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OLG Hamm, 29.11.1989 - 10 UF 80/88 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Grobe Unbilligkeit der unterhaltsrechtlichen Inanspruchnahme wegen verminderter Schuldfähigkeit; Verurteilung zur Zahlung von Unterhalt für die Zeit nach Rechtskraft der Scheidung; Schweres vorsätzliches Vergehen gegen eine nahe Angehörige; Maß des zu leistenden ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Recklinghausen, 12.01.1988 - 44 F 302/83
- OLG Hamm, 29.11.1989 - 10 UF 80/88
Papierfundstellen
- NJW 1990, 1119
- NJW-RR 1990, 585 (Ls.)
- FamRZ 1990, 887
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 16.09.1981 - IVb ZR 622/80
Berücksichtigung von Verfehlungen bei der Bemessung des nachehelichen Unterhalts; …
Auszug aus OLG Hamm, 29.11.1989 - 10 UF 80/88
Entgegen der Auffassung des Amtsgericht setzt allerdings die Verwirklichung des Tatbestandes des § 1579 Nr. 2 BGB ein schuldhaftes Handeln und damit die Schuldfähigkeit des Täters voraus (vgl. BGH in NJW 1982, 100; OLG Bamberg FamRZ 1979, 505;… Palandt-Diederichsen, BGB, 48. Aufl., § 1579 Anm. 3 b).Unter Abwägung aller Umstände ist eine unterhaltsrechtliche Inanspruchnahme der Antragstellerin unter diesen Voraussetzungen grob unbillig, auch wenn der Antragsteller im Zustand der verminderten Zurechnungsfähigkeit gehandelt hat (vgl. BGH in NJW 1982, 100;… Schwab, Handbuch des Scheidungsrechts, 2. Aufl., IV Rdn. 314).
- OLG Hamm, 14.02.2001 - 6 UF 42/00
Verwirkung des Anspruchs einer geschiedenen Ehefrau auf nachehelichen Unterhalt …
Zu berücksichtigen ist auch, dass es die schwerwiegenden Straftaten der Antragsgegnerin waren, die letztlich zum Scheitern der Ehe geführt haben (vgl. OLG Hamm, NJW 1990, 1119, 1120). - OLG Koblenz, 22.09.1997 - 13 UF 247/97
Herabsetzung des Unterhaltsanspruchs der Ehefrau bei gefährlicher …
Dass ihr insoweit verminderte Schuldfähigkeit zugebilligt worden ist, ändert nichts daran, dass die Antragsgegnerin schuldhaft gehandelt hat und ihre Tat grundsätzlich geeignet ist, zu einer Versagung, Herabsetzung oder zeitlichen Begrenzung ihres Unterhaltsanspruchs zu führen (vgl. OLG Hamm, FamRZ 1990, 887; OLG Koblenz, NJW-RR 1992, 2 ).