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Rechtsprechung
   OLG Köln, 17.07.1991 - 2 Wx 21/91   

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https://dejure.org/1991,2839
OLG Köln, 17.07.1991 - 2 Wx 21/91 (https://dejure.org/1991,2839)
OLG Köln, Entscheidung vom 17.07.1991 - 2 Wx 21/91 (https://dejure.org/1991,2839)
OLG Köln, Entscheidung vom 17. Juli 1991 - 2 Wx 21/91 (https://dejure.org/1991,2839)
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Volltextveröffentlichungen (4)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 1991, 1481
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Köln, 29.11.1989 - 2 Wx 31/89

    Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer weiteren Beschwerde; Voraussetzungen

    Auszug aus OLG Köln, 17.07.1991 - 2 Wx 21/91
    Die Testamentsauslegung obliegt den Richtern der Tatsacheninstanz und bindet das Rechtsbeschwerdegericht, soweit sie nach den Denkgesetzen unter feststehenden Erfahrungen möglich ist, mit den gesetzlichen Auslegungsregeln in Einklang steht, .nicht dem klaren Sinn und Wortlaut des Testaments widerspricht und alle wesentlichen Umstände berücksichtigt (vgl. Senat FAMRZ 1990, 438) 409 (439); BayObLG …
  • BayObLG, 22.06.1990 - BReg. 1a Z 9/90

    Abgrenzung Vermächtnis Erbschaft; Testamentsauslegung bezüglich des Willens die

    Auszug aus OLG Köln, 17.07.1991 - 2 Wx 21/91
    der Erbmasse mit dinglicher Wirkung auf die jeweils Bedachten übertragen, das spricht jedoch nicht gegen den Willen einer Erbeinsetzung, sondern in Bezug auf die mit den wesentlichen Vermögensgegenständen Bedachten gerade dafür, wobei die Aufteilung der einzelnen vermögensgegenstände als Teilungsanordnung nach § 2048 BGB anzusehen sein kann (vgl. BayObLG NJW-RR 1990, 1230; FAMRZ 1986, 728 (731 mit weiteren Nachweisen; Palandt-Edenhofer, 50. Aufl., § 2087 BGB Anm. 2).
  • BayObLG, 14.05.1981 - BReg. 1 Z 30/81
    Auszug aus OLG Köln, 17.07.1991 - 2 Wx 21/91
    (vgl. nur BayObLGZ 1981, 173 (175; Keidel-Kunzte-Winkler, FGG, 12. Aufi., § 20 Rn. 6).
  • BayObLG, 19.12.1996 - 1Z BR 107/96

    Zuwendung eines Bruchteils einer wertmäßig erheblichen Vermögensgruppe;

    Insbesondere wenn ein Grundstück seinem Wert nach den wesentlichen Teil des Vermögens bildet, liegt es nahe, in seiner Zuwendung an eine bestimmte Person deren Einsetzung als Alleinerben zu sehen (vgl. BayObLG FamRZ 1986, 728/731; OLG Köln FamRZ 1991, 1481/1482; OLG Düsseldorf ZEV 1995, 410/411; Leipold JZ 1996, 287/291).
  • OLG Köln, 24.01.1992 - 2 Wx 38/91

    Wertverhältnis der zugewandten Einzelgegenstände zum Wert des Nachlasses als

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  • OLG Köln, 08.01.1993 - 2 Wx 45/92

    Auslegungsbedürftigkeit eines Testaments zur Bestimmung einer Erbeinsetzung oder

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  • BayObLG, 19.04.2000 - 1Z BR 130/99

    Auslegung einesTestaments

    Der Senat hat wiederholt entschieden, daß es naheliegt, in der Zuwendung des Hausgrundstücks an eine bestimmte Person deren Einsetzung als Alleinerben zu sehen (vgl. BayObLG FamRZ 1999, 1392 und FamRZ 1995, 246/248 und 835; FamRZ 1997, 641/642 und 1177/1178 = NJW-RR 1997, 517/518 = ZEV 1997, 162/163; OLG Köln FamRZ 1991, 1481/1482; OLG Düsseldorf ZEV 1995, 410/411; Leipold JZ 1998, 660/668; 1996, 287/291).
  • BayObLG, 24.02.1999 - 1Z BR 100/98

    Auslegung eines Testaments

    (3) Insbesondere wenn ein Hausgrundstück seinem Wert nach den wesentlichen Teil des Vermögens bildet, liegt es nahe, in seiner Zuwendung an eine bestimmte Person oder bestimmte Personen deren Einsetzung als Alleinerben zu sehen (vgl. BayObLG FamRZ 1986, 728 /731; FamRZ 1995, 246/248 und 835; FamRZ 1997, 641/642 und 1177/1178; OLG Köln FamRZ 1991, 1481/1482; OLG Düsseldorf ZEV 1995, 410/411; Leipold JZ 1998, 660/668; 1996, 287/291).
  • BayObLG, 12.03.2002 - 1Z BR 14/01

