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   BVerfG, 09.10.1991 - 1 BvR 1106/91   

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https://dejure.org/1991,2630
BVerfG, 09.10.1991 - 1 BvR 1106/91 (https://dejure.org/1991,2630)
BVerfG, Entscheidung vom 09.10.1991 - 1 BvR 1106/91 (https://dejure.org/1991,2630)
BVerfG, Entscheidung vom 09. Oktober 1991 - 1 BvR 1106/91 (https://dejure.org/1991,2630)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Vorschriften der HausratVO bei Zuweisung einer genossenschaftlich gebundenen Wohnung; Rechtsgrundlage

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zuweisung einer Genossenschaftswohnung als Ehewohnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Wohnung - Vermietung - Genossenschaft - Ehegatte

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1992, 106
  • MDR 1992, 55
  • ZMR 1992, 106
  • FamRZ 1991, 1413
  • WM 1991, 1991
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 01.03.1979 - 1 BvR 532/77

    Mitbestimmung

    Auszug aus BVerfG, 09.10.1991 - 1 BvR 1106/91
    Zum Inhalt des Art. 9 Abs. 1 GG gehört aber von vornherein auch die Notwendigkeit, die Vereinigungsfreiheit auszugestalten, um die freien Zusammenschlüsse und ihre Tätigkeit in die allgemeine Rechtsordnung einzufügen, Rechte der Mitglieder zu schützen und schutzbedürftigen Belangen Dritter sowie öffentlichen Interessen Rechnung zu tragen (vgl. BVerfGE 50, 290 [354]).
  • BGH, 28.09.2016 - XII ZB 487/15

    Ehewohnung während der Trennungszeit: Zulässigkeit eines Antrags des

    Der Gesetzgeber kann daher im Hinblick auf Art. 6 Abs. 1 und 2 GG das Verfügungsrecht des Eigentümers auch nach der Scheidung beschränken, soweit dies insbesondere zum Wohl der Kinder erforderlich ist (vgl. BVerfG FamRZ 1991, 1413).
  • BGH, 10.03.2021 - XII ZB 243/20

    Zur zeitlichen Grenze des Anspruchs auf nachehezeitliche Überlassung der

    Zudem trägt eine klare zeitliche Grenze dem Umstand Rechnung, dass sich die Rechtfertigung des mit § 1568 a BGB verbundenen Eingriffs in das Eigentumsgrundrecht des Art. 14 GG aus der Funktion der Wohnung als Lebensmittelpunkt der Familie ableitet und insoweit eine im Hinblick auf Art. 6 Abs. 1 und 2 GG verfassungsgemäße Sozialbindung des Eigentums vorliegt (vgl. BVerfG FamRZ 1991, 1413; 2006, 1596, 1597).
  • OLG Karlsruhe, 10.07.2015 - 18 UF 76/15

    Zuweisung der Ehewohnung an den Alleineigentümer-Ehegatten vor Ablauf des

    Der Eigentümer muss Einschränkungen seiner dinglichen, grundrechtlich durch Art. 14 GG geschützten Rechtsposition selbst dann hinnehmen, wenn er selbst - etwa als Vermieter - keinerlei direkten Bezug zu der Ehe bzw. zu dem Ehepartner hat, deren Schutz die Bestimmung des § 1361b BGB zu dienen bestimmt ist (vgl. zur Parallelvorschrift des durch § 1568a BGB abgelösten § 5 HausratVO BVerfG vom 09.10.1991 - 1 BvR 1106/91, FamRZ 1991, 1413, juris Rn.7; zuletzt BVerfG vom 12.05.2006 - 1 BvR 254/06, FamRZ 2006, 1596, juris Rn. 16; OLG Karlsruhe vom 12.12.1997 - 2 UF 52/97, FamRZ 1999, 301, juris Rn. 22; auch schon BayObLG vom 20.09.1960 - BReg.
  • BVerfG, 12.05.2006 - 1 BvR 254/06

    Verletzung von Art 6 Abs 1 GG durch Stattgabe einer Räumungsklage, ohne die

    Dem Vermieter wird damit nichts Unzumutbares abverlangt, da ihm nicht ein außenstehender Dritter als Vertragspartner aufgezwungen wird, sondern der Ehegatte des bisherigen Vertragspartners, der schon zuvor ebenso wie die Kinder die Wohnung befugt genutzt hat (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 9. Oktober 1991 - 1 BvR 1106/91 -, NJW 1992, S. 106).
  • OLG Hamburg, 15.02.2019 - 2 UF 112/17

    Zuweisung einer genossenschaftlichen Wohnung an Nichtmitglied der Genossenschaft

    Auch verfassungsrechtliche Gründe sprechen nicht gegen eine Zuweisung der Ehewohnung an ein Nichtmitglied, wie das BVerfG bereits mit Kammerbeschluss vom 9.10.1991 zutreffend ausgeführt hat (BVerfG, FamRZ 1991, 1413).
  • AG Pfaffenhofen/Ilm, 15.04.2016 - 1 C 41/16

    Kündigung der Ehewohnung durch den alleinmietenden Ehegatten

    Die damit erlaubten erheblichen Eingriffe in das Recht des Vermieters stellen ein nach Art. 14 I S. 2 GG zulässige Eigentumsbeschränkung dar (Bundesverfassungsgericht, NJW 1992, 106 = FamRZ 1991, 1413).

    Dem Wohnungseigentümer wird dabei nichts unzumutbares abverlangt, wenn nicht ein außenstehender Dritter als Vertragspartner aufgezwungen wird, sondern der Ehegatte des bisherigen Vertragspartners, der die Wohnung ebenso wie die Kinder schon bisher - hier bis zur Scheidung ... - befugt genutzt hat (Bundesverfassungsgericht NJW 1992, 106 = FamRZ 1991, 1413 [1414]).

  • OLG Karlsruhe, 12.12.1997 - 2 UF 52/97

    Zuweisung der Ehewohnung und Vermieterschutz

    Die damit erlaubten erheblichen Eingriffe in die Rechte des Vermieters stellen eine nach Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG zulässige Eigentumsbeschränkung dar (BVerfG, FamRZ 1991, 1413 ).
  • OLG Frankfurt, 06.07.1992 - 3 UF 45/92

    Eintritt der Ehefrau in den Mietvertrag anstelle des Ehemannes bei Scheidung der

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