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BGH, 24.10.1990 - XII ZR 92/89 |
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Vaterschaftsfeststellung - DNA-Analyse - Neumutation - Vaterschaftsausschluß - Blutgruppensystem
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BGB § 1591 Abs. 1, § 1599, § 1600n Abs. 1, § 1600o
Anwendung der DNA-Analyse bei der Vaterschaftsfeststellung - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OLG Karlsruhe, 11.08.1989 - 14 U 328/86
- OLG Karlsruhe, 18.08.1989 - 14 U 328/86
- BGH, 24.10.1990 - XII ZR 92/89
Papierfundstellen
- NJW 1991, 749
- MDR 1991, 436
- FamRZ 1991, 185
Wird zitiert von ... (9) Neu Zitiert selbst (5)
- OLG Koblenz, 20.11.1989 - 13 UF 441/89
Feststellung der Vaterschaft; Rückwirkung; Ehescheidung
Auszug aus BGH, 24.10.1990 - XII ZR 92/89
Das gilt insbesondere für Fälle, in denen sich bei der herkömmlichen Untersuchung zweifelhafte Ausschlußkonstellationen ergeben (…ebenso Abschlußbericht a.a.O. S. 54; Henke/Hoffmann DAVorm 1989, 503, 506; Hummel DAVorm 1989, 33 ff. sowie NJW 1990, 753 f.; vgl. ferner OLG Celle DAVorm 1990, 388, 390 - a.A. OLG Schleswig DAVorm 1984, 398, 402; OLG Karlsruhe - DAVorm 1990, 155, 158). - OLG Karlsruhe, 18.08.1989 - 14 U 328/86
Ermittlung des Vaterschaftswahrscheinlichkeitswerts durch DNA-Analysen im Falle …
Auszug aus BGH, 24.10.1990 - XII ZR 92/89
Aufgrund dieser Beweisaufnahme hat das Oberlandesgericht das amtsgerichtliche Urteil abgeändert und der Klage stattgegeben (das Berufungsurteil ist veröffentlicht in FamRZ 1990, 1145 [OLG Karlsruhe 18.08.1989 - 14 U 328/86] = DAVorm 1990, 701 = EzFamR BGB § 1600n Nr. 2). - BGH, 21.08.1990 - 5 StR 145/90
Genom-Analyse - § 81a StPO, Genom-Analyse (DNS-Analyse, genetischer …
Auszug aus BGH, 24.10.1990 - XII ZR 92/89
Soweit es bei den Auseinandersetzungen über die Anwendung der DNA-Analyse nicht um die hier nicht näher zu erörternde Frage ihrer Zulässigkeit im Blick auf den Persönlichkeitsschutz geht (vgl. hierzu Urteil des BGH vom 21. August 1990 - 5 StR 145/90 - zur Veröffentlichung in BGHSt vorgesehen m.w.N.), richten sich die kritischen Stimmen nicht gegen das Verfahren an sich. - BGH, 25.06.1976 - IV ZR 141/75
Pflicht des Gerichts zur Einholung von vom Gesundheitsamt nicht anerkannter …
Auszug aus BGH, 24.10.1990 - XII ZR 92/89
Die Entscheidung über den Beweiswert wissenschaftlicher Methoden der Vaterschaftsfeststellung ist eine Aufgabe, die das Gericht der Tatsacheninstanz anhand der von ihm eingeholten Sachverständigengutachten zu lösen hat (vgl. BGH, Urteil vom 25. Juni 1976 - IV ZR 141/75 - LM § 1600 o BGB Nr. 12 sowie Anmerkung zu dem Beschluß vom 15. Oktober 1975 - IV ZR 179/74 - DAVorm 1976, 28, 29). - BGH, 18.02.1981 - IVb ZR 560/80
Feststellung der Vaterschaft und Zahlung des Regelunterhalts - Geschlechtsverkehr …
Auszug aus BGH, 24.10.1990 - XII ZR 92/89
Der Senat hat es bereits in einer früheren Entscheidung gebilligt, daß das Tatgericht die Vermutung des § 1600o Abs. 2 Satz 1 BGB trotz eines Faktorenausschlusses im HLA-System als nicht widerlegt angesehen hatte, weil es aufgrund der weiteren Beweisaufnahme die Überzeugung erlangt hatte, die Vaterschaft sei nicht auszuschließen; die Ausschlußkonstellation rechtfertige keine schwerwiegenden Zweifel, weil die Möglichkeit einer der Wissenschaft noch nicht bekannten Verbindung zwischen zwei Merkmalen bestehe und auch eine Gen-Mutation nicht ausgeschlossen sei (Senatsurteil vom 18. Februar 1981 - IVb ZR 560/80 - DAVorm 1981, 274, 277 f.; vgl. auch Hummel NJW 1981, 605, 607).
