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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 15.08.1989 - 16 WF 144/89   

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https://dejure.org/1989,2566
OLG Karlsruhe, 15.08.1989 - 16 WF 144/89 (https://dejure.org/1989,2566)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 15.08.1989 - 16 WF 144/89 (https://dejure.org/1989,2566)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 15. August 1989 - 16 WF 144/89 (https://dejure.org/1989,2566)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Scheidung; Einstweilige Anordnung; Vorläufige Anordnung; Sorgerecht

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1990, 840
  • FamRZ 1990, 304
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Karlsruhe, 22.07.1988 - 2 WF 108/88

    Vorläufige Anordnung in einem isolierten Verfahren bezüglich des Umgangs mit

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 15.08.1989 - 16 WF 144/89
    Gerichtsbarkeit wurde im Wege der richterlichen Rechtsfortbildung (OLG Karlsruhe Ä 2. Zivilsenat Ä, FamRZ 1988, 1186, 1187) die Möglichkeit der vorläufigen Anordnung entwickelt.
  • OLG Zweibrücken, 21.06.1983 - 6 WF 92/83

    Vollstreckungsschuldner; Vollstreckungsorgan; Anordnung; Herausgabe des Kindes;

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 15.08.1989 - 16 WF 144/89
    Wie das OLG Zweibrücken in FamRZ 1983, 1162 ausgesprochen habe, sei eine vorläufige Anordnung in bezug auf die elter]iche Sorge nur dann zulässig, wenn für eine solche Regelung schon jetzt ein unabweisbares Bedürfnis bestehe, was es nicht erlaube, den Zeitpunkt abzuwarten, in welchem die endgültige Regelung nach Durchführung der dazu erforderlichen Ermittlungen voraussichtlich möglich sein werde.
  • OLG Karlsruhe, 03.11.1986 - 2 WF 86/86
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 15.08.1989 - 16 WF 144/89
    Während im Scheidungsverfahren Ä wenn der Scheidungsantrag nicht offensichtlich unzulässig oder offensichtlich unbegründet ist (Senatsbeschluß, FamRZ 1989, 79) Ä für den Erlaß einer einstw. Anordnung ein Regelungsbedürfnis ausreicht, das häufig, aber nicht immer (s. OLG Karlsruhe Ä 2. Zivilsenat Ä, FamRZ 1987, 78) vorliegen wird, ist ein Eingreifen des Gerichts durch vorläufige Anordnung Ä außerhalb eines Scheidungsverfahrens Ä nur zulässig, wenn ein wirklich dringendes Bedürfnis besteht.
  • OLG Karlsruhe, 18.05.1988 - 16 WF 69/88
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 15.08.1989 - 16 WF 144/89
    Während im Scheidungsverfahren Ä wenn der Scheidungsantrag nicht offensichtlich unzulässig oder offensichtlich unbegründet ist (Senatsbeschluß, FamRZ 1989, 79) Ä für den Erlaß einer einstw. Anordnung ein Regelungsbedürfnis ausreicht, das häufig, aber nicht immer (s. OLG Karlsruhe Ä 2. Zivilsenat Ä, FamRZ 1987, 78) vorliegen wird, ist ein Eingreifen des Gerichts durch vorläufige Anordnung Ä außerhalb eines Scheidungsverfahrens Ä nur zulässig, wenn ein wirklich dringendes Bedürfnis besteht.
  • OLG Brandenburg, 17.04.2003 - 10 WF 43/03

    Voraussetzungen einer einstweiligen Anordnung hinsichtlich der Übertragung des

    Eine solche einstweilige Anordnung, die auch nur Teilbereiche der elterlichen Sorge erfassen kann, ist nur zulässig, wenn ein Regelungsbedürfnis, also ein dringendes Bedürfnis für ein unverzügliches Einschreiten besteht, das ein Abwarten bis zur endgültigen Entscheidung nicht gestattet, weil diese zu spät kommen und die Kindesinteressen nicht genügend wahren würde (OLG Karlsruhe, FamRZ 1990, 304; Zöller/Philippi, ZPO, 23. Aufl., § 621 g, Rz. 2).

    Schließlich ist eine einstweilige Anordnung auch dann angebracht, wenn die getrennt lebenden Eltern sich immer wieder wechselseitig des Kindes bemächtigen, weil ein solches unkoordiniertes Hin und Her für das Kind eine schwere Belastung und starke Verunsicherung bedeutet (OLG Karlsruhe, FamRZ 1990, 304, 305; OLG Brandenburg, a.a.O.).

