Weitere Entscheidung unten: OLG Hamm, 11.07.1989

Rechtsprechung
   OLG Köln, 08.06.1989 - 10 UF 40/89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,2698
OLG Köln, 08.06.1989 - 10 UF 40/89 (https://dejure.org/1989,2698)
OLG Köln, Entscheidung vom 08.06.1989 - 10 UF 40/89 (https://dejure.org/1989,2698)
OLG Köln, Entscheidung vom 08. Juni 1989 - 10 UF 40/89 (https://dejure.org/1989,2698)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Unterhaltspflicht; Unterhaltspflicht eines Ehegatten; Unterhaltsberechtigten; Verwandte als Unterhaltspflichtige

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 1608

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 1990, 54
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • RG, 07.11.1907 - IV 116/07

    Unterhaltspflicht des früheren Ehemannes

    Auszug aus OLG Köln, 08.06.1989 - 10 UF 40/89
    § 1601 BGB gehören, nämlich die Zeuginnen C. und O., der Zeuge S. sowie bis zum 12. März 1989 der Zeuge L. Ist dies aber der Fall, so obliegt es nach einhelliger Meinung in Rechtsprechung und Literatur dem unterhaltsberechtigten Ehegatten darzutun und zu beweisen, daß seine Verwandten leistungsunfähig sind (RGZ 57, 69, 76; 67, 56, 60; Soergel-Häberle, BGB, 12. Aufi., § 1608 Rn. 4; BGB-RG RK-Mutschler, a.a.O. Rn. 7).
  • RG, 18.02.1904 - IV 419/03

    1. Kann im Regelfalle des § 1606 Abs. 2 B.G.B. der Vater des minderjährigen und

    Auszug aus OLG Köln, 08.06.1989 - 10 UF 40/89
    § 1601 BGB gehören, nämlich die Zeuginnen C. und O., der Zeuge S. sowie bis zum 12. März 1989 der Zeuge L. Ist dies aber der Fall, so obliegt es nach einhelliger Meinung in Rechtsprechung und Literatur dem unterhaltsberechtigten Ehegatten darzutun und zu beweisen, daß seine Verwandten leistungsunfähig sind (RGZ 57, 69, 76; 67, 56, 60; Soergel-Häberle, BGB, 12. Aufi., § 1608 Rn. 4; BGB-RG RK-Mutschler, a.a.O. Rn. 7).
  • BSG, 27.04.1994 - 10 RKg 5/93

    Verheiratetes Kind - Kindergeld - Unterhalt

    Zur Ermittlung der Leistungsfähigkeit des Ehegatten ist von dessen Einkommen der angemessene Selbstbehalt abzuziehen: Ein Ehegatte schuldet dem anderen bei Vorhandensein leistungsfähiger Verwandter nur dann Unterhalt, wenn die Grenze des Selbsterhalts überschritten wird (OLG Köln vom 8. Juni 1989, FamRZ 1990, 54; Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt/Main vom 5. Juni 1984, FamRZ 1985, 704; so auch der Senat im Urteil vom 11. Januar 1989, BSGE 64, 244, 247 [BSG 11.01.1989 - 10 RKg 14/87] = SozR 5870 § 2 Nr. 60).
  • BSG, 27.04.1994 - 10 RKg 16/93

    Unterhalt - Kindergeldberechtigter - Ehegatte - Selbstbehalt

    Zur Ermittlung der Leistungsfähigkeit des Ehegatten ist von dessen Einkommen der angemessene Selbstbehalt abzuziehen: Ein Ehegatte schuldet dem anderen bei Vorhandensein leistungsfähiger Verwandten nur dann Unterhalt, wenn die Grenze des Selbstbehalts überschritten wird (OLG Köln vom 8. Juni 1989, FamRZ 1990, 54; OLG Frankfurt/Main vom 5. Juni 1984, FamRZ 1985, 704; so auch der Senat im Urteil vom 11. Januar 1989, BSGE 64, 244, 247 = SozR 5870 § 2 Nr. 60).
  • BSG, 27.04.1994 - 10 RKg 14/93

