Rechtsprechung
OLG Stuttgart, 03.08.1989 - 17 WF 101/89 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Unterhaltskläger; Grenzen der Obliegenheit; Titulierungsinteresse; Freiwillig zahlender Beklagter; Hinweispflicht; Kostensparende Möglichkeiten ; Errichtung einer vollstreckbaren Urkunde
Papierfundstellen
- FamRZ 1990, 1368
Wird zitiert von ... (13)
- BGH, 02.12.2009 - XII ZB 207/08
Veranlassung für eine Klage auf vollen Unterhalt bei einer vorherigen Erbringung …
Der Unterhaltsgläubiger muss deswegen, wenn er die Rechtsfolgen eines sofortigen Anerkenntnisses nach § 93 ZPO vermeiden will, den Unterhaltsgläubiger in solchen Fällen zunächst zur außergerichtlichen Titulierung des Unterhaltsanspruchs auffordern (zum Inhalt einer Titulierungsaufforderung vgl. OLG Stuttgart FamRZ 1990, 1368). - OLG Hamm, 20.01.2016 - 2 WF 199/15
Veranlassung zur Geltendmachung von Kindesunterhalt; Jugendamtsurkunde; …
Die Titulierungsaufforderung musste dem Antragsgegner als Verpflichteten nicht den Weg zu einer kostenlosen Titulierung des Unterhaltsanspruchs durch Inanspruchnahme des Jugendamts weisen (vgl. auch OLG Stuttgart, Beschluss vom 03. August 1989 - 17 WF 101/89 - FamRZ 1990, 1368). - OLG Hamm, 20.12.2006 - 2 WF 269/06
Außergerichtliche Titulierung von Unterhaltstiteln - Pflicht des …
Darin unterscheiden sich der Betreuungs- und Ehegattenunterhalt vom Kindesunterhalt, bei dem dem Unterhaltsschuldner mit Rücksicht auf die Möglichkeit der Kostenfreiheit der außergerichtlichen Titulierung durch die Erstellung einer Jugendamtsurkunde nach den §§ 59, 60 SGB VIII eine außergerichtliche Titelerstellung uneingeschränkt zugemutet werden kann (vgl. st. Rechtspr. des Senats: OLG Hamm FamRZ 1992, 831; zustimmend: OLG Zweibrücken FamRZ 2002, 1130, 1131; OLG Köln FamRZ 1997, 822, 823; OLG Düsseldorf FamRZ 1994, 1484; OLG Stuttgart FamRZ 1990, 1368).
- OLG Jena, 27.09.2010 - 1 WF 327/10
Trennungsunterhaltssache: Wahlmöglichkeit zur Einleitung eines …
- OLG München, 11.11.1993 - 12 WF 1033/93
Prozeßkostenhilfe bei Stufenklage auf Kindesunterhalt
Insoweit hat das Familiengericht zu Recht darauf hingewiesen, daß Mutwilligkeit i. S. des § 114 ZPO vorliegt, wenn uneingeschränkt Unterhalt begehrt wird, obwohl der Beklagte an die Klägerin zu 2) freiwillig monatlich 495,-- DM zahlt, ohne daß er zunächst zur kostenlosen Erstellung eines Titels auf Kindesunterhalt für die Klägerin zu 2) in dieser Höhe aufgefordert wurde (OLG Karlsruhe FamRZ 1991, 344; OLG Stuttgart FamRZ 1990, 1368; OLG Düsseldorf FamRZ 1990, 1369 ). - KG, 01.03.2011 - 13 UF 263/10
Kostenentscheidung bei Unterhaltsklagen: Isolierte Anfechtung nach sofortigem …
Zwar ist es beim Kindesunterhalt ausreichend, wenn der Unterhaltsschuldner außergerichtlich aufgefordert wird, eine Urkunde über den Kindesunterhalt zu errichten, denn es ist Sache des Unterhaltsschuldners, welche Titulierungsmöglichkeit er wählt und jedenfalls bei einem anwaltlich vertretenen Unterhaltsschuldner bedarf es keiner Aufklärung über die Möglichkeit der kostenfreien Schaffung des Titels beim Jugendamt (vgl. BGH FamRZ 2010, 195, 196 unter ausdrücklichem Hinweis auf OLG Stuttgart FamRZ 1990, 1368). - OLG Hamburg, 02.11.2001 - 12 U 38/01
