Weitere Entscheidung unten: BayObLG, 28.03.1991

Rechtsprechung
   BayObLG, 18.04.1991 - BReg. 3 Z 45/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,8343
BayObLG, 18.04.1991 - BReg. 3 Z 45/91 (https://dejure.org/1991,8343)
BayObLG, Entscheidung vom 18.04.1991 - BReg. 3 Z 45/91 (https://dejure.org/1991,8343)
BayObLG, Entscheidung vom 18. April 1991 - BReg. 3 Z 45/91 (https://dejure.org/1991,8343)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Entlassung eines Pflegers; Eignung zur Führung einer Pflegschaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 1991, 1353 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BayObLG, 12.05.2004 - 1Z BR 27/04

    Ergänzungspflegschaft - Vertretungsberechtigung der Eltern trotz Entziehung der

    Ein Verschulden des Pflegers ist nicht Voraussetzung für seine Entlassung; es genügt vielmehr die objektive Gefährdung der Interessen des Pfleglings (vgl. BayObLG FamRZ 1988, 874/875; 1990, 205/206; 1991, 1353/1354).
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Rechtsprechung
   BayObLG, 28.03.1991 - BReg. 3 Z 107/90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,15370
BayObLG, 28.03.1991 - BReg. 3 Z 107/90 (https://dejure.org/1991,15370)
BayObLG, Entscheidung vom 28.03.1991 - BReg. 3 Z 107/90 (https://dejure.org/1991,15370)
BayObLG, Entscheidung vom 28. März 1991 - BReg. 3 Z 107/90 (https://dejure.org/1991,15370)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • FamRZ 1991, 1353
  • Rpfleger 1991, 367
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Hamm, 21.01.1993 - 15 W 139/92

    Bestellung von Betreuern ; Änderungen durch das neue BtG; Anhängige Verfahren;

    Die von der Beteiligten zu 2. erstrebte Entlassung des Beteiligten zu 3. als Betreuer als Mittel der Korrektur einer fehlerhaften Auswahl führt dazu, daß das Vormundschaftsgericht im Rahmen der Entscheidung über eine Entlassung des Betreuers die Entscheidung über die Auswahl des Betreuers neu zu treffen hat (vgl. BayObLG Rpfleger 1991, 367 (368) zum vergleichbaren Fall des § 1779 Abs. 2 BGB ).
  • AG Bernau, 05.01.2015 - 26 VI 188/13
    Ein Verschulden des Pflegers ist nicht Voraussetzung für seine Entlassung; es genügt vielmehr die objektive Gefährdung der Interessen der unbekannten Erben, die schon dann vorliegt, wenn eine Schädigung möglich oder mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist (vgl. BayObLG, Beschluss vom 28.03.1991, BReg 3 Z 107/90).
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