Rechtsprechung
OLG Koblenz, 19.10.1989 - 15 W 693/89 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Papierfundstellen
- FamRZ 1990, 900 (Ls.)
Wird zitiert von ...
- OLG Naumburg, 23.04.1999 - 3 WF 10/99
Streitwert bei Antrag auf Verurteilung zur Zahlung des Regelunterhaltes
Insoweit folgt der Senat der ganz überwiegenden Meinung (OLG Hamm, FamRZ 1994, 641 ; OLG Koblenz, FamRZ 1990, 900 ; OLG Hamm, FamRZ 1984, 820, 821), die zutreffend darauf abstellt, daß die Verurteilung bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres wirkt und auch rechtfertigt, den Streitwert nach dem höchsten Regelbedarfsatz zu berechnen.
Rechtsprechung
OLG Celle, 20.02.1990 - 21 WF 197/89 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de (Leitsatz)
KostO § 94 Abs. 3 S. 2
Verfahrensgang
- OLG Celle, 20.01.1990 - 21 WF 197/89
- OLG Celle, 20.02.1990 - 21 WF 197/89
Papierfundstellen
- FamRZ 1990, 900
Wird zitiert von ... (3)
- OLG Düsseldorf, 07.05.2003 - 10 WF 20/02
Gebür bei einer vorläufigen Anordnung zur Regelung des Umgangsrechtes der …
Die Frage, ob das Gericht nach dem ersten Halbsatz dieser Vorschrift nur eine Bestimmung über die Verfahrensgebühr oder darüber hinaus auch über die Auslagen treffen konnte, war zwar streitig (…vgl. Übersicht über den Meinungsstand bei Hartmann, § 94 Rn. 27 mwN; OLG Celle FamRZ 1990, 900; OLG Nürnberg FamRZ 1995, 104 f). - OLG Bamberg, 24.11.1999 - 2 UF 206/99
Vollstreckung US-amerikanischer Umgangsrechtsentscheidung - internationale …
Analog § 94 Abs. 3 Satz 2 KostO (vgl. OLG Celle, FamRZ 1990, 900 ff.) haben die Kindeseltern damit auch jeweils die Hälfte der gerichtlichen Auslagen in beiden Instanzen zu tragen. - OLG Celle, 22.03.1996 - 21 WF 14/96
Antrag auf Änderung und Erweiterung des Umgangsrechts; Antrag auf …
Das gilt in diesem Fall nicht nur für die gerichtlichen Gebühren, sondern auch für die gerichtlichen Auslagen, zu denen nach § 137 Nr. 6 KostO insbesondere die Sachverständigenentschädigung zählt (vgl. im einzelnen Beschluß des Senats vom 31.01.1990 FamRZ 1990, 900 = Nds.Rpfl 1990, 174; zuletzt OLG Nürnberg Rpfl 1994, 228 und OLG Rostock FamRZ 1994, 252 [OLG Rostock 15.03.1993 - 3 WF 22/93] ; a.A. zuletzt OLG München FamRZ 1992, 1095 [OLG München 27.02.1992 - 11 WF 521/92] und BayObLGE 1994, 1).