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   BGH, 14.03.1990 - XII ZR 62/89   

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BGH, 14.03.1990 - XII ZR 62/89 (https://dejure.org/1990,861)
BGH, Entscheidung vom 14.03.1990 - XII ZR 62/89 (https://dejure.org/1990,861)
BGH, Entscheidung vom 14. März 1990 - XII ZR 62/89 (https://dejure.org/1990,861)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Nachlaßvermögen - Wertsteigerung - Güterstand - Lebenslanger Nießbrauch - Zugewinnausgleich

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1374 Abs. 2
    Einbeziehung der Wertsteigerung von Nachlaßvermögen in den Zugewinnausgleich

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHZ 111, 8
  • NJW 1990, 1793
  • MDR 1990, 623
  • DNotZ 1991, 496
  • FamRZ 1990, 603
  • WM 1990, 1304
  • BB 1990, 1376
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 14.11.1973 - IV ZR 147/72

    Ermittlung des Anfangsvermögens; Berücksichtigung des Kaufkraftschwundes

    Auszug aus BGH, 14.03.1990 - XII ZR 62/89
    Eine Umrechnung im Hinblick auf die zwischenzeitliche Geldentwertung (BGHZ 61, 385) ergibt, daß der Wert des Nießbrauchs in dieser Zeit von 43.266,79 DM auf 27.436,39 DM gesunken ist.

    ergibt bei Berücksichtigung der Geldentwertung (BGHZ 61, 385): 98.663,93 DM.

  • BGH, 09.06.1983 - IX ZR 41/82

    Rechtsnatur des Anwartschaftsrechts des Nacherben; Berücksichtigung einer

    Auszug aus BGH, 14.03.1990 - XII ZR 62/89
    Die Revision hält demgegenüber in erster Linie für geboten, entsprechend den Grundsätzen, die der Bundesgerichtshof für die Behandlung des Anwartschaftsrechts eines Nacherben beim Zugewinnausgleich aufgestellt hat (BGHZ 87, 367, 374 f), den Erbanteil des Beklagten im Anfangsvermögen mit dem gleichen Wert einzusetzen wie im Endvermögen, so daß sich Änderungen seines Wertes bei der Berechnung des Zugewinns nicht auswirkten.
  • BGH, 20.05.1987 - IVb ZR 62/86

    Zurechnung von Schenkungen unter Ehegatten; Berücksichtigung des

    Auszug aus BGH, 14.03.1990 - XII ZR 62/89
    Der Gesetzgeber empfand einen Vermögenszuwachs dieser Art nicht als einen Erwerb, an dem der andere Ehegatte im Rahmen des Zugewinnausgleichs beteiligt werden soll (vgl. etwa Senatsurteil BGHZ 101, 65, 70 m.w.N.).
  • OLG Koblenz, 29.11.1982 - 13 UF 289/82

    Zugewinnausgleich; Ertragswert; Schuhgeschäft

    Auszug aus BGH, 14.03.1990 - XII ZR 62/89
    Im Anschluß an eine Entscheidung des OLG Koblenz (FamRZ 1983, 166, 168; s.a. OLG Köln FamRZ 1989, l186, l187) wird im Schrifttum weithin befürwortet, die Belastung eines Grundstücks durch einen vom Erblasser angeordneten lebenslänglichen Nießbrauch jedenfalls dann im Anfangsvermögen unberücksichtigt zu lassen, wenn der Nießbraucher vor Ende des Güterstandes verstorben ist; denn dadurch wird die mit dem Erlöschen des Nießbrauchs verbundene Wertsteigerung vom Ausgleich ausgenommen (vgl. Gernhuber FamRZ 1984, 1053, 1059; ders. in MünchKomm 2. Aufl. § 1374 Rdn. 19, 21; Soergel/ Lange BGB 12. Aufl. § 1374 Rdn. 13; Palandt/Diederichsen BGB 49. Aufl. § 1374 Anm. 3 b; Erman/Heckelmann BGB 7. Aufl. § 1374 Rdn. 7; kritisch und differenzierend: Johannsen/Henrich/Jaeger Eherecht § 1374 BGB Rdn. 24).
  • BGH, 06.05.2015 - XII ZB 306/14

    Ermittlung des Anfangs- und Endvermögens beim Zugewinnausgleich: Berücksichtigung

    Ist Vermögen, das ein Ehegatte mit Rücksicht auf ein künftiges Erbrecht erwirbt, zugunsten des Übergebers mit einem Nießbrauch belastet, unterliegt der fortlaufende Wertzuwachs der Zuwendung aufgrund des abnehmenden Werts des Nießbrauchs für den dazwischen liegenden Zeitraum bzw. die Zeit zwischen dem Erwerb des Grundstücks und dem Erlöschen des Nießbrauchs nicht dem Zugewinnausgleich (im Anschluss an Senatsurteile vom 22. November 2006, XII ZR 8/05, BGHZ 170, 324 = FamRZ 2007, 978 und vom 14. März 1990, XII ZR 62/89, BGHZ 111, 8 = FamRZ 1990, 603).

