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   BayObLG, 06.03.1990 - BReg. 1a Z 41/89   

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https://dejure.org/1990,21584
BayObLG, 06.03.1990 - BReg. 1a Z 41/89 (https://dejure.org/1990,21584)
BayObLG, Entscheidung vom 06.03.1990 - BReg. 1a Z 41/89 (https://dejure.org/1990,21584)
BayObLG, Entscheidung vom 06. März 1990 - BReg. 1a Z 41/89 (https://dejure.org/1990,21584)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Unterhaltsgewährung; Unterhaltsbestimmung; Undurchführbar; Änderungsentscheidung; Vormundschaftsgericht; Antragsschrift; Antragsgegner; Besondere Gründe

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 1612

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    BGB § 1612

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1990, 901
  • FamRZ 1990, 905
  • Rpfleger 1990, 198
 
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Wird zitiert von ... (14)

  • BGH, 30.09.2010 - V ZB 206/10

    Schenkweiser Erwerb einer Eigentumswohnung durch einen Minderjährigen:

    Dieser ist um ein Drittel zu ermäßigen, um dem Teilerfolg der Rechtsbeschwerde (vgl. oben II 2.) Rechnung zu tragen (vgl. BayObLG, FamRZ 1990, 905, 907; OLG Naumburg, OLGR 1997, 138, 141).
  • OLG München, 19.01.2015 - 34 Wx 283/12

    Erbbaurecht: Veräußerung des Erbbaurechts an eine Projektgesellschaft bei

    Zu berücksichtigen ist im Beschwerdeverfahren indessen auch die Quote des Teilerfolgs, was dazu führt, dass der für die gerichtlichen Kosten maßgebliche Geschäftswert der Quote entsprechend herabzusetzen ist (BayObLG FamRZ 1990, 905/907).
  • OLG Celle, 22.11.2005 - 4 W 179/05

    Umfang der Prüfungskompetenz des Grundbuchamts bei Eintragung einer Löschung im

    Das überwiegende Obsiegen der Beschwerdeführerin hat der Senat berücksichtigt, indem er den Geschäftswert nur auf den zurückweisenden Teil der Entscheidung festsetzt (BayOblG, FamRZ 1990, 905, 907).
  • BayObLG, 05.03.2004 - 1Z BR 84/03

    Verzinsung der Vergütung des Nachlasspflegers

    Dem Teilerfolg der von dem Beteiligten zu 14 eingelegten Rechtsmittel wird dadurch Rechnung getragen, dass der Geschäftswert nur für den zurückweisenden Teil der Entscheidungen festgesetzt wird (vgl. BayObLG FamRZ 1990, 905/907 m.w.N.).

    Für die Erstattung außergerichtlicher Kosten der Beteiligten ist bei teilweise begründeter Beschwerde nicht § 13a Abs. 1 Satz 2, sondern § 13a Abs. 1 Satz 1 FGG anzuwenden (BayObLG FamRZ 1990, 905/907; Keidel/Zimmermann § 13a Rn. 20a).

    Dies gilt allerdings nicht für den Gegenstandswert der anwaltlichen Tätigkeit (§§ 9, 10 BRAGO) in diesem Verfahren (vgl. BayObLG FamRZ 1990, 905/907).

  • OLG Naumburg, 19.06.2001 - 14 WF 75/01

    Vergütung des Verfahrenspflegers - Einzelfallprüfung Notwendigkeit und

    Der Geschäftswert ist gemäß § 131 Abs. 2 KostO in Verb. mit § 30 Abs. 1 KostO auf Grund der teilweisen Zurückweisung des Rechtsmittels lediglich nach dem herabgesetzten Gegenstandswert des erfolglosen Teils der Beschwerde, also nach dem Wert des Unterliegensanteils bemessen worden (BayObLG, FamRZ 1990, 905, 907).
  • BGH, 20.03.1996 - XII ZR 45/95

    Unterhaltspflicht für auswärts studierendes Kind (zugewiesener Studienplatz)

