Weitere Entscheidung unten: OLG Schleswig, 29.09.1989

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   OLG Karlsruhe, 10.10.1989 - 18 UF 40/89   

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OLG Karlsruhe, 10.10.1989 - 18 UF 40/89 (https://dejure.org/1989,3770)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 10.10.1989 - 18 UF 40/89 (https://dejure.org/1989,3770)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 10. Oktober 1989 - 18 UF 40/89 (https://dejure.org/1989,3770)
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Papierfundstellen

  • NJW-RR 1990, 3
  • FamRZ 1990, 527
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   OLG Schleswig, 29.09.1989 - 10 UF 262/85   

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OLG Schleswig, 29.09.1989 - 10 UF 262/85 (https://dejure.org/1989,6838)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 29.09.1989 - 10 UF 262/85 (https://dejure.org/1989,6838)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 29. September 1989 - 10 UF 262/85 (https://dejure.org/1989,6838)
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Wird zitiert von ... (7)

  • OLG Frankfurt, 08.09.2017 - 4 UF 72/17

    Abänderungsverfahren bei vorausgehender Negativentscheidung

    In anderen Fällen, insbesondere bei im Zeitpunkt der Entscheidung fehlenden Aufklärungsmöglichkeiten, erscheint eine Aussetzung des Verfahrens jedoch nicht sinnvoll (ausf dazu OLG Oldenburg aaO); dann sollte eine feststellende Negativentscheidung (Formulierungsvorschlag: "Ein Versorgungsausgleich findet zur Zeit nicht statt.") erfolgen (OLG Hamm FamRZ 2000, 673, 674; OLG Oldenburg aaO; ferner OLG Schleswig FamRZ 1990, 527; im Ergebnis ebenso, aber auf der Grundlage einer willkürlichen Fiktion OLG Karlsruhe FamRZ 2002, 1494, 1495 m abl Anm Kemnade).
  • OLG Oldenburg, 01.04.2003 - 11 UF 8/03

    Verfahren über Versorgungsausgleich; Ungeklärte ausländische Anrechte des

    Inhalt dieser Entscheidung kann aus den oben dargestellten Gründen keine bezifferte Ausgleichsentscheidung sein; gleichwohl schließt sie das Verfahren vorläufig ab, und zwar in der Form einer feststellenden Entscheidung, dass ein Versorgungsausgleich zur Zeit nicht stattfinde (OLG Hamm FamRZ 2000, 673, 674; ferner OLG Schleswig FamRZ 1990, 527; im Ergebnis ebenso, allerdings mit anfechtbarer Begründung, OLG Karlsruhe FamRZ 2002, 1494, 1495; ähnlich wohl auch Rahm/Künkel, Handbuch des Familiengerichtsverfahrens, V Rn. 574).
  • OLG Karlsruhe, 27.07.2001 - 16 UF 238/99

    Versorgungsausgleich: Behandlung ungeklärter Versicherungszeiten

    a) Das Familiengericht beschließt: "Der Versorgungsausgleich wird nicht geregelt" (OLG Schleswig, Beschluss vom 29.09.1989 - 10 UF 262/85 - FamRZ 1990, 527).
  • OLG Schleswig, 04.08.2010 - 10 UF 153/09

    Rechtsfolgen der Nichtaufklärbarkeit ausländischer Versicherungsanwartschaften

    Gleichwohl könne das Verfahren vorläufig abgeschlossen werden und zwar in Form einer feststellenden Entscheidung, dass ein Versorgungsausgleich derzeit nicht stattfinden könne (OLG Hamm FamRZ 2000, S. 673, 674 ; ferner OLG Schleswig FamRZ 1990, S. 527 ).
  • OLG Dresden, 05.12.2002 - 10 UF 502/02

    Durchführung des Versorgungsausgleichs bei Ansprüchen gegen die Social Security

    Für das weitere Verfahren weist der Senat darauf hin, dass für den Fall, dass sich nach Ausschöpfung aller Erkenntnisquellen die Höhe der amerikanischen Anwartschaften des Antragsgegners nicht feststellen lässt und auch ein Ausschluss des Versorgungsausgleichs nicht in Betracht kommt, ein Absehen vom öffentlich-rechtlichen Versorgungsausgleich und ein Vorbehalt des schuldrechtlichen Versorgungsausgleiches bezüglich aller Anwartschaften der Parteien nach § 1587f BGB in Betracht zu ziehen ist (in diesem Sinne auch OLG Düsseldorf, FamRZ 1994, 903; OLG Köln, FamRZ 1986, 689 [690]; Rahm/Patzoldt, Handbuch des Familiengerichtsverfahrens, Band VIII, Rdnr.1102; a.A. OLG Schleswig, FamRZ 1990, 527; das für den Fall, dass das Versicherungskonto eines Ehegatten infolge mangelnder Mitwirkung nicht geklärt werden kann, von einer Regelung des Versorgungsausgleichs generell absieht).
  • KG, 20.10.2021 - 19 UF 47/21

    Versorgungsausgleich im Ehescheidungsverbund: Nichtdurchführung mangels

    Diese Handhabung wurde allerdings vor Einführung des VersAusglG von vielen Gerichten so praktiziert und vertreten, war aber auch nach früherem Recht nicht unumstritten (vgl. für einen Negativentscheid nach altem Recht beispielhaft OLG Oldenburg, Beschluss v. 1.4.2003, 11 UF 8/03; OLG Schleswig, Beschluss v. 28.9.1989, 10 UF 262/85 - alle ohne Nennung einer gesetzlichen Grundlage; aA OLG Sachsen-Anhalt, Beschluss v. 17.2.1998, 8 UF 39/98 unter Hinweis auf Erfordernis einer Sachentscheidung).
  • OLG Saarbrücken, 09.10.1996 - 6 UF 79/96

    Internationale Zuständigkeit für den Versorgungsausgleich; Pflicht des

    Bei diesem Sachstand kommt eine den Versorgungsausgleich regelnde Entscheidung nicht in Betracht, weil nicht auszuschließen ist, daß sich bei vollständiger Klärung des Versicherungskontos des Ehemannes herausstellt, daß dessen ehezeitbezogene Rentenanwartschaften diejenigen der Ehefrau erreichen oder sogar übersteigen (vgl. OLG Schleswig, FamRZ 1990, 527 ; Friederici, FamRZ 1986, 476, 477; vgl. auch OLG Düsseldorf, FamRZ 1994, 903 m. Anm. Kemnade).
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