Sofortiges Anerkenntnis; Schuldanerkenntnis; Vorverfahren; Klageerwiderungsfrist; …
Zweck des § 93 ZPO ist auch, eine Belastung der Gerichte mit überflüssigen Prozessen sowie die Entstehung überflüssiger Kosten zu vermeiden (OLG Stuttgart, FamRZ 1990, 1368, 1369). - OLG München, 23.08.1994 - 12 WF 915/94
Aktivlegitimation des Unterhaltsberechtigten; Klage auf Unterhalt; …
Deshalb besteht nach h. M. auch bei freiwilliger Teilleistung ein Titulierungsanspruch für den gesamten Unterhalt (OLG München FamRZ 1994, 313; OLG Hamm FamRZ 1992, 831; OLG Stuttgart FamRZ 1990, 1368; OLG Düsseldorf FamRZ 1990, 1369). - OLG Hamm, 12.03.1992 - 2 WF 82/92
Rechtsschutzinteresse an der Schaffung eines Unterhaltstitels
Aus dem grundsätzlich anzunehmenden Rechtschutzinteresse an der Titulierung des Unterhaltsanspruchs folgt in diesem Fall i.S. des § 114 ZPO die Berechtigung zur Klageerhebung trotz freiwilliger Zahlung (...; ebenso KG, FamRZ 1988, 528; OLG Karlsruhe, FamRZ 1991, 344; OLG Stuttgart, FamRZ 1990, 1368). - OLG Hamburg, 02.11.2001 - 12 W 25/01
Sofortiges Anerkenntnis; Schuldanerkenntnis; Vorverfahren; Klageerwiderungsfrist; …
Zweck des § 93 ZPO ist auch, eine Belastung der Gerichte mit überflüssigen Prozessen sowie die Entstehung überflüssiger Kosten zu vermeiden (OLG Stuttgart, FamRZ 1990, 1368, 1369). - OLG Nürnberg, 10.08.1999 - 10 WF 2504/99
Kostenverteilung im Kindesunterhaltsprozess bei sofortigem Anerkenntnis des …
- OLG München, 09.09.1993 - 12 WF 924/93
Unterhaltsberechtigter; Unterhaltsverpflichteter; Notarielle Urkunde; Errichtung; …
- OLG München, 28.10.1992 - 12 WF 1042/92
Kostenentscheidung bei übereinstimmender Erledigterklärung der Hauptsache in der …
Rechtsprechung
OLG Koblenz, 18.06.1990 - 11 WF 439/90 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Abschluss einer notariellen Vereinbarung über die Scheidungsfolgesachen mit gleichzeitiger Regelung über die Zugewinnausgleichsansprüche; Beendigung des gesetzlichen Güterstandes; Anerkenntnisurteil und Kostenfolge
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de (Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Mainz, 26.03.1990 - 30 F 126/90
- OLG Koblenz, 18.06.1990 - 11 WF 439/90
Papierfundstellen
- NJW-RR 1991, 3
- FamRZ 1990, 1368
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- OLG Celle, 29.11.1982 - 12 WF 333/82
Zulässigkeit eines Auskunftsbegehrens und Zahlung eines …
Auszug aus OLG Koblenz, 18.06.1990 - 11 WF 439/90
Wenn eine Stufenklage auf Auskunft über das Endvermögen der anderen Partei und Zahlung des Zugewinnausgleichsbetrages mit der Gestaltungsklage auf vorzeitigen Zugewinnausgleich verbunden wird, darf über die Stufenklage erst entschieden werden, wenn zuvor rechtskräftig durch Teilurteil auf vorzeitigen Ausgleich des Zugewinns erkannt und damit die Beendigung des gesetzlichen Güterstandes herbeigeführt worden ist (vgl. dazu ausführlich Celle, FamRZ 1983, 171 f.).