Rechtsprechung
BayObLG, 02.11.1989 - BReg. 1a Z 52/88 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 2229
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Testierfähigkeit; Erblasser; Anordnung; Gebrechlichkeitspflegschaft
Papierfundstellen
- NJW-RR 1990, 202
- FamRZ 1990, 318
- Rpfleger 1990, 56
Wird zitiert von ... (8) Neu Zitiert selbst (2)
- BayObLG, 06.05.1988 - BReg. 1a Z 15/88
Beschwerde gegen die Einziehung eines Erbscheins; Unrichtigkeit des Erbscheins …
Auszug aus BayObLG, 02.11.1989 - BReg. 1a Z 52/88
Dies gilt auch, wenn für den Erblasser eine Gebrechlichkeitspflegschaft (§ 1910 Abs. 1 BGB ) bestanden hat (BayObLGZ 1982, 309 = FamRZ 1983, 19; BayObLG, FamRZ 1988, 1099 = Rpfleger 1988, 413, m. w. N.). - BayObLG, 20.09.1982 - BReg. 1 Z 79/82
Zu den Voraussetzungen der Testierfähigkeit
Auszug aus BayObLG, 02.11.1989 - BReg. 1a Z 52/88
Dies gilt auch, wenn für den Erblasser eine Gebrechlichkeitspflegschaft (§ 1910 Abs. 1 BGB ) bestanden hat (BayObLGZ 1982, 309 = FamRZ 1983, 19; BayObLG, FamRZ 1988, 1099 = Rpfleger 1988, 413, m. w. N.).
- OLG Hamm, 26.02.2015 - 10 U 18/13
Inhalt des Auseinandersetzungsanspruchs unter Miterben
Dass er kraft eigenen Entschlusses Anregungen eines Dritten aufnimmt oder ggf. auch dessen Forderungen und Erwartungen berücksichtigt, steht dem nicht entgegen (BayObLG, Beschl. v. 02.11.1989, BReg 1 a Z 52/88, juris Rn. 42). - OLG Hamm, 15.11.2019 - 10 W 143/17
Testierunfähigkeit; notarielles Testament; Hinzuziehung eines zweiten Notars
Dass er kraft eigenen Entschlusses Anregungen eines Dritten aufnimmt oder ggf. auch dessen Forderungen und Erwartungen berücksichtigt, steht dem aber nicht entgegen (BayObLG, Beschl. v. 02.11.1989, BReg 1 a Z 52/88, juris Rn. 42). - KG, 08.02.2021 - 19 W 10/20
Wirksamkeit eines Testaments bei Zweifeln an Testierfähigkeit
Nicht ausreichend ist es, wenn der Erblasser der Anregung eines Dritten kraft eigenen Entschlusses folgt oder dessen Forderungen und Erwartungen Motiv für den Inhalt der letztwilligen Verfügung sind (BayObLG, Beschluss v. 2.11.1989, Breg 1a Z 52/88, Rn. 42).
- OLG Hamburg, 24.02.2015 - 2 UF 160/14
Sorgerechtsverfahren: Akteneinsichtsrecht der Großeltern sowie …
- BGH, 13.02.2012 - V ZB 46/11
Rechtsbeschwerde gegen die Anordnung von Sicherungshaft bei Jahre …
Es kann deshalb auch von der Vorinstanz unterlassene oder fehlerhafte Ermessensentscheidungen selbst treffen (BayObLG, NJW-RR 1990, 202;… Keidel/Sternal, FamFG, 17. Aufl., § 68 Rn. 93). - AG Rosenheim, 21.01.2019 - VI 1239/18
Beauftragung eines Sachverständigen zur Frage der Testierfähigkeit
Eine Anregung, Beratung oder Beeinflussung Dritter ist insoweit unschädlich, wenn der Erblasser letztlich noch selbst entscheiden kann (vgl. BayObLG, Beschluss vom 02.11.1989, Aktenzeichen BReg. 1 a Z 52/88; OLG München, Urteil vom 29.04.2009, Az. 20 U 5261/08); leichte Beeinflussbarkeit genügt solange nicht, wie die auf den Willen einwirkenden äußeren Einflüsse noch in normaler Weise nur Motiv und nicht beherrschend sind (vgl. BayObLG, Beschluss vom 02.11.1989, Aktenzeichen BReg. 1 a Z 52/88;… MüKoBGB/Hagena BGB § § 2229 Rn. 25), d.h. solange nicht, solange der Erblasser etwaige Beeinflussungen noch durch kritisches Hinterfragen in Frage stellen kann (vgl. Cording, ZEV 2010, 115; Wetterling, ErbR 2015, 544). - OLG Hamm, 06.10.2014 - 10 W 194/13
