Rechtsprechung
BayObLG, 30.11.1989 - BReg. 1a Z 28/89 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Einziehung eines Erbscheins; Anfechtung eines Testaments; Zurückweisung eines Erbscheinantrags; Wirksamkeit von Erbeinsetzungen; Formerfordernisse eines Testaments
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Kempten - VI 483/87
- LG Kempten, 05.04.1989 - 4 T 1899/88
- BayObLG, 30.11.1989 - BReg. 1a Z 28/89
Papierfundstellen
- FamRZ 1990, 441
- Rpfleger 1990, 199
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 03.02.1967 - III ZB 14/66
Blaupause als formgültiges Testament
Auszug aus BayObLG, 30.11.1989 - BReg. 1a Z 28/89
Dieses Formerfordernis ist unerläßlich, um die Echtheit des Testaments auf Grund der individuellen Züge, welche die Handschrift eines jeden Menschen aufweist, nachzuprüfen (BGHZ 47, 68/70;… Soergel/Harder BGB 11. Aufl. § 2247 Rn. 18 m.w.Nachw.).
- OLG München, 25.10.2005 - 31 Wx 72/05
Formwirksames Testament bei eigenhändigen Durchstreichungen in Fotokopie des …
"Eigenhändigkeit" im Sinn von § 2247 BGB bedeutet, dass der Erblasser den gesamten Wortlaut des Testaments mit der Hand selbst schreiben muss (BayObLG vom 30.11.1989, FamRZ 1990, 441/442). - BayObLG, 29.12.1998 - 3Z BR 290/98
Umfang der Beschwerde bei nicht eindeutiger Beschwerdebegründung
Soweit sich nicht ein entgegenstehender Wille des Beschwerdeführers eindeutig aus der Beschwerdebegründung ergibt, ist deshalb davon auszugehen, daß die ganze Entscheidung angefochten ist (vgl. BayObLG FamRZ 1990, 441/442).
Rechtsprechung
LG Konstanz, 15.12.1989 - HT 4/89 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)
Betriebsfortführung durch Testamentsvollstrecker: Eintragung eines Testamentsvollstreckervermerks in das Handelsregister?
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW-RR 1990, 716
- FamRZ 1990, 441
- DB 1990, 726
Wird zitiert von ... (2)
- LG Dresden, 08.04.1993 - 45 T 30/93 Diesem Zweck kann nur dadurch Genüge getan werden, daß eine bestehende Verfügungsbeschränkung in das Register eingetragen wird (vgl. LG Konstanz NJW-RR 1990, 716 für die Anordnung der Testamentsvollstreckung).
- LG Dresden, 31.03.1993 - 45 T 5/93 Diesem Zweck kann nur dadurch Genüge getan werden, daß eine bestehende Verfügungsbeschränkung in das Register eingetragen wird (vgl. LG Konstanz NJW-RR 1990, 716 für die Anordnung der Testamentsvollstreckung).