Rechtsprechung
BayObLG, 15.01.1991 - BReg. 1a Z 73/90 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Jugendamt; Amtsvormundschaft; Kind; Großmutter; Herausverlangen; Familienpflege; Pflegefamilie; Herausgabeanspruch; Gefährdung des Kindeswohls; Kleinkind
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
BGB § 1632
Papierfundstellen
- FamRZ 1991, 1080
- Rpfleger 1991, 194
- BayObLGZ 1991, 17
Wird zitiert von ... (23)
- BayObLG, 10.12.2003 - 1Z BR 71/03
Auswirkungen der Formnichtigkeit nicht unterschriebenen …
- BayObLG, 25.01.1995 - 1Z BR 169/94
Umfang der Ermittlungspflichten des Vormundschaftsgerichts im Verfahren über eine …
Denn es liegt auf der Hand, daß eine Herausnahme aus den gewachsenen Beziehungen und Bindungen eine erhebliche Belastung für das Kind mit sich bringt (BayObLG NJW 1988, 2381/2383; vgl. auch BayObLGZ 1991, 17/21).Ferner ist in dem Verfahren ein psychologisches Gutachten zur Frage der Gefährdung des Kindeswohls erholt worden (vgl. BayObLGZ 1991, 17/21).
Ein gewisses Risiko für das Kindeswohl ist hinzunehmen, wenn ein leiblicher Elternteil wieder selbst die Pflege des Kindes übernehmen will (vgl. BVerfGE 75, 201/220; BayObLGZ 1991, 17/22).
- BayObLG, 21.12.1993 - 1Z BR 49/93
"Übergehen" des Ehegatten i.S.v. § 2079 BGB
Die Beweiswürdigung wiederum kann nur dahin überprüft werden, ob das Landgericht alle wesentlichen Umstände berücksichtigt, nicht gegen gesetzliche Beweisregeln, gegen die Denkgesetze und gegen feststehende (zwingende) Erfahrungssätze verstoßen oder ob es die Beweisanforderungen zu hoch oder zu niedrig angesetzt hat (BayObLGZ 1991, 17, 20 und ständige Rechtspr. des Senats, vgl. für die hier vorliegende Fallgestaltung den erwähnten Beschluß vom 24.7.1975).
- BayObLG, 07.06.1994 - 1Z BR 69/93
Handschriftliche Änderung eine eigenhändigen Testaments
Letztere wiederum kann nur darauf überprüft werden, ob das Beschwerdegericht bei der Erörterung des Beweisstoffes alle wesentlichen Umstände berücksichtigt, nicht gegen gesetzliche Beweisregeln, gegen die Denkgesetze und feststehende (zwingende) Erfahrungssätze verstoßen und ob es die Beweisanforderungen zu hoch oder zu niedrig angesetzt hat (BayObLGZ 1991, 17/20 und 1993, 389/397 m.w.Nachw.). - BayObLG, 07.12.1999 - 1Z BR 166/98
Voraussetzungen einer Verbleibensanordnung
Ist zwischen dem Kind und seinen Pflegeeltern als Folge eines länger andauernden Pflegeverhältnisses eine gewachsene Bindung entstanden, ist auch die aus dem Kind und den Pflegeeltern bestehende Pflegefamilie durch Art. 6 Abs. 1 GG geschützt, so daß Art. 6 Abs. 3 GG bei der Entscheidung über die Herausgabe des Kindes aus seiner "sozialen" Familie auch auf seiten der Pflegeeltern nicht gänzlich außer Betracht bleiben darf (…BVerfG aaO; vgl. auch BVerfG NJW 1989, 519 und FamRZ 1993, 1045 ; BayObLGZ 1991, 17/22).Dagegen ist die Risikogrenze generell weiter zu ziehen, wenn die leiblichen Eltern oder ein Elternteil wieder selbst die Pflege des Kindes übernehmen wollen (BVerfG FamRZ 1987, 786/790; BayObLGZ 1991, 17/22).
