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   OLG Stuttgart, 23.01.1991 - 15 UF 438/90   

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https://dejure.org/1991,3468
OLG Stuttgart, 23.01.1991 - 15 UF 438/90 (https://dejure.org/1991,3468)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 23.01.1991 - 15 UF 438/90 (https://dejure.org/1991,3468)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 23. Januar 1991 - 15 UF 438/90 (https://dejure.org/1991,3468)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1569; EStG § 10 Abs. 1 Nr. 1
    Folgen der Zustimmung zum begrenzten Realsplitting

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Geschiedene Ehegatten; Unterhaltsberechtigter; Zustimmung zum begrenzten Realsplitting; Übernahme steuerlicher Belastungen; Steuernachteile; Ehepartner des Berechtigten

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 1991, 1063
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Hamm, 23.11.1988 - 5 UF 240/88
    Auszug aus OLG Stuttgart, 23.01.1991 - 15 UF 438/90
    Der Senat vermag insoweit nicht der Ansicht des OLG Hamm (FamRZ 1989, 638; FamRZ 1990, 757 ) zu folgen, sondern schließt sich der Rechtsansicht von Philippi (FamRZ 1989, 1086), Kalthoener/Büttner (NJW 1990, 1640, 1644) und Schulze (FamRZ 1990, 415) an.
  • BGH, 13.04.1988 - IVb ZR 46/87

    Erstattung von Kosten durch Zustimmung zum steuerlichen Realsplitting

    Auszug aus OLG Stuttgart, 23.01.1991 - 15 UF 438/90
    Nach ständiger Rechtsprechung des BGH (vgl. u.a. BGH, FamRZ 1988, 820, 821 m.w.N.) hat der unterhaltspflichtige ehemalige Ehegatte, der - mit Einwilligung des anderen - für sich die Vorteile des sogenannten begrenzten Realsplittings gem. § 10 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1 EStG in Anspruch nimmt, dem unterhaltsberechtigten früheren Ehegatten - und nur ihm - die daraus erwachsenden Nachteile, insbesondere solche steuerlicher Art, zu ersetzen.
  • OLG Hamm, 09.02.1990 - 10 UF 361/89

    Steuermehrbelastung; Zusammenveranlagung; Auszugleichender Nachteil des

    Auszug aus OLG Stuttgart, 23.01.1991 - 15 UF 438/90
    Der Senat vermag insoweit nicht der Ansicht des OLG Hamm (FamRZ 1989, 638; FamRZ 1990, 757 ) zu folgen, sondern schließt sich der Rechtsansicht von Philippi (FamRZ 1989, 1086), Kalthoener/Büttner (NJW 1990, 1640, 1644) und Schulze (FamRZ 1990, 415) an.
  • BGH, 29.01.1992 - XII ZR 248/90

    Berücksichtigung des Realsplittings bei der Unterhaltsbemessung

    Inzwischen sind auch gegensätzliche Entscheidungen anderer Oberlandesgerichte veröffentlicht worden (OLG Karlsruhe FamRZ 1991, 832 [OLG Karlsruhe 31.01.1991 - 2 UF 100/89]; OLG Stuttgart FamRZ 1991, 1063 [OLG Stuttgart 23.01.1991 - 15 UF 438/90]).
  • OLG Naumburg, 04.08.2005 - 8 UF 63/05

    Steuerliche Geltendmachung des nach § 1615l BGB gezahlten Unterhalts durch

    2.a) Da es der Beklagten frei stand, einen anderen Mann zu heiraten, und die Parteien die Eheschließung der Beklagten zur Geschäftsgrundlage ihrer Vereinbarung gemacht haben, kann der Kläger nicht einwenden, dass sich die verheiratete Beklagte hinsichtlich des Veranlagungszeitraums 2001 als unverheiratet ("Alleinveranlagung") behandeln lassen muss (vgl. auch BGH, FamRZ 1992 a.a.O. unter Bezugnahme auf OLG Stuttgart, FamRZ 1991, 1063, 1064).
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