    Wird die gewählte Art der Unterhaltsgewährung erst später undurchführbar, wird die zunächst wirksame elterliche Unterhaltsbestimmung nämlich von diesem Zeitpunkt an unwirksam mit der Folge, daß der Anspruch auf Barunterhalt wieder auflebt und beim Familiengericht geltend gemacht werden kann (vgl. Senatsurteil vom 6. März 1985 - IVb ZR 74/83 - FamRZ 1985, 584, 585; BayObLG FamRZ 1990, 905, 906, Griesche in FamGb § 1612 BGB Rdn. 10).
  • BayObLG, 14.04.1992 - 1Z BR 27/92

    Änderung der Unterhaltsbestimmung für ein volljähriges Kind

    Hierin kann zwar nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. BayObLGZ 1977, 22/25 f.; BayObLG FamRZ 1979, 950/951; 1985, 513/515; 1987, 1298/1300; 1990, 905/907), ein besonderer Grund vorliegen, der eine Änderungsentscheidung rechtfertigt (vgl. auch MünchKomm/Köhler BGB 2.Aufl. Rn. 35, Palandt/Diederichsen BGB 51.Aufl. Rn. 19, Soergel/Häberle Rn. 15, BGB - RGRK/Mutschler 12.Aufl. Rn. 21, Erman/Küchenhoff BGB 8.Aufl. Rn.4, jeweils zu § 1612).

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats wird der Regelwert von 5000 DM zugrundegelegt (vgl. BayObLG FamRZ 1990, 905/907 m.w.Nachw.).

  • OLG Stuttgart, 23.05.2011 - 8 W 294/10

    Verschmelzung von Vereinen: Wirksamkeit einer Satzungsregelung über die

    Die Kostenentscheidung im Beschwerdeverfahren beruht hinsichtlich der Gerichtskosten auf §§ 84 FamFG, 131 Abs. 1 Nr. 1 KostO, wobei sich die danach zu tragende volle Gebühr angesichts des teilweisen Erfolges der Beschwerde lediglich aus dem Geschäftswert bemisst, der auf den zurückgewiesenen Teil der Beschwerde entfällt (vgl. BayObLG FamRZ 1990, 905 ff.; Hartmann, Kostengesetze, 41. Auflage 2011, § 131 KostO, Rdnr. 8).
  • OLG München, 25.04.2013 - 34 Wx 146/13

    Grundbuchverfahren: Eintragung eines Amtswiderspruchs wegen eines auf "übrige

    Den Geschäftswert bestimmt der Senat nach § 131 Abs. 4, § 30 Abs. 2 Satz 1 KostO (siehe OLG Jena NJW-RR 2011, 1236/1238; BayObLG FamRZ 1990, 905/907).
  • BayObLG, 10.07.1997 - 2Z BR 105/96

    Ausgleichspflicht zwischen Ehegatten für Tilgungsleistungen vor und nach dem

    Er tritt hierbei an die Stelle des Beschwerdegerichts und kann den Sachverhalt einschließlich der in den Vorinstanzen erhobenen Beweise in tatsächlicher Hinsicht selbständig würdigen (vgl. BGHZ 65, 107/112; BayObLGZ 1968, 63/65; BayObLG NJW-RR 1990, 901 f.; Jansen FGG 2. Aufl. Rn. 45, Keidel/Kuntze FGG 13. Aufl. Rn. 59 und 65, jeweils zu § 27 und m.w.N.).
  • BayObLG, 19.05.1999 - 1Z BR 188/98

    Zur Änderung der Bestimmung über die Art der Unterhaltsgewährung

  • OLG Düsseldorf, 08.07.2002 - 7 WF 73/02

    Vergütungsfähige Aufgaben des Verfahrenspflegers eines Kindes

  • OLG Dresden, 03.01.1995 - 12 W 702/94

    Notarsgebühren: Vollzugstätigkeit

  • BayObLG, 14.12.1994 - 1Z BR 146/94

    Vormundschaftsgerichtliche Änderung der Art der Unterhaltsgewährung auf Antrag

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