    a) Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats stellt die Wertsteigerung, die gemäß § 1374 Abs. 2 BGB privilegiertes Vermögen während des Güterstandes durch das allmähliche Absinken des Wertes eines vom Zuwendenden angeordneten oder ihm vorbehaltenen lebenslangen Nießbrauchs erfährt, selbst einen nach § 1374 Abs. 2 BGB privilegierten Vermögenserwerb (sog. gleitender Vermögenserwerb) dar, der grundsätzlich nicht dem Zugewinnausgleich unterliegt (Senatsurteile BGHZ 170, 324 = FamRZ 2007, 978 Rn. 28 und BGHZ 111, 8 = FamRZ 1990, 603, 604).

    Dieser während der Ehe eintretende Wertzuwachs der Zuwendung ist somit Teil des nach § 1374 Abs. 2 BGB privilegierten Vermögenserwerbs (Senatsurteil BGHZ 111, 8 = FamRZ 1990, 603, 604).

    Das gleiche Ergebnis kann vielmehr schon dadurch erreicht werden, dass bei der Berechnung des Zugewinns des Zuwendungsempfängers auf ein Einstellen des Werts des Nießbrauchs zum Ausgangs- und Endzeitpunkt in die Vermögensbilanz insgesamt verzichtet wird (vgl. Senatsurteil BGHZ 111, 8 = FamRZ 1990, 603, 604).

  • BGH, 22.11.2006 - XII ZR 8/05

    Berücksichtigung der Übernahme eines Wohnrechts bei der Ermittlung des Anfangs-

    Darüber hinaus ist der fortlaufende Wertzuwachs der Zuwendung aufgrund des abnehmenden Werts des Wohnrechts auch für den dazwischen liegenden Zeitraum bzw. die Zeit zwischen dem Erwerb des Grundstücks und dem Erlöschen des Wohnrechts zu bewerten, um den gleitenden Erwerbsvorgang zu erfassen und vom Ausgleich ausnehmen zu können (im Anschluss an Senatsurteil BGHZ 164, 6911; Abweichung von den Senatsurteilen vom 14. März 1990 - XII ZR 62/89 - FamRZ 1990, 603 ff., vom 30. Mai 1990 - XII ZR 75/89 - FamRZ 1990, 1217 ff. und vom 27. Juni 1990 - XII ZR 95/89 - FamRZ 1990, 1083 ff.).

    Für die Belastung mit einem dem Nießbrauch ähnlichen Wohnrecht soll dies in gleicher Weise gelten (Senatsurteile vom 14. März 1990 - XII ZR 62/89 - FamRZ 1990, 603, 604; vom 30. Mai 1990 aaO S. 1218 und vom 27. Juni 1990 aaO S. 1084 f.).

  • BGH, 02.10.1991 - XII ZR 145/90

    Zugewinnausgleich und ergänzender Ausgleichsanspruch bei Hausbau während der

    In diesen Bereich fällt auch die Wertsteigerung, die das Hausgrundstück ggf. in der Zeit zwischen der Eheschließung und der Zustellung des Scheidungsantrags aufgrund eines Anstiegs der Grundstückspreise oder weiterer Investitionen erfahren hat (vgl. Senatsurteil BGHZ 111, 8, 11 f) [BGH 14.03.1990 - XII ZR 62/89].
  • BGH, 08.04.1992 - IV ZR 2/91

    Pflichtteilsergänzung bei Grundstücksschenkung

    Die beiden Entscheidungen des Bundesgerichtshofs vom 14. März 1990 (BGHZ 111, 8 [BGH 14.03.1990 - XII ZR 62/89]) und vom 30.5.1990 (XII ZR 75/89 - NJW 1990, 3018; ebenso Urteil vom 27.6.1990 - XII ZR 95/89 - WM 1990, 1763, 1765), auf die das Berufungsgericht sich stützen will, sind nicht einschlägig.
  • BGH, 07.09.2005 - XII ZR 209/02

    Berücksichtigung eines Leibrentenversprechens

    Auf die Frage, ob das Leibrentenversprechen dinglich gesichert ist, kommt es nicht an (Abgrenzung zum Senatsurteil vom 14. März 1990 - XII ZR 62/89 - FamRZ 1990, 603; Einschränkung der Senatsurteile vom 30. Mai 1990 - XII ZR 75/89 - FamRZ 1990, 1217 und vom 27. Juni 1990 - XII ZR 95/89 - FamRZ 1990, 1083).