- BayObLG, 16.02.1993 - 1Z BR 99/92
Beschwerde adoptionswilliger Großeltern gegen die Anordnung der Herausgabe ihres …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BayObLG, 04.08.1999 - 1Z BR 187/97
Erbrecht und fürstliches Hausgesetz
Der Senat hat sie nur darauf zu überprüfen, ob das Landgericht den maßgeblichen Sachverhalt hinreichend erforscht und alle wesentlichen Umstände, berücksichtigt hat, nicht gegen gesetzliche Beweisregeln, gegen Denkgesetze oder feststehende Erfahrungssätze verstoßen hat und ob es die Beweisanforderungen zu hoch oder zu niedrig angesetzt hat (BayObLGZ 1991, 17~/20 und 1998, 314/317). - BayObLG, 07.04.1998 - 1Z BR 13/98
Anordnung des Verbleibens eines Kindes bei seiner Pflegeperson
Entscheidend ist, welche Bindungen sich in diesem Zeitraum zwischen dem Kind und der Pflegeperson entwickelt haben, wobei auch das Verhältnis zu anderen Personen in der Pflegefamilie, wie etwa Pflegegeschwistern, von Bedeutung sein kann (vgl. zu allem BayObLGZ 1991, 17/20 f. m.w.N.).e) Im Rahmen seines pflichtgemäßen Ermessens (…vgl. Keidel/ Amelung FGG 13. Aufl. § 12 Rn. 85) durfte das Landgericht entscheiden, ohne vorher ein Sachverständigengutachten (vgl. hierzu BayObLGZ 1991, 17/21; vgl. auch OLG Hamm FamRZ 1994, 391 ) eingeholt zu haben.
- OLG Brandenburg, 06.11.2006 - 9 WF 267/06
Auswahlkriterien eines geeigneten Pflegers für ein minderjähriges Kind - …
Zum anderen hat aber eine Kindeswohlgefährdung durch Herausnahme aus der Pflegefamilie gegenüber einer solchen zurückzutreten, die dem betroffenen Kind bei einem Verbleiben dort drohen würde (vgl. insbesondere hierzu BayObLG FamRZ 1991, 1080 ff.). - BayObLG, 10.11.1999 - 1Z BR 169/99
Anfechtung eines Erbvertrags durch den Erblasser
cc) Diese Feststellungen hat der Senat im Rechtsbeschwerdeverfahren nur dahin zu überprüfen (vgl. § 561 Abs. 2 ZPO , § 27 Abs. 1 Satz 2 FGG ), ob der Tatrichter den maßgebenden Sachverhalt ausreichend, ermittelt hat (§ 12 FGG , § 2358 Abs. 1 BGB ), ob Vorschriften über die Form der Beweisaufnahme verletzt worden sind oder ob die Beweiswürdigung in dem Sinn fehlerhaft ist, daß das Beschwerdegericht nicht alle wesentlichen Umstände berücksichtigt, gegen gesetzliche Beweisregeln, die Denkgesetze oder feststehende Erfahrungssätze verstoßen oder die Beweisanforderungen zu hoch, oder zu niedrige angesetzt hat (ständige Rechtsprechung, vgl. BayObLGZ 1991, 17/20 und 1993, 389/397;… Keidel/Kahl F(:,G 1, 4. Aufl. § 27 Rn. 42). - BayObLG, 11.11.1998 - 1Z BR 153/98
Entziehung des Aufenthaltsbestimmungsrechts
- BayObLG, 15.01.1999 - 1Z BR 110/98
Nachweis des Überlebens eines Verschollenen
- BayObLG, 28.05.1999 - 1Z BR 171/98
Absehen von der Übertragung der elterlichen Sorge auf den überlebenden Vater nach …
- BayObLG, 23.09.1997 - 1Z BR 113/97
Ermittlungspflicht des Beschwerdegerichts im vormundschaftsgerichtlichen …
- BayObLG, 22.10.1992 - 1Z BR 47/92