  • OLG Hamm, 05.07.2012 - 11 UF 106/12

    Einstweilige Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts auf einen Elternteil

    Eine solche einstweilige Anordnung in Sorgerechtsfragen, die auch nur Teilbereiche der elterlichen Sorge erfassen kann, ist zulässig, wenn eine Regelungsbedürfnis, also ein dringendes Bedürfnis für ein unverzügliches Einschreiten besteht, das ein Abwarten bis zur endgültigen Entscheidung nicht gestattet, weil diese zu spät kommen und die Kindesinteressen nicht genügend wahren würde (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 15.8.1989 - 16 WF 144/89 - FamRZ 1990, 304; OLG Brandenburg, Beschluss vom 4.11.2008 - 10 WF 225/08 - OLGR 2009, 375).
  • OLG Brandenburg, 04.11.2008 - 10 WF 225/08

    Vorläufige Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts auf den Vater

    Eine solche einstweilige Anordnung, die auch nur Teilbereiche der elterlichen Sorge erfassen kann, ist nur zulässig, wenn eine Regelungsbedürfnis, also ein dringendes Bedürfnis für ein unverzügliches Einschreiten besteht, das ein Abwarten bis zur endgültigen Entscheidung nicht gestattet, weil diese zu spät kommen und die Kindesinteressen nicht genügend waren würde (OLG Karlsruhe, FamRZ 1990, 304 ; Zöller/Philippi, ZPO , 26. Aufl., § 621 g , Rz. 2).

    Schließlich ist eine einstweilige Anordnung auch dann angebracht, wenn die getrennt lebenden Eltern sich immer wieder wechselseitig des Kindes bemächtigen, weil ein solches unkoordiniertes Hin und Her für das Kind eine schwere Belastung und starke Verunsicherung bedeutet (OLG Karlsruhe, FamRZ 1990, 304, 305; Senat, a.a.O.; OLG Brandenburg - 1. Senat für Familiensachen -, a.a.O.).

  • OLG Brandenburg, 06.02.2004 - 10 WF 1/04

    Voraussetzungen einer einstweiligen Anordnung im Sorgerechtsverfahren

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  • OLG Saarbrücken, 06.11.2009 - 9 WF 93/09

    Voraussetzungen des teilweisen Entzugs der elterlichen Sorge im Wege

    Eine solche einstweilige Anordnung, die auch nur Teilbereiche der elterlichen Sorge erfassen kann, ist nur zulässig, wenn ein Regelungsbedürfnis, also ein dringendes Bedürfnis für ein unverzügliches Einschreiten besteht, das ein Abwarten bis zur endgültigen Entscheidung nicht gestattet, weil diese zu spät kommen und die Kindesinteressen nicht genügend wahren würde (OLG Karlsruhe, FamRZ 1990, 304; Zöller/Philippi, ZPO, 28. Aufl., § 621 g, Rz. 2).
  • OLG Saarbrücken, 24.09.2009 - 9 WF 67/09

    Zulässigkeit der Änderung des Aufenthalts des Kindes während eines

    Eine solche einstweilige Anordnung, die auch nur Teilbereiche der elterlichen Sorge erfassen kann, ist nur zulässig, wenn eine Regelungsbedürfnis, also ein dringendes Bedürfnis für ein unverzügliches Einschreiten besteht, das ein Abwarten bis zur endgültigen Entscheidung nicht gestattet, weil diese zu spät kommen und die Kindesinteressen nicht genügend wahren würde (OLG Karlsruhe, FamRZ 1990, 304; Zöller/Philippi, ZPO, 28. Aufl., § 621 g, Rz. 2).
  • OLG Brandenburg, 18.08.1997 - 9 WF 90/97

    Erlass einer vorläufigen Anordnung im Verfahren zur Regelung der elterlichen

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  • OLG Brandenburg, 19.05.2008 - 10 WF 70/08

    Einstweilige Anordnung im Hinblick auf das Aufenthaltsbestimmungsrecht:

    Schließlich ist eine einstweilige Anordnung auch dann angebracht, wenn sich die getrennt lebenden Eltern wechselseitig des Kindes bemächtigen, weil ein solches unkoordiniertes Hin und Her für das Kind eine schwere Belastung und starke Verunsicherung bedeutet (vgl. Senat, a.a.O.; OLG Brandenburg, a.a.O.; OLG Karlsruhe, FamRZ 1990, 304, 305).
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Rechtsprechung
   BayObLG, 21.09.1989 - BReg. 1a Z 34/89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,2912
BayObLG, 21.09.1989 - BReg. 1a Z 34/89 (https://dejure.org/1989,2912)
BayObLG, Entscheidung vom 21.09.1989 - BReg. 1a Z 34/89 (https://dejure.org/1989,2912)
BayObLG, Entscheidung vom 21. September 1989 - BReg. 1a Z 34/89 (https://dejure.org/1989,2912)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Beschwerde einer Mutter gegen die Entziehung der Personensorge für ihr Kind hinsichtlich des Aufenthaltsbestimmungsrechts; Voraussetzungen für einen Eingriff in die Personensorge der Mutter; Drohende Vernachlässigung eines Kindes bei Berufstätigkeit einer allein ...