    So hat der Senat in seinem - vom Oberlandesgericht angeführten - Urteil vom 14. März 1990 (- XII ZR 62/89 - FamRZ 1990, 603) entschieden, dass die Wertsteigerung von Nachlassvermögen, die während des Güterstandes durch das allmähliche Absinken des Wertes eines vom Erblasser angeordneten, den Erben beschwerenden lebenslangen Nießbrauchs eintritt, aufgrund der Regelung des § 1374 Abs. 2 BGB nicht dem Zugewinnausgleich unterliege.

  • BGH, 20.09.1995 - XII ZR 16/94

    Einbeziehung einer aufgrund des Todes eines Dritten zugeflossenen

    Im Rahmen von § 1374 Abs. 2 BGB hat der Bundesgerichtshof die Wertsteigerung der Anwartschaft des Nacherben, obwohl das Nacherbenrecht in der Zeit bis zum Nacherbfall nur eine Vorstufe zum künftigen Erbrecht darstellt, zum privilegierten Erwerb von Todes wegen im Sinne der Bestimmung gerechnet, weil sich hier bereits die Aussicht auf den künftigen Anfall der Erbschaft bei der Berechnung des Endvermögens als gegenwärtiger Vermögenswert auswirke und es deshalb auch dem Sinn des § 1374 Abs. 2 BGB entspreche, diesen Wert durch eine entsprechende Berücksichtigung beim Anfangsvermögen dem Zugewinnausgleich zu entziehen (BGHZ 87, 367, 374, 375; vgl. ferner Senatsurteil vom 14. März 1990 - XII ZR 62/89 - FamRZ 1990, 603, 604).
  • BGH, 27.06.1990 - XII ZR 95/89

    Vermögenserwerb mit Rücksicht auf ein künftiges Erbrecht

    a) Wie der Senat nach dem Erlaß des Berufungsurteils mit Urteil vom 14. März 1990 (XII ZR 62/89 - FamRZ 1990, 603) entschieden hat, unterliegt die Wertsteigerung von Nachlaßvermögen, die während des Güterstandes durch das allmähliche Absinken des Wertes eines vom Erblasser angeordneten lebenslangen Nießbrauchs eintritt, aufgrund der Regelung in § 1374 Abs. 2 BGB nicht dem Zugewinnausgleich.
  • BGH, 28.01.2004 - XII ZR 221/01

    Restitutionsansprüche und vereinigungsbedingte Wertsteigerungen im

    Soweit sich diese Aussicht während des Güterstandes durch das - mit der sinkenden Lebenserwartung des Nießbrauchers einhergehende - Absinken des Nießbrauchswertes teilweise verwirklicht, handelt es sich, wie der Senat dargelegt hat (vgl. BGHZ 111, 8, 11 f.), um Vermögen, das der Erbe nach Eintritt des Güterstandes, aber von Todes wegen erworben hat.
  • BGH, 30.05.1990 - XII ZR 75/89

    Bewertung eines mit einem Leibgedinge belasteten Grundstücks im Rahmen des

    a) Wie der Senat nach dem Erlaß des Berufungsurteils mit dem zur Veröffentlichung in BGHZ vorgesehenen Urteil vom 14. März 1990 (XII ZR 62/89 - FamRZ 1990, 603) entschieden hat, unterliegt die Wertsteigerung von Nachlaßvermögen, die während des Güterstandes durch das allmähliche Absinken des Werts eines vom Erblasser angeordneten lebenslangen Nießbrauchs eintritt, aufgrund der Regelung in § 1374 Abs. 2 BGB nicht dem Zugewinnausgleich.
  • OLG Bamberg, 18.08.1994 - 2 UF 140/93

    Streitwert bei Geltendmachung von Zugewinnausgleichsansprüchen mit Klage und

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  • LG Aschaffenburg, 16.12.1993 - 1 HKO 165/93

    Anspruch auf Unterlassung der Berufsausübung als Rechtsanwalt; Tätigkeit als

  • OLG Hamburg, 20.08.1991 - 2 U 30/90

    Bemessung der Höhe eines Pflichtteilsergänzungsanspruchs; Berücksichtigung eines

  • OLG Bamberg, 21.12.1993 - 7 UF 81/93

    Anspruch auf Zugewinnausgleich ; Heranziehung des Substanzwertes bei

  • OLG Bremen, 30.01.1997 - 5 WF 137/96

    Gewährung von Prozesskostenhilfe für eine Zugewinnausgleichsklage; Mutwillige

  • OLG Düsseldorf, 22.04.2022 - 3 WF 142/21

    Aufhebung der Ablehnung der Bewilligung der Verfahrenskostenhilfe für einen

  • AG München, 29.06.1992 - Forstenried Bd 50 Bl 1822

    Löschungserleichterung bei Rückauflassungsvormerkung regelmäßig eintragungsfähig

  • OLG Schleswig, 06.02.1996 - 8 UF 114/95

    Auskunftsanspruch in Bezug auf mögliche Abfindungsergänzungsansprüche gemäß § 13

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