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   OLG Hamm, 18.10.1989 - 5 UF 273/89   

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https://dejure.org/1989,3506
OLG Hamm, 18.10.1989 - 5 UF 273/89 (https://dejure.org/1989,3506)
OLG Hamm, Entscheidung vom 18.10.1989 - 5 UF 273/89 (https://dejure.org/1989,3506)
OLG Hamm, Entscheidung vom 18. Oktober 1989 - 5 UF 273/89 (https://dejure.org/1989,3506)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Umgangsbefugnis; Entscheidung im Einzelfall; Umgangsberechtigte; Sorgeberechtigte; Sorgerecht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 1634

Papierfundstellen

  • FamRZ 1990, 654
 
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Wird zitiert von ... (8)

  • OLG Saarbrücken, 05.03.2018 - 6 UF 116/17

    Umgangsrechtsregelungsverfahren: Verschlechterungsverbot im Beschwerdeverfahren;

    Bedeutung - auch hinsichtlich des Umfangs von Übernachtungskontakten - kann insoweit der Stabilität des Verhältnisses zwischen Kind und umgangsberechtigtem Elternteil ebenso zukommen wie der Frage, inwieweit es sich bei der Wohnung dieses Elternteils um eine für das Kind vertraute Umgebung handelt (OLG Hamm FamRZ 1990, 654) und ob die Wohnung dem Grunde nach eine angemessene Unterbringung - insbesondere durch eine ausreichende Schlafmöglichkeit - darstellt (Schmid, Juristische Grundsätze zu Umgangsmodellen, NZFam 2014, 881).
  • AG Saarbrücken, 04.03.2003 - 39 F 14/03

    Umgangsrecht mit Zweijährigem

    Denn § 1684 Abs. 4 BGB lässt die Beschränkung des Umgangsrechts nur zu, soweit diese zum Wohl des Kindes erforderlich ist (OLG Frankfurt, FamRZ 2002, 978 r.Sp.; a.A. wohl noch OLG Hamm FamRZ 1990, 654, 655).

    Im Rahmen der gebotenen Einzelfallbetrachtung sind der Wille des Kindes, dessen Alter - und das damit verbundene kindliche Zeitempfinden -, seine Interessenbindungen, die Art des bisherigen Kontakts und seine Intensität sowie die Erziehungskontinuität ebenso von Bedeutung wie die Interessen und Interessenbindungen, Wohnorte, Einstellung und Persönlichkeit der Eltern, die zeitliche Einbindung des Umgangsberechtigten in beruflicher und sonstiger Hinsicht und seine Wohnverhältnisse sowie etwaige neue Beziehungen der Eltern und ggf. vorhandene Geschwister oder Stiefkinder (vgl. BVerfG FamRZ 1993, 662, 663; OLG Hamm FamRZ 1990, 654, 655; Staudinger/Rausch, a.a.O. § 1684 Rn. 188 f.; Schael, Verfahrenshandbuch Familiensachen, 1. Aufl., § 4 Rn. 81 m.w.N.).

    Das OLG Hamm in FamRZ 1990, 654, 655 bringt letzteres Bedenken auf den Punkt und postuliert, dass das Kind in seiner prinzipiellen Zuordnung zum Sorgeberechtigten nicht irritiert werden und nicht unnötigen Spannungen und Widersprüchen ausgesetzt werden dürfe, weil dies für seine Entwicklung schädlich sei.

    Ausdruck dieses veränderten Verständnisses der Mitverantwortung des Umgangsberechtigten für sein Kind ist, dass entgegen einer bisher wohl vorherrschenden Ansicht, der zufolge bei Kleinkindern Übernachtungen beim umgangsberechtigten Elternteil bis zur Schulreife vermieden werden sollten (Palandt/Diederichsen, a.a.O. Rn. 15), in jüngerer Zeit auch eine Übernachtung kleinerer Kinder bei dem umgangsberechtigten Elternteil als kindgerecht angesehen wird (OLG Zweibrücken, FamRZ 1997, 45: sonntags 9.00 Uhr bis montags 18.00 Uhr), und zwar sogar - wie vorliegend - zweijähriger Kinder (OLG Frankfurt, FamRZ 2002, 978 r.Sp.; a.A. wohl noch OLG Hamm FamRZ 1990, 654, 655).

  • OLG Brandenburg, 08.08.2001 - 9 UF 28/01

    Zu den Voraussetzungen von Einschränkungen oder Ausschluß des Umgangsrechts

    Bei kleineren Kindern bis zu einem Alter von 4 Jahren sind Umgangszeiträume mit bis zu 4 Stunden ausreichend bemessen (OLG Zweibrücken FamRZ 1997, 45, 46; OLG Hamm FamRZ 1990, 654, 655; Oelkers in: Handbuch des Fachanwalts Familienrecht, 3. Aufl. 2001 S. 365).
  • OLG Frankfurt, 27.11.2001 - 2 UF 262/01

    Elterliche Sorge: Übernachtung eines Kleinkindes beim umgangsberechtigten

    Die von der Antragsgegnerin herangezogene Entscheidung des OLG Hamm (FamRZ 1990, 654) ist in diesem Punkte keineswegs so eindeutig, wie dies die Antragsgegnerin verstehen möchte.
  • OLG Hamm, 27.10.2006 - 10 UF 66/06
    Das nach den Umständen des Einzelfalles zu findende Maß des Umgangs hängt vor allem von dem Alter des Kindes, der Intensität der bisherigen Beziehungen zu dem Umgangsberechtigten, der Entfernung der Wohnorte der Eltern, der zeitlichen Einbindung des Umgangsberechtigten in beruflicher und sonstiger Hinsicht sowie den übrigen Interessenbindungen des Kindes und der Eltern ab (vgl. BVerfG FamRZ 1993, 662, 663; OLG Hamm FamRZ 1990, 654, 655; AG Saarbrücken FamRZ 2003, 1200, 1201 ).
  • KG, 21.05.2008 - 17 WF 101/08

    Prozesskostenhilfe in Familiensachen: Bedürftigkeits- und Erfolgsaussichtsprüfung

    In diesem Zusammenhang sei daran erinnert, dass nach der überkommenen Rechtsprechung Übernachtungen in der Regel nicht vor der Einschulung des Kindes angeordnet werden sollten, es sei denn, der betreuende Elternteil ist ausdrücklich einverstanden (OLG Köln, FamRZ 1990, 654).
  • AG Gummersbach, 24.03.2009 - 22 F 419/08

    Anspruch auf Ausweitung einer Umgangsregelung; Übertragung der elterlichen Sorge

    Bei kleineren Kindern bis zu einem Alter von 4 Jahren werden in der Regel erheblich weniger Umgangskontakte mit einer Zeitdauer von bis zu 4 Stunden (zum Beispiel jeden Mittwoch und jeden zweiten Samstag 2 bis 3 Stunden) als ausreichend angesehen (vgl. z.???OLG Zweibrücken FamRZ 1997, 45, 46; OLG Hamm FamRZ 1990, 654, 655; Oelkers, Handbuch des Fachanwalts Familienrecht, 3. Auflage, 2001, Seite 365).
  • AG Holzminden, 08.07.1996 - 12 F 69/96
    Ähnlich argumentiert das OLG Hamm (FamRZ 1990, 654 ), wonach Übernachtungen zur Festigung der Beziehungen zwischen Vater und Kind nicht erforderlich erscheinen, wenn der Vater das Kind alle 14 Tage ganztags sieht.
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