Arbeit entstehen, als besondere Bedürfnisse im Sinne des § 850 f Abs. 1 b) ZPO anzuerkennen, sofern diese Kosten nicht bereits durch den Arbeitgeber übernommen werden und die Kosten nicht als nur unerheblich anzusehen sind (vgl. OLG Köln FamRZ 1989, 996; LG Marburg JurBüro 1999, 661; Smid in Münchener Kommentar zur ZPO, § 850 f Rn. 6 mit umfangreichen weiteren Nachweisen).
  • OLG Köln, 10.06.1992 - 2 W 56/92

    Pfändungsschutz für Arbeitseinkommen; Änderung des unpfändbaren Betrages unter

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  • OLG Bremen, 04.06.2007 - 4 WF 74/07

    Zugewinnausgleich - Hausratsverordnung und Güterrecht

    Für eine solche Ausweitung des Vermögensbegriffs ist angesichts der Regelung des § 120 Abs. 4 ZPO kein Raum (OLG Bremen FamRZ 1983, 637; Zöller/Philippi, a.a.O., § 115 Rn. 58; Musielak/Fischer, a.a.O., § 115 Rn. 36; Zimmermann, a.a.O., Rn. 143; a.A. OLG Brandenburg FamRZ 2005, 991 - wenn die Realisierung der Forderung sicher ist; OLG Koblenz Rpfleger 1998, 417; OLG Bamberg FamRZ 1999, 996; OLG Frankfurt FamRZ 1884, 809; OLG Nürnberg FamRZ 1989, 995; OLG Düsseldorf FamRZ 1989, 996).
  • LG Gießen, 26.07.1995 - 7 T 134/95
    Für Arbeitseinkommen haben das OLG Stuttgart (NJW-RR 1987, 758) und das OLG Köln (FamRZ 1989, 996) früher bereits entschieden, daß der Pfändungsfreibetrag gemäß § 850 f ZPO grundsätzlich auf einen Betrag erhöht werden kann, der den Sozialhilfeleistungen entspricht.
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