  • Wolters Kluwer

    Beschwerde einer Mutter gegen die Entziehung der Personensorge für ihr Kind hinsichtlich des Aufenthaltsbestimmungsrechts; Voraussetzungen für einen Eingriff in die Personensorge der Mutter; Drohende Vernachlässigung eines Kindes bei Berufstätigkeit einer allein ...

  • Wolters Kluwer

    Beschwerde einer Mutter gegen die Entziehung der Personensorge für ihr Kind hinsichtlich des Aufenthaltsbestimmungsrechts; Voraussetzungen für einen Eingriff in die Personensorge der Mutter; Drohende Vernachlässigung eines Kindes bei Berufstätigkeit einer allein ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1990, 70
  • FamRZ 1990, 304 (Ls.)
  • Rpfleger 1990, 54
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerfG, 29.07.1968 - 1 BvL 20/63

    Adoption I

    Auszug aus BayObLG, 21.09.1989 - BReg. 1a Z 34/89
    Das Kind als ein Wesen mit eigener Menschenwürde und eigenem Recht auf Entfaltung seiner Persönlichkeit ( Art. 1 Abs. 1 , Art. 2 Abs. 1 GG ) hat gemäß Art. 6 Abs. 2 Satz 2 GG Anspruch auf den Schutz des Staates bei elterlichem Versagen (BVerfGE 24, 119/144 = NJW 1968, 2233/2235, und BVerfG FamRZ 1989, 31/33).
  • BayObLG, 07.05.1986 - BReg. 3 Z 44/85

    Behandlung; Geschäftsunfähigkeit; Pflegling; Aufhebungsantrag; Anregung;

    Auszug aus BayObLG, 21.09.1989 - BReg. 1a Z 34/89
    Anlaß dazu kann bei besonders schwierigen Fragen bestehen, wenn die Sachkunde des früheren Gutachters zweifelhaft ist, wenn das Gutachten von unzutreffenden tatsächlichen Voraussetzungen ausgeht, wenn es Widersprüche enthält oder wenn der neue Sachverständige über Forschungsmittel verfügt, die denen des früheren Gutachters überlegen erscheinen (BGHZ 53, 245/258 ff.; BayObLGZ 1986, 145/148 m.w.Nachw.; Keidel/Amelung § 15 Rn. 39).
  • BGH, 17.02.1970 - III ZR 139/67

    Anastasia - Anforderungen an die Überzeugungsbildung des Gerichts

    Auszug aus BayObLG, 21.09.1989 - BReg. 1a Z 34/89
    Anlaß dazu kann bei besonders schwierigen Fragen bestehen, wenn die Sachkunde des früheren Gutachters zweifelhaft ist, wenn das Gutachten von unzutreffenden tatsächlichen Voraussetzungen ausgeht, wenn es Widersprüche enthält oder wenn der neue Sachverständige über Forschungsmittel verfügt, die denen des früheren Gutachters überlegen erscheinen (BGHZ 53, 245/258 ff.; BayObLGZ 1986, 145/148 m.w.Nachw.; Keidel/Amelung § 15 Rn. 39).
  • BVerfG, 12.10.1988 - 1 BvR 818/88

    Sorgerechtsprozeß

    Auszug aus BayObLG, 21.09.1989 - BReg. 1a Z 34/89
    Das Kind als ein Wesen mit eigener Menschenwürde und eigenem Recht auf Entfaltung seiner Persönlichkeit ( Art. 1 Abs. 1 , Art. 2 Abs. 1 GG ) hat gemäß Art. 6 Abs. 2 Satz 2 GG Anspruch auf den Schutz des Staates bei elterlichem Versagen (BVerfGE 24, 119/144 = NJW 1968, 2233/2235, und BVerfG FamRZ 1989, 31/33).
  • BayObLG, 13.04.1984 - BReg. 1 Z 28/84

    Eltern; Leibliche Eltern; Herausgabe; Kind; Pflegeeltern; Besuchsrecht;

