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   BayObLG, 15.05.1990 - BReg. 1a Z 15/90   

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BayObLG, 15.05.1990 - BReg. 1a Z 15/90 (https://dejure.org/1990,1271)
BayObLG, Entscheidung vom 15.05.1990 - BReg. 1a Z 15/90 (https://dejure.org/1990,1271)
BayObLG, Entscheidung vom 15. Mai 1990 - BReg. 1a Z 15/90 (https://dejure.org/1990,1271)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Einziehung eines erteilten Erbscheins ; Wirksamkeit eines Testaments, wenn die Urkunde ohne Willen und Zutun des Erblassers vernichtet worden, verlorengegangen oder sonst nicht auffindbar ist; Beweisführung über Errichtung und Inhalt des Testaments mit allen zulässigen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Freiwillige Gerichtsbarkeit; Gericht; Zeuge; Schriftliche Bekundung; Persönliche Anhörung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    FGG § 12

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 1990, 1162
 
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Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Karlsruhe, 08.10.2015 - 11 Wx 78/14

    Nachlassverfahren: Durchführung des Strengbeweises bei der Aufklärung der

    Schon vor Geltung des § 30 Abs. 3 FamFG war allgemein anerkannt, dass pflichtgemäßes Ermessen eine förmliche Beweisaufnahme immer dann fordert, wenn dies zur Sachaufklärung erforderlich ist und nur so das Recht der Parteien, an der Wahrheitsermittlung mitzuwirken, gewährleistet ist (OLG Köln, FamRZ 1993, 1253; BayObLG, FamRZ 1990, 1162; OLG Zweibrücken, NJW-RR 1988, 1211).

    An den Nachweis der Gültigkeit und des Inhalts eines im Original nicht mehr vorhandenen Testaments sind strenge Anforderungen zu stellen (BayObLG FamRZ 1990, 1162).

  • OLG München, 22.04.2010 - 31 Wx 11/10

    Erbscheinerteilungsverfahren: Anforderungen an den Nachweis der Errichtung und

    Ist diese Urkunde nicht auffindbar, kommt der allgemein anerkannte Grundsatz zum Tragen, dass es die Wirksamkeit eines Testaments nicht berührt, wenn die Urkunde ohne Willen und Zutun des Erblassers vernichtet worden, verloren gegangen oder sonst nicht auffindbar ist (BayObLG FamRZ 1986, 1043/1044; FamRZ 1990, 1162/1163; 2005, 138/139).

    An den Nachweis sind strenge Anforderungen zu stellen (BayObLG FamRZ 1990, 1162/1163; FamRZ 2001, 771/772; OLG Zweibrücken FamRZ 2001, 1313/1314; Palandt/Edenhofer § 2255 Rn. 9).

  • KG, 09.01.2007 - 1 W 188/06

    Nachlassverfahren: Erbscheinserteilung nach Verlust des Originaltestaments

    Es ist anerkannt, dass der Erteilung eines Erbscheins nicht das Fehlen eines Testaments im Original entgegen steht, wenn die Existenz und der Inhalt der letztwilligen Verfügung anderweitig zur Überzeugung des Nachlassgerichts bewiesen wird, wobei an den Nachweis strenge Anforderungen zu stellen sind (vgl. BayObLG FamRZ 1990, 1162; Rpfleger 2004, 492; Palandt/Edenhofer, aaO, § 2255 Rn. 12).

    In dieser Hinsicht unterscheidet sich der vorliegende Fall auch von den Sachverhalten, die den von dem Beteiligten zu 1) in Bezug genommenen Entscheidungen des BayObLG (FamRZ 1990, 1162) und des OLG Zweibrücken (FamRZ 2001, 1313) zugrunde lagen, in denen gerade kein Urkundenbeweis geführt werden konnte.