Wechselbezüglichkeit der Erbeinsetzung eines Nachbarkindes in einem …
Insbesondere muss er in der Lage sein, sich ein Urteil zu bilden über die Auswirkungen seiner Verfügungen auf die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse der Betroffenen sowie über die Gründe, die für und gegen ihre sittliche Berechtigung sprechen, und entsprechend selbstständig, also unabhängig von den Einflüssen Dritter zu handeln (…vgl. Prütting/Wegen/Weinreich, BGB, 4. Aufl. § 2229 BGB Rn. 4 m. w. N.) Dass der Erblasser kraft eigenen Entschlusses ggf. Anregungen eines Dritten aufnimmt oder dessen Forderungen und Erwartungen berücksichtigt, steht dem nicht entgegen (vgl. BayObLG, Beschl. v. 02.11.1989, BReg 1 a Z 52/88, juris Rn. 42). - BayObLG, 29.05.1991 - BReg. 1 Z 8/91
Einholung eines Schriftsachverständigengutachtens; Vorüberlegungen/Entwurf eines …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar
Rechtsprechung
BayObLG, 02.11.1989 - 1a BReg.Z 52/88 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Voraussetzungen für die Einziehung eines Erbscheins; Auslegung einer letztwilligen Verfügung; Widerruf eines Testaments; Aufhebung eines Vermächtnisses; Testierunfähigkeit des Erblassers; Verletzung der Ermittlungspflicht des Gerichts
Verfahrensgang
- AG Ebersberg - VI 259/87
- LG München II, 11.07.1988 - 8 T 73/88
- BayObLG, 02.11.1989 - 1a BReg.Z 52/88
Papierfundstellen
- NJW-RR 1990, 202
- FamRZ 1990, 318
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (12)
- BayObLG, 06.05.1988 - BReg. 1a Z 15/88
Beschwerde gegen die Einziehung eines Erbscheins; Unrichtigkeit des Erbscheins …
Auszug aus BayObLG, 02.11.1989 - 1a BReg.Z 52/88
Im Ergebnis hat es somit richtig auf die Voraussetzungen für eine Einziehung des Erbscheins abgestellt (vgl. BGHZ 40, 54/56; BayObLGZ 1982, 59/63; BayObLG FamRZ 1988, 1099/1100 m.w.Nachw.).Dies gilt auch, wenn für den Erblasser eine Gebrechlichkeitspflegschaft ( § 1910 Abs. 1 BGB ) bestanden hat (BayObLGZ 1982, 309/313; BayObLG Rpfleger 1988, 413/414 m.w.Nachw.).
- BGH, 08.07.1981 - IVa ZR 188/80
Abgrenzung der Aufhebung eines früheren Testaments von dem Widerruf eines …
Auszug aus BayObLG, 02.11.1989 - 1a BReg.Z 52/88
Hierfür genügt es, wenn die Widerrufsabsicht dem Testament im Weg der Auslegung entnommen werden kann (BGH NJW 1981, 2745).Ein früheres Testament wird nämlich dann durch ein späteres in vollem Umfang aufgehoben, wenn der Wille des Erblassers dahin ging, durch spätere letztwillige Verfügung die Erbfolge abschließend und umfassend (ausschließlich) zu regeln, wobei es nicht darauf ankommt, ob er an seine frühere Verfügung überhaupt gedacht hat (vgl. BGH LM § 2258 BGB Nr. 1; BGH NJW 1981, 2745/2746 und 1985, 969; …
- BayObLG, 20.09.1982 - BReg. 1 Z 79/82
Zu den Voraussetzungen der Testierfähigkeit
Auszug aus BayObLG, 02.11.1989 - 1a BReg.Z 52/88
Dies gilt auch, wenn für den Erblasser eine Gebrechlichkeitspflegschaft ( § 1910 Abs. 1 BGB ) bestanden hat (BayObLGZ 1982, 309/313; BayObLG Rpfleger 1988, 413/414 m.w.Nachw.).