    Abgrenzung von Erbeinsetzung und Vermächtnis bei einer Vielzahl von Bedachten -

    Der Vorschrift kann entnommen werden, dass es auf die (fehlende) Bezeichnung, als Erbe nicht entscheidend ankommt, vielmehr auf den Inhalt der Verfügung (OLG Köln FamRZ 1991, 1481/1482; Staudinger/Otte § 2087 Rn. 9 f.).
  • OLG Köln, 19.04.2007 - 2 Wx 2/07

    Gerichtliche Zuständigkeit für die Auslegung einer letztwilligen Verfügung;

    Der Vorschrift kann also insgesamt entnommen werden, dass es auf die Bezeichnung als Erbe nicht entscheidend ankommt, vielmehr auf den sachlichen Inhalt der letztwilligen Verfügung (vgl. Senat, FamRZ 1991, 1481 [1482]; Senat, Rpfleger 1992, 199; BayObLG, NJW-RR 2002, 1302; BayObLG, FamRZ 1999, 1392 [1393]; BayObLG, FamRZ 1995, 835), hier mithin der beiden Verfügungen aus dem Jahre 1951 und 1961.
  • BayObLG, 26.04.2002 - 1Z BR 34/01

    Abgrenzung von Erbeinsetzung und Vermächtnis bei Konkurrenz zwischen notariellem

    Der Vorschrift kann also insgesamt entnommen werden, dass es auf die (fehlende) Bezeichnung als Erbe nicht entscheidend ankommt, vielmehr auf den sachlichen Inhalt der letztwilligen Verfügung (BayObLG FamRZ 1999, 1392/1393; 1995, 835; OLG Köln FamRZ 1991, 1481/1482; Rpfleger 1992, 199; Staudinger/Otte § 2087 Rn. 9 f.).
  • BayObLG, 14.11.1994 - 1Z BR 160/93

    Auslegung eines gemeinschaftlichen Testaments

    Machen nämlich die zugewendeten Gegenstände nach ihrem objektiven Wert den wesentlichen Teil des Nachlasses aus, so wird in der Regel anzunehmen sein, daß die Ehegatten diese auch als ihren wesentlichen Nachlaß angesehen haben mit der Folge, daß eine Erbeinsetzung und nicht nur ein Vermächtnis anzunehmen ist (vgl. BGH FamRZ 1972, 561/563; BayObLGZ 1992, 296/299; BayObLG FamRZ 1986, 728/730; OLG Köln FamRZ 1991, 1481/1482).
  • OLG Köln, 17.02.1993 - 2 Wx 1/93

    Auslegungsbedürftigkeit eines gemeinschaftlichen Testaments bei Zweifeln über die

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  • BayObLG, 24.02.2000 - 1Z BR 80/99

    Abgrenzung von Erbeinsetzung und Vermächtnis

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Rechtsprechung
   BayObLG, 13.06.1991 - BReg. 3 Z 81/91   

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https://dejure.org/1991,10422
BayObLG, 13.06.1991 - BReg. 3 Z 81/91 (https://dejure.org/1991,10422)
BayObLG, Entscheidung vom 13.06.1991 - BReg. 3 Z 81/91 (https://dejure.org/1991,10422)
BayObLG, Entscheidung vom 13. Juni 1991 - BReg. 3 Z 81/91 (https://dejure.org/1991,10422)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • FamRZ 1991, 1481 (Ls.)
  • Rpfleger 1991, 355
 
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Wird zitiert von ...

  • BayObLG, 23.10.2002 - 3Z BR 180/02

    Wesentliche Erweiterung des Aufgabenkreises eines Betreuers - Umgang mit

    Die Umgangsregelung mit Familienangehörigen ist in diesen Aufgabenkreisen nicht enthalten (vgl. BayObLG FamRZ 1991, 1481; MünchKomm/Schwab aaO; HK-BUR/ Bauer aaO; a.A. Bienwald aaO), auch wenn beide Kreise Berührungspunkte mit diesem Aufgabenbereich aufweisen.

    Entgegen dem natürlichen Willen des Betroffenen kann der Betreuer aber dann zu Umgangsregelungen befugt sein, wenn die wünsche des Betroffenen krankheitsbedingt zustande gekommen sind und seinem Wohl zuwiderlaufen würden (vgl. BayObLG FamRZ 1991, 1481).

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