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   BayObLG, 09.11.1989 - BReg. 1a Z 35/89   

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https://dejure.org/1989,3338
BayObLG, 09.11.1989 - BReg. 1a Z 35/89 (https://dejure.org/1989,3338)
BayObLG, Entscheidung vom 09.11.1989 - BReg. 1a Z 35/89 (https://dejure.org/1989,3338)
BayObLG, Entscheidung vom 09. November 1989 - BReg. 1a Z 35/89 (https://dejure.org/1989,3338)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Sofortige Beschwerde gegen Beschluss des Nachlassgerichts über die Entlassung als Testamentsvollstrecker; Auswirkungen des Verstreichens der Zweiwochenfrist vor der Rechtsmitteleinlegung; Zeitpunkt des Beginns der Zweiwochenfrist; Voraussetzungen für Wirksamkeit einer ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 1990, 346
  • MDR 1990, 347
  • FamRZ 1990, 428
  • Rpfleger 1990, 57
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (7)

  • BayObLG, 03.12.1987 - BReg. 2 Z 31/87
    Auszug aus BayObLG, 09.11.1989 - BReg. 1a Z 35/89
    Das wird durch die vom zuständigen Postbediensteten aufgenommene Zustellungsurkunde ( § 195 Abs. 2 ZPO ) gemäß § 415 Abs. 1 , § 418 Abs. 1 ZPO bewiesen (vgl. BayObLG NJW-RR 1988, 509; BayObLGZ 1980, 266/267).

    Zudem wußte er von dem beim Nachlaßgericht anhängigen Entlassungsverfahren und mußte deshalb mit Zustellungen rechnen (vgl. BayObLG NJW-RR 1988, 509), so daß eine gesteigerte Sorgfalt geboten war.

  • BVerfG, 21.01.1969 - 2 BvR 724/67

    Ersatzzustellung und Anspruch auf rechtliches Gehör

    Auszug aus BayObLG, 09.11.1989 - BReg. 1a Z 35/89
    Hierdurch wird jedoch sein Recht, sich Gehör zu verschaffen ( Art. 103 Abs. 1 GG ; Art. 91 Abs. 1 BayVerf), nicht in verfassungswidriger Weise eingeschränkt (vgl. BVerfGE 25, 158/165; BayVerfGH BayVBl 1983, 210/211).

    Ein solches Verschulden liegt aber dem Beteiligten zu 6 zur Last, selbst wenn man berücksichtigt, daß die Anforderungen, die an den um Wiedereinsetzung nachsuchenden Verfahrensbeteiligten zu stellen sind, nicht überspannt werden dürfen (vgl. BVerfGE 25, 158/166; BayVerfGH aaO), und daß der Zugang zu einer weiteren gerichtlichen Instanz nicht in unzumutbarer Weise erschwert werden darf (vgl. BVerfGE 40, 272/274 f.).

  • BayObLG, 27.08.1980 - BReg. 2 Z 71/80
    Auszug aus BayObLG, 09.11.1989 - BReg. 1a Z 35/89
    Das wird durch die vom zuständigen Postbediensteten aufgenommene Zustellungsurkunde ( § 195 Abs. 2 ZPO ) gemäß § 415 Abs. 1 , § 418 Abs. 1 ZPO bewiesen (vgl. BayObLG NJW-RR 1988, 509; BayObLGZ 1980, 266/267).

    Sein Vorbringen, er habe die schriftliche Mitteilung über die Niederlegung ( § 182 ZPO ) nicht vorgefunden, besagt nicht, daß er die Richtigkeit der Beurkundung über die Abgabe der Mitteilung bestreitet (vgl. BayObLGZ 1980, 266/267 f.).

  • BVerfG, 11.02.1976 - 2 BvR 849/75

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Gewährung von Wiedereinsetzung in den

    Auszug aus BayObLG, 09.11.1989 - BReg. 1a Z 35/89
    Dabei kann dahingestellt bleiben, ob seine fristgerecht zu Protokoll des Amtsgerichts abgegebene "schlichte Erklärung" für die Gründe der Fristversäumung als Glaubhaftmachung angesehen werden kann (vgl. BVerfGE 41, 332/339), denn die dem Senat in tatsächlicher und rechtlicher Beziehung obliegende Nachprüfung der landgerichtlichen Entscheidung über die Wiedereinsetzung (Keidel/Kuntze, Jansen, Bassenge/Herbst, jeweils aaO) ergibt, daß die Fristversäumung auf einem Verschulden des Beteiligten zu 6 beruht.
  • BVerfG, 16.12.1975 - 2 BvR 854/75