    Anspruch auf Kindergeld/ Ausbildungskindergeld - Aufhebung eines Verwaltungsakts

    Zur Ermittlung der Leistungsfähigkeit des Ehegatten ist von dessen Einkommen der angemessene Selbstbehalt abzuziehen: Ein Ehegatte schuldet dem anderen bei Vorhandensein leistungsfähiger Verwandter nur dann Unterhalt, wenn die Grenze des Selbsterhalts überschritten wird (OLG Köln vom 8. Juni 1989, FamRZ 1990, 54; OLG Frankfurt/Main vom 5. Juni 1984, FamRZ 1985, 704; so auch der Senat im Urteil vom 11. Januar 1989, BSGE 64, 244, 247 [BSG 11.01.1989 - 10 RKg 14/87] = SozR 5870 § 2 Nr. 60).
  • BSG, 27.10.1993 - 10 RKg 16/93
    Zur Ermittlung der Leistungsfähigkeit des Ehegatten ist von dessen Einkommen der angemessene Selbstbehalt abzuziehen: Ein Ehegatte schuldet dem anderen bei Vorhandensein leistungsfähiger Verwandten nur dann Unterhalt, wenn die Grenze des Selbstbehalts überschritten wird (OLG Köln vom 8. Juni 1989, FamRZ 1990, 54 ; OLG Frankfurt/Main vom 5. Juni 1984, FamRZ 1985, 704 ; so auch der Senat im Urteil vom 11. Januar 1989, BSGE 64, 244, 247 = SozR 5870 § 2 Nr. 60).
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 11.07.1989 - 7 UF 140/89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,2735
OLG Hamm, 11.07.1989 - 7 UF 140/89 (https://dejure.org/1989,2735)
OLG Hamm, Entscheidung vom 11.07.1989 - 7 UF 140/89 (https://dejure.org/1989,2735)
OLG Hamm, Entscheidung vom 11. Juli 1989 - 7 UF 140/89 (https://dejure.org/1989,2735)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Personenkraftwagen; Wertung als Hausratsgegenstand

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1990, 1031
  • FamRZ 1990, 54
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Bamberg, 20.10.1982 - 2 WF 153/82

    Zwangsversteigerung eines Anwesens zum Zwecke der Auseinandersetzung der

    Auszug aus OLG Hamm, 11.07.1989 - 7 UF 140/89
    Danach und nach dem allgemeinen Sprachgebrauch kann ein Pkw nur unter besonderen Umständen als Hausratsgegenstand angesehen werden, etwa dann, wenn er nach der gemeinsamen Zweckbestimmung beider Ehegatten nicht überwiegend für berufliche Zwecke eines Ehegatten, sondern gemeinsam für private Zwecke, insbesondere zum Einkauf, zur Betreuung der Kinder, zu Wochenendfahrten usw. benutzt wird, wobei die bloße Mitbenutzung des Fahrzeugs für eheliche und familiäre Bedürfnisse aus ihm noch keinen Gegenstand des gemeinsamen Haushalts macht (BayObLG. FamRZ 1982.399 [hier: IV (480) 177 b]; OLG Köln, FamRZ 1980, 249 ; OLG Hamm, FamRZ 1983, 72).
  • BGH, 01.12.1983 - IX ZR 41/83

    Einbeziehung von Hausrat in den Zugewinnausgleich

    Auszug aus OLG Hamm, 11.07.1989 - 7 UF 140/89
    Dabei sind Hausrat i. S. des § 1361 a BGB , HausratsVO nur diejenigen beweglichen Gegenstände, die nach den Vermögens- und Lebensverhältnissen der Ehegatten für die Wohnung, die Hauswirtschaft und das Zusammenleben der Familie bestimmt sind (BGH, FamRZ 1984, 144 , m. w. N. aus dem Schrifttum).
  • OLG Köln, 20.09.1979 - 14 UF 36/79

    Einordnung eines PKW als Hausrat; Zuständigkeit des Amtsgerichts als

    Auszug aus OLG Hamm, 11.07.1989 - 7 UF 140/89
    Danach und nach dem allgemeinen Sprachgebrauch kann ein Pkw nur unter besonderen Umständen als Hausratsgegenstand angesehen werden, etwa dann, wenn er nach der gemeinsamen Zweckbestimmung beider Ehegatten nicht überwiegend für berufliche Zwecke eines Ehegatten, sondern gemeinsam für private Zwecke, insbesondere zum Einkauf, zur Betreuung der Kinder, zu Wochenendfahrten usw. benutzt wird, wobei die bloße Mitbenutzung des Fahrzeugs für eheliche und familiäre Bedürfnisse aus ihm noch keinen Gegenstand des gemeinsamen Haushalts macht (BayObLG. FamRZ 1982.399 [hier: IV (480) 177 b]; OLG Köln, FamRZ 1980, 249 ; OLG Hamm, FamRZ 1983, 72).
  • OLG Hamm, 20.09.2001 - 5 U 225/99

