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   BayObLG, 28.12.1989 - BReg. 1a Z 1/89   

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BayObLG, 28.12.1989 - BReg. 1a Z 1/89 (https://dejure.org/1989,3534)
BayObLG, Entscheidung vom 28.12.1989 - BReg. 1a Z 1/89 (https://dejure.org/1989,3534)
BayObLG, Entscheidung vom 28. Dezember 1989 - BReg. 1a Z 1/89 (https://dejure.org/1989,3534)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 133, 2269
    Zur Auslegung der in einem gemeinschaftlichen Testament verwendeten Formulierung "im Falle unseres beiderseitigen Ablebens"

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ablehnung der Erteilung eines Erbscheines; Erbrechtliche Stellung des überlebenden Ehegatten; Voraussetzungen einer Schlußerbeneinsetzung; Bedenken gegen Testierfähigkeit eines Erblassers; Berücksichtigung außerhalb einer Testamentsurkunde liegender Umstände bei der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 1990, 563
  • Rpfleger 1990, 199
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 29.06.1960 - V ZR 64/59

    Ersatzberufung bei Pflichtteilsverlangen

    Auszug aus BayObLG, 28.12.1989 - BReg. 1a Z 1/89
    Zwingend braucht er nicht zu sein (vgl. BayObLGZ 1984, 246, 250).
  • BayObLG, 24.02.1988 - BReg. 1 Z 48/86

    Begründung der Entlassung des Testamentsvollstreckers bei einer

    Auszug aus BayObLG, 28.12.1989 - BReg. 1a Z 1/89
    Sie bindet das Rechtsbeschwerdegericht, sofern sie auf einer ausreichenden Sachverhaltserforschung beruht, nach den Denkgesetzen und der Erfahrung möglich ist, mit den gesetzlichen Auslegungsregeln in Einklang steht, dem klaren Sinn und Wortlaut des Testaments nicht widerspricht und alle wesentlichen Umstände berücksichtigt (st. Rspr. des Senats, vgl. BayObLGZ 1988, 42, 47 m.w.N.).
  • BayObLG, 27.10.1986 - BReg. 1 Z 23/86

    Auslegung mehrerer sich ergänzender Testamente

    Auszug aus BayObLG, 28.12.1989 - BReg. 1a Z 1/89
    In dieser Urkunde wurde nicht der eindeutige Begriff des "gleichzeitigen Todes" (vgl. BayObLGZ 1986, 426, 429 m.w.N.) gebraucht, sondern der des "beiderseitigen Ablebens".
  • BFH, 06.12.1989 - II R 95/86

    Wert der Gegenleistung beim Erwerb eines Grundstücks "zum Buchwert"

    Auszug aus BayObLG, 28.12.1989 - BReg. 1a Z 1/89
    5. Steuerrecht/Grunderwerbsteuer - Grunderwerbsteuerliche Behandlung der Übernahme eines Grundstücks "zum Buchwert" (BFH, Urteil vom 6.12.1989 - II R 95/86) GrEStG Berlin §§ 20 Abs. 1; 21 Abs. 1 Ziff. 1 GrEStG 1983 §§ 8 Abs. 1; 9 Abs. 1 Ziff.1 Erwirbt der Gesellschafter einer Personenhandelsgesellschaft von dieser ein Grundstück "zum Buchwert", so ist dieservereinbarte Preis (zuzüglich etwaigerweiterer Leistungen) auch dann der Berechnung der Grunderwerbsteuer zugrunde zu legen, wenn er weit unter dem Verkehrswert liegt.
  • KG, 04.02.2021 - 19 W 1118/20

    Voraussetzungen für gemeinschaftliches wechselbezügliches Testament

    Hätten die Ehegatten gewollt, dass die Schlusserbeneinsetzung nur ausnahmsweise und nur für den - seltenen - Fall des zeitgleichen Versterbens gelten sollte, hätten Formulierungen wie "Für den Fall, dass wir gemeinsam versterben", "im Falle unseres gemeinsamen Ablebens" (so beispielsweise im Fall des OLG Düsseldorf, Beschluss v. 2.6.1999, 3 Wx 130/99; ähnlich OLG Karlsruhe, Beschluss v. 28.4.1987, 11 W 152/86), "im Falle unseres beiderseitigen Ablebens" (BayObLG, Beschluss v. 28.12.1989, Breg. 1a Z 1/89) oder "Sollte uns beiden etwas zustoßen" nahegelegen (vgl. zu den möglichen Formulierungen die Beispiele bei Horn/Kroiß, Testamentsauslegung, 2.A., § 26 Rn. 19 ff.).
  • BayObLG, 30.09.1996 - 1Z BR 42/96

    Auslegung der Formulierung "gleichzeitiger Tod" in einem gemeinschaftlichen

    Der gleichzeitige Tod mehrerer untereinander erbberechtigter Personen führt dazu, daß keiner des anderen Erbe werden kann (§ 1923 Abs. 1 BGB; vgl. BayObLG FamRZ 1990, 563, 564).

    Mit Recht hat das Landgericht auch den Inhalt des widerrufenen Testaments vom 6.12.1990 zur Auslegung herangezogen (vgl. BayObLGZ 1981, 79, 82 und BayObLG FamRZ 1990, 563, 564) und den Umstand gewürdigt, daß die Eheleute eine in diesem Testament enthaltene Einsetzung der für den Fall des gleichzeitigen Todes bestimmten Erbin auch als Erbin des Überlebenden in das spätere Testament vom 4.10.1992 nicht übernommen haben.