Gefährdung des Kindeswohls; Vormundschaft; Aufenthaltsstaat; Sorgeberechtigte …
- BayObLG, 30.09.1998 - 1Z BR 129/98
Entziehung des Rechts der Aufenthaltsbestimmung durch vorläufige Anordnung
- BayObLG, 26.06.1998 - 1Z BR 233/97
Verwirkung des Beschwerderechts in einem Verfahren zur Übertragung der …
- BayObLG, 22.03.1995 - 1Z BR 120/94
Entziehung des Aufenthaltsbestimmungsrechts und des Rechts der Zuführung zur …
- OLG Düsseldorf, 24.09.1993 - 3 Wx 349/93
Angehörige des Betreuten; Beschwerdeberechtigung; Auswahl des Betreuers; …
- BayObLG, 09.01.1997 - 1Z BR 255/96
Kindespflege durch Großmutter bei Amtsvormundschaft des Jugendamte
- BayObLG, 05.07.1996 - 1Z BR 93/96
Beschwerderecht eines materiell an einem vormundschaftsgerichtlichen Verfahren …
- BayObLG, 21.11.1996 - 1Z BR 221/96
Entziehung des Aufenthaltsbestimmungsrechts wegen wiederholter körperlicher …
- BayObLG, 22.10.1992 - 1Z BR 42/92
Rechtsprechung
BayObLG, 28.02.1991 - BReg. 3 Z 141/90 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Deutsches Notarinstitut
- Wolters Kluwer
Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer Beschwerde; Anforderungen an die notarielle Beurkundung eines Kaufvertrages; Anforderungen an die Berechnung der Kosten für eine notarielle Beurkundung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de (Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Aschaffenburg, 18.10.1990 - 3 T 191/90
- BayObLG, 28.02.1991 - BReg. 3 Z 141/90
Papierfundstellen
- FamRZ 1991, 1080 (Ls.)
- Rpfleger 1991, 197
- BayObLGZ 1991, 113
- BayObLGZ 1991, Nr. 20
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (2)
- RG, 21.11.1902 - III 225/02
Prozesskosten.; Beschwerde.
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - KG, 11.03.1977 - 1 W 1469/75 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- OLG Karlsruhe, 26.07.2016 - 11 Wx 61/16
Grundbuchsache: Kostenhaftung eines unter Betreuung stehenden Antragstellers
In der Rechtsprechung zu § 2 Nr. 1 KostO war anerkannt, dass die Geschäftsunfähigkeit eines Beteiligten dessen Kostenpflicht als Antragsteller nicht berührt (OLG München, ZEV 2012, 109; OLG Köln, RNotZ 2001, 56; BayObLGZ 1991, 113; KG, MDR 1977, 764; OLG Frankfurt, KostRsp KostO § 2 Nr. 17; LG Köln, BeckRS 2006, 03828; vgl. auch OLGR Schleswig 2005, 350, a.A. KGR Berlin 2007, 562 zu § 22 GKG).aa) Die Berechtigung der Kostenhaftung ergibt sich daraus, dass Grundbuchämter und Gerichte ein Tätigwerden nicht ablehnen können und daher auch veranlasst durch den Antrag eines Geschäftsunfähigen Leistungen zu erbringen haben (vgl. OLG Köln, RNotZ 2001, 56; BayObLGZ 1991, 113 zu § 2 Nr. 1 KostO).
Auch wenn sich die Kostentragungspflicht gegenüber der Staatskasse nicht aus den §§ 91, 97 ZPO ergibt, gilt diese Überlegung für das öffentlich-rechtliche Kostenschuldverhältnis des § 22 GNotKG in gleicher Weise (vgl. OLG Köln, RNotZ 2001, 56; BayObLGZ 1991, 113 zu § 2 Nr. 1 KostO).