    Anspruch auf Herausgabe eines PKW; Zugehörigkeit eines PKW zum Hausrat im Sinne

    Weitgehendes Einverständnis besteht ferner auch insoweit, als es für die Zugehörigkeit eines im Eigentum eines Ehegatten stehenden Pkw zum Hausrat auf eine entsprechende Widmung bzw. Zweckbestimmung des Fahrzeugs durch beide Ehegatten ankommt (s. nur OLG Hamm, FamRZ 1990, 54).

    aaa) Nach den Entscheidungen einiger Oberlandesgerichte kommt es maßgebend darauf an, "dass der streitbefangene Pkw nach der Zweckbestimmung beider Ehegatten ganz oder überwiegend in den Dienst des ehelichen und familiären Zusammenlebens gestellt war" (OLG Hamm, FamRZ 1990, 54; den vorzugsweisen Einsatz für private Zwecke verlangt auch OLG Hamburg, FamRZ 1990, 1118; ein "deutliches" Überwiegen wird gefordert von OLG Oldenburg, FamRZ 1997, 942).

  • BayObLG, 07.04.1998 - 1Z BR 16/98

    Konkludente Rechtswahl des Ehewirkungsstatuts

    Der Vorrang der deutschen Staatsangehörigkeit gilt nach herrschender Meinung in Literatur und Rechtsprechung auch für den Regelungsbereich des Art. 14 EGBGB (BayObLG NJW-RR 1994, 771; OLG Hamm FamRZ 1990, 54/55; Palandt/Heldrich Rn. 7, Staudinger/von Bar/Mankowski BGB 13. Aufl. Rn. 34 f., jeweils zu Art. 14 EGBGB).
  • LG Ravensburg, 31.03.1995 - 3 O 2221/94

    Ausgestaltung der Qualifizierung einer Segelyacht als Hausratsgegenstand;

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  • OLG Düsseldorf, 19.10.2015 - 13 VA 2/15

    Wirksamkeit einer im Ausland vollzogenen Privatscheidung

    Der Vorrang der deutschen Staatsangehörigkeit gilt nach herrschender Meinung in Literatur und Rechtsprechung auch für den Regelungsbereich des Art. 14 EGBGB (BayObLG NJW-RR 1994, 771; NJW-RR 1998, 1538; OLG Hamm, FamRZ 1990, 54, 55).
  • OLG Zweibrücken, 30.01.1991 - 2 UF 87/90

    Anfechtung einer im Hausratsverfahren nach § 1361a BGB in Verbindung mit § 18a

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  • AG Weilburg, 26.05.1999 - 22 F 645/98

    Hausratsverteilung bei Getrenntleben: Kriterien für die Zugehörigkeit von

    Nach der zutreffenden Rechtspr. kann ein Pkw als Hausratsgegenstand angesehen werden, wenn die Nutzung des Pkw für familiäre Belange die berufsbedingte Nutzung des Fahrzeugs deutlich überwiegt (BGH, DRsp I (165) 213 f = NJW 1991, 1547, 1552 [zu § 1375 BGB]; OLG Hamm, FamRZ 1990, 54 ; OLG Zweibrücken, FamRZ 1991, 848 ).
  • AG Weilburg, 26.05.1999 - 22 F 645/98 EA-Nr

    Vorläufige Zuweisung eines Flügels für die Dauer eines Getrenntlebens; Flügel als

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  • AG Weilburg, 26.05.1999 - 22 F 645/98 EA-Nr. 1

    Hausratsverteilung bei Getrenntleben: Kriterien für die Zugehörigkeit von

    Nach der zutreffenden Rechtspr. kann ein Pkw als Hausratsgegenstand angesehen werden, wenn die Nutzung des Pkw für familiäre Belange die berufsbedingte Nutzung des Fahrzeugs deutlich überwiegt (BGH, DRsp I (165) 213 f = NJW 1991, 1547, 1552 [zu § 1375 BGB]; OLG Hamm, FamRZ 1990, 54 ; OLG Zweibrücken, FamRZ 1991, 848 ).
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