  • BayObLG, 30.09.1996 - 1Z BR 104/96

    Auslegung der Formulierung "sollte mir und meiner Ehefrau gemeinsam was passieren

    Weiterhin zutreffend geht das Landgericht davon aus, daß diese letztwillige Verfügung im Hinblick auf die Formulierung "sollte mir und meiner Ehefrau gemeinsam was passieren und wir beide mit dem Tod abgehen" der Auslegung bedarf (vgl. zu Verfügungen ähnlichen Inhalts BayObLGZ 1981, 79, 81; BayObLG FamRZ 1988, 879, 880, FamRZ 1990, 563, 564 und FamRZ 1994, 1358).

    cc) Das Landgericht hat sich bei seiner Auslegung des Testaments nicht auf eine Würdigung seines Wortlauts beschränkt Es hat zu Recht das vom Ehemann der Erblasserin verfaßte und von ihr mitunterzeichnete Schreiben vom 5.10.1986 herangezogen (vgl. BayObLGZ 1982, 159, 164 und BayObLG FamRZ 1990, 563, 564; Palandt/Edenhofer § 2084 Rn. 5).

  • OLG Schleswig, 02.11.2003 - 3 Wx 47/02

    Gemeinschaftliches Testament für den Fall des "gemeinsamen Todes"

    Da der zeitgleich eintretende Tod ein seltenes Ereignis ist, ist dem Sinngehalt von Formulierungen, die nahe legen, dass die Erblasser gerade und nur eine Regelung für diesen Sonderfall treffen wollten, im einzelnen nachzugehen (vgl. die umfangreiche Rechtsprechung zu dieser Frage (BayObLG Rpfleger 1987, 69, FamRZ 1990, 563, FamRZ 1997, 389, FamRZ 1997, 1570, FamRZ 1997, 1571, OLG Frankfurt Rpfleger 1988, 483, FamRZ 1998, 1393, OLG Köln NJW-RR 1996, 394, OLG Karlsruhe NJW-RR 1988, 9, LG München I FamRZ 1999, 61).
  • BayObLG, 20.07.1994 - 1Z BR 108/93

    Absehen von der Einholung eines schriftvergleichenden Gutachtens über ein

    Dies gilt auch, soweit die Beteiligte zu 3 von ihrem Recht, gegen die Entscheidung des Nachlaßgerichts Beschwerde einzulegen, keinen Gebrauch gemacht hatte (vgl. BayObLG FamRZ 1990, 563; Keidel/Kuntze FGG 13. Aufl. § 27 Rn. 10).
  • OLG Köln, 24.04.1995 - 2 Wx 4/95

    Testamentarische Regelung für den Fall, daß beide Eheleute sterben

    Die zitierte Rechtsprechung des Bayrischen Obersten Landesgerichts betrifft zum Teil das "gemeinsame" Versterben der Eheleute (BayObLGZ 1986, 426 ff.); in dem Beschluß vom 28.12.1989 (BayObLG FamRZ 1990, 563 f.) wird die Formulierung "im Falle unseres beiderseitigen Ablebens" ausdrücklich als auslegungsbedürftig bezeichnet.
  • BayObLG, 14.11.2002 - 1Z BR 122/02

    Verweigerung der Eheschließung durch Standesbeamten - gerichtliche Weisung wegen

    Die weitere Beschwerde steht grundsätzlich auch einem Beteiligten zu, der von seinem Recht zur (unbefristeten) Erstbeschwerde keinen Gebrauch gemacht hat (vgl. BayObLG FamRZ 1990, 563; OLG Zweibrücken FamRZ 1993, 445; Keidel/Kahl FGG 14. Aufl. § 27 Rn. 10).
  • OLG Frankfurt, 09.04.1996 - 20 W 265/95

    Gemeinschaftliches Testament: Auslegung der Formulierung "Sollte uns etwas

    Die in diesem Testament verwendete Formulierung "Sollte uns etwas zustoßen" konnten die Vorinstanzen mit Recht so verstehen, daß die testamentarische Regelung auch für den Fall des nacheinander Versterbens gelten soll, weil besondere Anhaltspunkte dafür, daß nur der Fall des zeitgleichen Versterbens gemeint war, fehlen (vgl. dazu BayObLG FamRZ 1990, 563; OLG Köln FGPrax 1996, 27; Palandt/Edenhofer aaO Einf. vor § 2265 Rn. 12 und § 2269 Rn. 9, 10).
  • OLG Köln, 02.10.1995 - 2 Wx 33/95
    Die Formulierung "im Falle des Ablebens von uns Beiden" ist nicht eindeutig und daher auslegungsbedürftig, weil eine Regelung sowohl für den (seltenen) Fall des gleichzeitigen oder fast gleichzeitigen Versterbens als auch für den (regelmäßigen) Fall des nacheinander Versterbens gewollt sein kann (vgl. BayObLG FamRZ 1990, 563; Palandt-Edenhofer, 54. Auflage, § 2264 Rn. 12 und 2269 Rn. 9, 10).
  • BayObLG, 26.03.2001 - 3Z BR 5/01

    Zweifel, ob der vorgeschlagene Betreuers, dem wirklichen Willen des Betroffenen

    Der Zulässigkeit des Rechtsmittels steht nicht entgegen, dass die Betreuerin zu 1 gegen die Entscheidung des Erstgerichts keine Beschwerde eingelegt hat (BayObLG FamRZ 1990, 563; Bassenge/Herbst FGG/RPflG 8. Aufl. § 27 FGG Rn. 8).
  • BayObLG, 04.09.1995 - 1Z BR 33/95

    Anzuwendendes Recht bei der Adoption eines erwachsenen Ausländers durch ein

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