    Auszug aus BayObLG, 21.09.1989 - BReg. 1a Z 34/89
    Der Herausgabeanspruch aus § 1632 Abs. 1 BGB , den die Mutter geltend machen will, wird grundsätzlich nicht dadurch beeinträchtigt, daß das Kind bei den Pflegeeltern gut versorgt wird (BayObLGZ 1984, 98/101 m.w.Nachw.).
  • BayObLG, 25.11.1982 - BReg. 1 Z 66/82
    Auszug aus BayObLG, 21.09.1989 - BReg. 1a Z 34/89
    Die Vorschrift des § 309 ZPO ist im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit auch nicht entsprechend anwendbar (allgemeine Meinung, z.B. BayObLGZ 1964, 433/440; BayObLGZ 1982, 384/387).
  • BayObLG, 21.01.1982 - BReg. 1 Z 122/81

    Kindeswohl; Gefährdung; Gefahr; Schädigung; Verhältnismäßigkeit; Zweckmäßigkeit

    Auszug aus BayObLG, 21.09.1989 - BReg. 1a Z 34/89
    Die Maßnahmen dürfen nicht allein auf bloße Zweckmäßigkeitsgründe abgestellt werden (BayObLG FamRZ 1982, 638; Palandt/Diederichsen BGB 48. Aufl. § 1666 Anm. 2).
  • BVerfG, 17.02.1982 - 1 BvR 188/80

    Verfassungsmäßigkeit der §§ 1666 Abs. 1 Satz 1, 1666a BGB

    Auszug aus BayObLG, 21.09.1989 - BReg. 1a Z 34/89
    Die Trennung eines Kindes vom sorgeberechtigten Elternteil gegen dessen Willen stellt den stärksten vorstellbaren Eingriff in das Elternrecht dar (BVerfGE 60, 79/91 = NJW 1982, 1379/1380; BVerfG NJW 1985, 423 [BVerfG 17.10.1984 - 1 BvR 284/84] ).
  • BVerfG, 17.10.1984 - 1 BvR 284/84

    Verfassungsgerichtliche Kontrolle von Entscheidungen über den Verbleib eines

    Auszug aus BayObLG, 21.09.1989 - BReg. 1a Z 34/89
    Die Trennung eines Kindes vom sorgeberechtigten Elternteil gegen dessen Willen stellt den stärksten vorstellbaren Eingriff in das Elternrecht dar (BVerfGE 60, 79/91 = NJW 1982, 1379/1380; BVerfG NJW 1985, 423 [BVerfG 17.10.1984 - 1 BvR 284/84] ).
  • BayObLG, 21.12.1964 - BReg. 1b Z 249/64
    Auszug aus BayObLG, 21.09.1989 - BReg. 1a Z 34/89
    Die Vorschrift des § 309 ZPO ist im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit auch nicht entsprechend anwendbar (allgemeine Meinung, z.B. BayObLGZ 1964, 433/440; BayObLGZ 1982, 384/387).
  • OLG Brandenburg, 18.03.2009 - 9 WF 30/09

    Elterliche Sorge: Verhältnismäßigkeitsgrundsatz bei einer Sorgerechtsentscheidung

    Insbesondere für die Trennung des Kindes von den Eltern, die im Ergebnis der hier angefochtenen Entscheidung zu erwarten steht, reicht es nicht aus, wenn das Kind woanders (nur) besser erzogen oder gefördert würde (vgl. BVerfG FamRZ 1982, 567; BayObLG NJW-RR 1990, 70; OLG Köln FamRZ 2004, 827).
  • OLG Brandenburg, 18.12.2008 - 9 UF 122/08

    Sorgerecht: Berücksichtigung der Zustimmung der Kindeseltern zum vorläufigen

    Einen Anspruch des Kindes auf die bestmöglichen Eltern gibt es nicht (vgl. BVerfG FamRZ 1982, 567; BayObLG NJW-RR 1990, 70; OLG Köln FamRZ 2004, 827).
  • BayObLG, 19.08.1992 - 1Z BR 48/92

    Voraussetzungen der Entziehung der gesamten Personensorge

    Das Rechtsbeschwerdegericht kann die Beweiswürdigung nur beschränkt, nämlich auf Rechtsfehler überprüfen (BayObLG NJW-RR 1990, 70 /72 und ständige Rechtsprechung).
  • BayObLG, 28.01.1993 - 1Z BR 79/92

    Nichteheliches Kind; Mutter; Elterliche Sorge; Allein; Verfassungsmäßigkeit;

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