  • BayObLG, 17.02.1995 - 1Z BR 50/94

    Beweisaufnahme im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit

    Es entspricht allgemeiner Ansicht, daß die Wirksamkeit eines Testaments nicht dadurch berührt wird, daß die Urkunde ohne Willen und Zutun des Erblassers vernichtet worden ist oder daß sie verlorengegangen oder nicht auffindbar ist (ständige Rechtsprechung des Senats, z.B. BayObLG NJW-RR 1992, 653/654, BayObLG FamRZ 1990, 1162/1163 und 1986, 1043/1044, jeweils m.w.Nachw.).

    b) Die Frage, ob der Erblasser eine letztwillige Verfügung (§ 2247 Abs. 1 BGB ) errichtet hat, und damit auch die Frage, ob sich ein Testament jemals bei den Nachlaßakten befunden hat, liegen auf tatsächlichem Gebiet (vgl. BayObLG FamRZ 1990, 1162/1163).

    Deren Beurteilung obliegt dem Gericht der Tatsacheninstanz und ist im Rechtsbeschwerdeverfahren grundsätzlich nicht nachprüfbar (ständige Rechtsprechung; vgl. BayObLG FamRZ 1990, 1162/1163; Jansen FGG 2. Aufl. Rn. 19, Keidel/Kuntze Rn. 47, jeweils zu § 27 m.w.Nachw.).

  • OLG München, 31.10.2019 - 31 Wx 398/17

    Widerruf eines Ehegattentestaments

    Ist diese Urkunde jedoch nicht auffindbar, können die formgerechte Errichtung und Inhalt mit allen zulässigen Beweismitteln bewiesen werden, wobei an den Nachweis strenge Anforderungen zu stellen sind (BayObLG FamRZ 1990, 1162; OLG München NJW-RR 2009, 305; OLG Köln FamRZ 2017, 1164; OLG Hamburg BeckRS 2019, 1406; Krätzschel in: Firsching/Graf, Nachlassrecht, 11. Auflage § 8 Rn. 29).
  • BayObLG, 18.12.2002 - 1Z BR 105/02

    Beweisanforderung bei Brieftestament - Testament ohne Urkunde - Anfechtung wegen

    Ist diese Urkunde nicht auffindbar, kommt der allgemein anerkannte Grundsatz zum Tragen, dass es die Wirksamkeit eines Testaments nicht berührt, wenn die Urkunde ohne Willen und Zutun des Erblassers vernichtet worden, verlorengegangen oder sonst nicht auffindbar ist (BayObLG FamRZ 1986, 1043/1044 und FamRZ 1990, 1162/1163).

    An den Nachweis sind strenge Anforderungen zu stellen (BayObLG FamRZ 1990, 1162/1163; OLG Köln NJW-RR 1993, 970; Palandt/Edenhofer § 2255 Rn. 12; Erman/M. Schmidt BGB 10. Aufl. § 2255 Rn. 9; Staudinger/Baumann BGB 13. Aufl. § 2255 Rn. 31).

  • BayObLG, 12.10.1995 - 2Z BR 66/95

    Betreten und die Benutzung der in seinem Sondereigentum stehenden Gebäudeteile

    Deren Beurteilung obliegt dem Gericht der Tatsacheninstanz und ist im Rechtsbeschwerdeverfahren grundsätzlich nicht nachprüfbar (ständige Rechtsprechung; vgl. BayObLG FamRZ 1990, 1162 ,1163; Jansen FGG 2.Aufl. Rn. 19; Keidel Kuntze FGG 13.Aufl. Rn.47, jeweils zu § 27 m.w.N.).
  • BayObLG, 05.12.2000 - 1Z BR 115/00

    Pflichten des Richters in Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit

    Ist diese Urkunde nicht auffindbar, kommt der allgemein anerkannte Grundsatz zum Tragen, dass es die Wirksamkeit eines Testaments nicht berührt, wenn die Urkunde ohne Willen und Zutun des Erblassers vernichtet worden, verlorengegangen oder sonst nicht auffindbar ist (BayObLG FamRZ 1986, 1043/1044 und FamRZ 1990, 1162/1163).