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Gewährung von Wiedereinsetzung in den

    Auszug aus BayObLG, 09.11.1989 - BReg. 1a Z 35/89
    Die in einer solchen Zustellung liegenden Risiken werden unter dem Gesichtspunkt des rechtlichen Gehörs durch die Möglichkeit einer Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ausgeglichen (vgl. BVerfGE 41, 23 [BVerfG 16.12.1975 - 2 BvR 854/75] /26; BayVerfGH aaO).
  • BVerfG, 29.10.1975 - 2 BvR 630/73

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Verwerfung einer Revision vor dem

    Auszug aus BayObLG, 09.11.1989 - BReg. 1a Z 35/89
    Ein solches Verschulden liegt aber dem Beteiligten zu 6 zur Last, selbst wenn man berücksichtigt, daß die Anforderungen, die an den um Wiedereinsetzung nachsuchenden Verfahrensbeteiligten zu stellen sind, nicht überspannt werden dürfen (vgl. BVerfGE 25, 158/166; BayVerfGH aaO), und daß der Zugang zu einer weiteren gerichtlichen Instanz nicht in unzumutbarer Weise erschwert werden darf (vgl. BVerfGE 40, 272/274 f.).
  • BayObLG, 19.11.1985 - BReg. 1 Z 15/85

    Testamentsvollstrecker; Entlassung; Wichtiger Grund; Ernennung; Prüfung;

    Auszug aus BayObLG, 09.11.1989 - BReg. 1a Z 35/89
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats ist bei der Entlassung des Testamentsvollstreckers von 1/10 des Reinnachlasses auszugehen (vgl. BayObLG FamRZ 1987, 101/104 m.w.Nachw.).
  • OLG Hamm, 06.11.2000 - 15 W 188/00

    Auswechslung eines im gemeinschaftlichen Testament ernannten

    Dabei war zu berücksichtigen, dass das auf Ernennung eines Nachfolgetestamentsvollstreckers gerichtete Begehren nur mit einem geringen Bruchteil des noch zu verteilenden Restnachlasses zu bewerten ist (vgl. BayObLG FamRZ 1990, 428, 429; OLG Frankfurt, Rpfleger 1978, 178, 179).
  • OLG Köln, 05.03.2001 - 14 WF 7/01

    Richterablehnung - Terminsnachricht an Anwalt - Verkündungstermin nach Ablehnung

    Das gilt auch dann, wenn der Antragsgegner sie nicht abgeholt hat (BayObLG FamRZ 1990, 428).
  • KG, 09.10.2001 - 1 W 411/01

    Antragsrecht des Pflichtteilsberechtigten auf Entlassung des

    Dieses ist in Testamentsvollstreckerentlassungsverfahren regelmäßig mit 10 % des Wertes des Reinnachlasses zu bewerten (vgl. BayObLG FamRZ 1990, 428/429; 1991, 111/113 und 612/614; Korintenberg/Lappe, KostO, 14. Aufl., § 109 Rdn. 16-22; Hartmann, Kostengesetze, § 131 KostO, Rdn. 16).
  • OLG Zweibrücken, 15.02.2000 - 3 W 6/00

    Versäumung der Einspruchsfrist gegen Vollstreckungsbescheid im

    Soweit die Beteiligte zu 1) in Erwägung zieht, sie habe den Benachrichtigungsschein möglicherweise zusammen mit Werbesendungen weggeworfen, spricht gerade dies für mangelnde Sorgfalt beim Durchsehen und Sortieren ihrer Post (vgl. dazu auch BayObLG FamRZ 1990, 428, 429; OLG München MDR 1994, 410; LAG Köln MDR 1994, 1245).
  • BayObLG, 26.01.1994 - 2Z BR 140/93

    Voraussetzungen der Widereinsetzung in den bisherigen Stand

    Die Entscheidung des Landgerichts erweist sich bei der gebotenen Überprüfung in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht (BayObLG FamRZ 1990, 428/429; Keidel/Kuntze FGG 13. Aufl. § 22 Rn. 43 m.w.Nachw.) als zutreffend.
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