- BGH, 03.05.2006 - XII ZR 195/03
Anforderungen an den Umfang der Beweisaufnahme bei Feststellung der Vaterschaft; …
Die Entscheidung über den Beweiswert wissenschaftlicher Methoden der Vaterschaftsfeststellung ist eine Aufgabe, die das Gericht der Tatsacheninstanz anhand der von ihm eingeholten Sachverständigengutachten zu lösen hat (vgl. Senatsurteil vom 24. Oktober 1990 XII ZR 92/89 FamRZ 1991, 185, 187). - BGH, 12.08.1992 - 5 StR 239/92
Aussagekraft und Beweiswert einer DNA-Analyse im Strafverfahren
Der Senat hat im Urteil vom 21. August 1990 (BGHSt 37, 157) im Hinblick auf kritische Stimmen über die mangelnde wissenschaftliche Absicherung (vgl. ferner BGH - XII. Zivilsenat - NJW 1991, 749 m.w.N.; McLeod, The Criminal Law Review 1991, 583;… Lander in: J. Ballantyne u.a. (Hrsg.), DNA Technology and Forensic Science, 1989, S. 143 ff Cold Spring Harbor, New York) auf die Grenzen des Beweiswertes der DNA-Analyse hingewiesen. - OLG Celle, 29.10.2003 - 15 UF 84/03
Anfechtung einer anerkannten Vaterschaft; Schlüssige Darlegung eines …
Die Verfügungs und Entscheidungsgewalt über die Preisgabe der genetischen Daten eines Menschen steht allein ihm zu und obliegt, falls ihm hierzu die hinreichende Einsichts und Urteilsfähigkeit fehlt (…Palandt/Thomas, BGB, 62. Aufl., Rn. 42 zu § 823 BGB), den sorgeberechtigten Elternteilen, soweit dieses Recht nicht im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung durch § 372 a ZPO in zulässiger Weise (BVerfG NJW 1956, 986) auch hinsichtlich der Untersuchung von Genmaterial der beteiligten Personen (vgl. BGH NJW 1991, 749 ff.) eingeschränkt ist.
- OLG Köln, 06.05.2004 - 14 UF 235/03
Keine rechtsverbindliche Verpflichtung zur Vaterschaftsbegutachtung - keine …
Nur dann besteht die dauerhafte Befugnis, über Preisgabe und Verwendung der persönlichen Daten zu entscheiden (BVerfG NJW 1991, 2411; BGH NJW 1991, 749). - OLG Zweibrücken, 07.10.2004 - 2 WF 159/04
Kein durchsetzbarer Anspruch auf Mitwirkung an der Erstellung eines …
Damit obliegt die Verfügungs- und Entscheidungsgewalt über die Preisgabe der genetischen Daten eines Menschen diesem allein; er kann - weder durch staatliche Eingriffe noch mit Mitteln des Privatrechts - gegen seinen Willen zur Abgabe von Genmaterial zum Zwecke der Untersuchung gezwungen werden (BVerfG FamRZ 1991, 1037; BGH FamRZ 1991, 185). - LG Düsseldorf, 29.08.1997 - 22 S 441/96
Angemessenheit des Unterhalts; Selbstbehalt des Unterhaltspflichtigen; Erhöhung …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 19.12.1990 - XII ZR 31/90
Nachweis der Vaterschaft
Das hat der Senat bereits im Urteil vom 24. Oktober 1990 (XII ZR 92/89 - zur Veröffentlichung vorgesehen) erörtert und dargelegt, daß es rechtlich jedenfalls unbedenklich ist, die DNA-Analyse neben den herkömmlichen Untersuchungsmethoden einzusetzen und die dabei gewonnenen Ergebnisse zusammen mit den anderen Befunden bei der Klärung der Abstammung zu verwerten. - BGH, 11.05.1994 - XII ZR 7/93
Bestimmung des anzuwendenden Rechts bei Anfechtung der Ehelichkeit eines Kindes
Bei der weiteren Sachbehandlung wird das Oberlandesgericht nach den Grundsätzen in den Senatsurteilen vom 24. Oktober 1990 - XII ZR 92/89 - FamRZ 1991, 185; vom 19. Dezember 1990 - XII ZR 31/90 - FamRZ 1991, 426 und vom 12. Januar 1994 - XII ZR 155/92 - FamRZ 1994, 506 abzuwägen haben, ob die in den bisherigen Gutachten gefundenen Ergebnisse zu seiner Überzeugungsbildung ausreichen oder ob es noch die Einholung des beantragten DNA-Gutachtens für erforderlich hält. - BGH, 12.01.1994 - XII ZR 155/92
Zurückweisung eines Beweisantrags im Vaterschaftsprozeß
Eine Erstreckung der Untersuchung auf das Multi-Locus-System (vgl. hierzu Richtlinien des Bundesgesundheitsamts für die Erstattung von DNA-Abstammungsgutachten in Bundesgesundheitsblatt 1992, 592, besonders Nr. 3.3, 5 und 6) war daher unter den hier gegebenen Umständen nicht geeignet, die bisherigen Wahrscheinlichkeitswerte für die Vaterschaft des Beklagten in einer Weise in Zweifel zu ziehen, daß damit die positive Vaterschaftsfeststellung in Frage gestellt würde (vgl. hierzu auch Senatsurteil vom 24. Oktober 1990 - XII ZR 92/89 = BGHR BGB § 1600 o Abs. 1 gerichtliches Verfahren 4 = FamRZ 1991, 185, 186).