- OLG Köln, 11.09.2000 - 2 Wx 44/00 Die Kostenpflicht nach diesen Vorschriften beruht demgemäß allein auf der verfahrensrechtlichen Veranlassung gegenüber dem Notar als Amtsträger (Antragstellung), nicht auf privatrechtlichen Willenserklärungen (BayObLG JurBüro 1991, 842, 843;… KG DNotZ 1977, S. 500).
Diese kostenrechtliche Ausgangslage wird zu Recht dem Fall der Kostenpflicht des aufgrund Geschäftsunfähigkeit Prozeßunfähigen im Zivilprozeß gleichgestellt (vgl. z.B. BayObLG JurBüro 1991, 842, 843 = FamRZ 1991, 1080;… OLG Frankfurt a.a.O.; KG DNotZ 1977, 500 = JurBüro 1977, 1119, 1120).
Es ist daher allgemein anerkannt, daß im Zivilprozeß die Abweisung der von einem Prozeßunfähigen selbst erhobenen Klage als unzulässig zwingend die Kostenerstattungspflicht des Veranlassers nach § 91 Abs. 1 ZPO zur Folge hat (…BGH a.a.O.; RGZ 53, 65, 67;… Zöller/Herget, ZPO, 21. Aufl. 1999, § 91 Rn. 2;… Baumbach/Hartmann, ZPO, 55. Aufl. 1997, Übers § 91 Rn. 29 m.w.N.) Der innere Grund für die Abweichung von den Grundsätzen der §§ 104 ff. BGB wird dabei zutreffend darin gesehen, daß die Gerichte ein Tätigwerden nicht ablehnen können und in gleicher Weise Leistungen zu erbringen und Auslagen aufzuwenden haben, als wenn sie von einem Geschäftsfähigen befaßt worden wären (vgl. KG JurBüro 1977, 1119 f.; BayObLG JurBüro 1991, 842).
- OLG München, 08.08.2011 - 32 Wx 286/11
Notarkosten: Anspruch auf Beurkundungsgebühr für das Testament eines …
Der Kostenschuldner schuldet die Beurkundungsgebühr auch nach § 2 Nr. 1 KostO, ohne dass es darauf ankommt, ob der Veranlasser des notariellen Geschäfts geschäftsfähig ist (BayObLGZ 1991, 113;… Hartmann Kostengesetze 40. Aufl. KostO § 2 Rn. 13 "Geschäftunfähigkeit";… Rohs/Wedewer/Waldner KostO Stand Dez. 2010 § 2 Rn. 9, jeweils m.w.N.). - LG Köln, 22.09.2004 - 11 T 43/04
Kostenhaftung eines unerkannt geschäftsunfähigen Auftraggebers
Die Kammer folgt insoweit der in der Rechtsprechung absolut herrschenden, insbesondere auch von dem für Notarkostensachen zuständigen 2. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Köln vertretenen Auffassung (OLG Frankfurt, KostRsp KostO § 2 Nr. 17; KG, DNotZ 1977, 500; BayObLG, JurBüro 1991, 842; OLG Köln, DNotZ 2001, 56, Beschluss vom 11. September 2000 - 2 Wx 44/00).
Rechtsprechung
OLG Bremen, 15.11.1990 - 4 WF 145/90 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de (Leitsatz)
BRAGO § 121; ZPO § 620c
Papierfundstellen
- FamRZ 1991, 1080
Wird zitiert von ...
- OLG Schleswig, 25.09.2000 - 13 WF 126/00
Einstweilige Anordnung in Familiensachen - Beschwerden gegen Zwischen- und …
Aus den dortigen Ausführungen ergibt sich, dass u.a. das Oberlandesgericht Bremen (FamRZ 1991, 1080) und das Kammergericht Berlin (FamRZ 1980, 1142) die Auffassung vertreten, trotz der gesetzlich geregelten Beschränkung der Anfechtung von Endentscheidungen im Anordnungsverfahren sei die Anfechtung von Zwischen- und Nebenentscheidungen, insbesondere auch hinsichtlich der Streitwertfestsetzung (…Kammergericht, a.a.O.) nicht ausgeschlossen.