- OLG Düsseldorf, 29.08.1980 - 3 W 147/80
Auszug aus BayObLG, 02.11.1989 - 1a BReg.Z 52/88
1b Z 4/65">BayObLGZ 1965, 86/91; BayObLG Rpfleger 1980, 471/472 und … - BayObLG, 11.09.1987 - BReg. 1 Z 39/87
Rechtsmittel gegen Entscheidungen des Nachlassgerichts im Verfahren auf Erteilung …
Auszug aus BayObLG, 02.11.1989 - 1a BReg.Z 52/88
Der Senat kann die Beweiswürdigung als Teil der Tatsachenfeststellung nur dahin nachprüfen, ob der maßgebliche Sachverhalt ausreichend erforscht ( § 12 FGG ), bei der Erörterung des Beweisstoffs alle wesentlichen Umstände berücksichtigt ( § 25 FGG ), dabei nicht gegen gesetzliche Beweisregeln oder Denkgesetze sowie feststehende Erfahrungssätze verstoßen wurde, und ob die Beweisanforderungen zu niedrig oder zu hoch angesetzt worden sind (ständige Rechtsprechung, vgl. BayObLGZ 1983, 204/207; BayObLG FamRZ 1988, 96/97). - BGH, 05.07.1963 - V ZB 7/63
Einziehung eines Testamentsvollstreckerzeugnisses
Auszug aus BayObLG, 02.11.1989 - 1a BReg.Z 52/88
Im Ergebnis hat es somit richtig auf die Voraussetzungen für eine Einziehung des Erbscheins abgestellt (vgl. BGHZ 40, 54/56; BayObLGZ 1982, 59/63; BayObLG FamRZ 1988, 1099/1100 m.w.Nachw.). - BayObLG, 24.02.1988 - BReg. 1 Z 48/86
Begründung der Entlassung des Testamentsvollstreckers bei einer …
Auszug aus BayObLG, 02.11.1989 - 1a BReg.Z 52/88
Die Auslegung eines Testaments durch die Richter der Tatsacheninstanz bindet das Rechtsbeschwerdegericht, sofern sie nach den Denkgesetzen und der Erfahrung möglich ist, mit den gesetzlichen Auslegungsregeln in Einklang steht, dem klaren Sinn und Wortlaut des Testaments nicht widerspricht und alle wesentlichen Umstände berücksichtigt (ständige Rechtsprechung des Senats, z. B. BayObLGZ 1988, 42/47 m.w.Nachw.). - BGH, 07.11.1984 - IVa ZR 77/83
Umfassende Neuordnung der erbrechtlichen Verhältnisse mit einem späteren …
Auszug aus BayObLG, 02.11.1989 - 1a BReg.Z 52/88
Ein früheres Testament wird nämlich dann durch ein späteres in vollem Umfang aufgehoben, wenn der Wille des Erblassers dahin ging, durch spätere letztwillige Verfügung die Erbfolge abschließend und umfassend (ausschließlich) zu regeln, wobei es nicht darauf ankommt, ob er an seine frühere Verfügung überhaupt gedacht hat (vgl. BGH LM § 2258 BGB Nr. 1; BGH NJW 1981, 2745/2746 und 1985, 969; … - BGH, 08.12.1982 - IVa ZR 94/81
Testamentsauslegung bei Hoferbenbestimmung.
Auszug aus BayObLG, 02.11.1989 - 1a BReg.Z 52/88
Vielmehr hat es beachtet, daß bei der Auslegung eines Testaments gemäß § 133 BGB der wirkliche Wille des Erblassers zu erforschen und nicht am buchstäblichen Wortlaut zu haften ist (BGHZ 86, 41 [BGH 08.12.1982 - IVa ZR 94/81] /45; … - BayObLG, 30.12.1985 - BReg. 1 Z 96/85
Antrag auf Einziehung eines Erbscheins wegen Unrichtigkeit; Wirksamkeit der …
Auszug aus BayObLG, 02.11.1989 - 1a BReg.Z 52/88
Dies ist nicht zulässig (BayObLG FamRZ 1986, 608/610 m.w.Nachw.). - BayObLG, 22.07.1983 - BReg. 1 Z 49/83
Anspruch auf Erbscheinserteilung; Auslegung eines Schriftstückes als Testament …
- BayObLG, 04.02.1982 - BReg. 1 Z 109/81
Einziehung eines Erbscheins; Beschränkende Angaben über die Ernennung eines …