    An den Nachweis sind strenge Anforderungen zu stellen (BayObLG FamRZ 1990, 1162/1163; OLG Köln NJW-RR 1993, 970; Palandt/Edenhofer aaO § 2255 Rn. 12; Erman/M. Schmidt BGB 10. Aufl. § 2255 Rn. 9; Staudinger/Baumann BGB 13. Aufl. § 2255 Rn. 31).

  • BayObLG, 18.03.1996 - 1Z BR 67/95

    Widerruf eines Testaments durch Einreißen

    Diese Feststellung kann vom Rechtsbeschwerdegericht gemäß § 27 Abs. 1 Satz 2 FGG , § 561 Abs. 2 ZPO nur eingeschränkt nachgeprüft werden (vgl. BayObLGZ 1993, 389, 397; BayObLG FamRZ 1990, 1162, 1163).

    (1) Die persönliche Glaubwürdigkeit des Beteiligten zu 4 sowie die Glaubhaftigkeit seiner Angaben (vgl. BGH NJW 1991, 3284), die das Tatsachengericht zu beurteilen hat, sind einer Nachprüfung durch das Rechtsbeschwerdegericht grundsätzlich entzogen (vgl. BayObLG FamRZ 1990, 1162, 1163; Keidel/Kuntze § 27 Rn. 47).

  • OLG München, 10.10.2005 - 31 Wx 68/05

    Kein Verfahrensmangel bei Verstoß gegen Grundsatz der Nichtöffentlichkeit im

    An den Nachweis sind strenge Anforderungen zu stellen (BayObLG FamRZ 1990, 1162/1163).
  • BayObLG, 13.06.1994 - 1Z BR 130/93

    Einziehung eines Erbscheins wegen Unrichtigkeit; Zulässigkeit einer Entscheidung

  • BayObLG, 01.07.2003 - 1Z BR 116/02

    Abgrenzung zwischen Erbeinsetzung und Vermächtnis

  • OLG Jena, 07.06.1999 - UF 485/98

    Anspruch auf Durchführung eines Versorgungsausgleiches

  • BayObLG, 21.02.2005 - 1Z BR 101/04

    Nachweis der Erbeinsetzung bei unvollständigem gemeinschaftlichem Testament

  • BayObLG, 01.09.2000 - 1Z BR 55/00

    Nachweis von Existenz und Inhalt eines nicht vorliegenden Testaments

  • OLG Hamm, 29.06.1995 - 15 W 52/95

    Beschwerde gegen unzulässigen Vorbescheid im Erbscheinsverfahren

  • OLG Naumburg, 18.06.2003 - 14 UF 182/02

    Amtsermittlungsgrundsatz beim öffentlich-rechtlichen Versorgungsausgleich

  • OLG Naumburg, 05.07.2002 - 14 UF 36/02

    Zur Relativierung des Umfangs der von Amts wegen zu veranstaltenden Ermittlungen

  • OLG Jena, 07.06.1998 - 1 UF 485/98

    Versorgungsausgleich, Pflichten des Gerichts zur Veranlassung und Mitwirkung bei

  • BayObLG, 28.11.1997 - 3Z BR 241/97

    Zulässige Verweigerung der Einreichung beurkundeter Grundstücksauflassung seitens

  • BayObLG, 15.01.1998 - 1Z BR 68/97

    Nachweis der Vernichtung des Originals eines Testaments bei Vorliegen einer Kopie

  • BayObLG, 14.12.1995 - 2Z BR 94/95

    Anspruch auf Verwaltervergütung aus dem Verwaltervertrag

  • BayObLG, 24.03.1998 - 1Z BR 89/97

    Amtsermittlung und Darlegungslast bei der Ermittlung der Erbfolge

  • OLG Zweibrücken, 07.03.1997 - 3 W 24/97

    Erteilung eines Erbscheines aufgrund eines vom Erblasser verfassten Briefes, wenn

  • BayObLG, 31.07.1997 - 1Z BR 136/96

    Testierfähigkeit bei sachverständig festgestellter psychischer Leistungsminderung

  • BayObLG, 28.01.1992 - 1 BReg.Z 64/91

    Auswirkungen der Vernichtung eines Testaments auf dessen Wirksamkeit;

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