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   BayObLG, 10.08.1990 - BReg. 1a Z 84/88   

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BayObLG, 10.08.1990 - BReg. 1a Z 84/88 (https://dejure.org/1990,2301)
BayObLG, Entscheidung vom 10.08.1990 - BReg. 1a Z 84/88 (https://dejure.org/1990,2301)
BayObLG, Entscheidung vom 10. August 1990 - BReg. 1a Z 84/88 (https://dejure.org/1990,2301)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Auffinden mehrerer Testamente; Grundsatz der Amtsermittlung; Erheblichkeit der äußeren Erscheinungsform der Testamentsurkunde; Zweifel an der in den Testamenten angegebenen Errichtungszeit; Voraussetzungen einer Testierunfähigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 2229 Abs. 4, § 2247; FGG § 12

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 1991, 237
  • Rpfleger 1991, 5
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (5)

  • BayObLG, 20.09.1982 - BReg. 1 Z 79/82

    Zu den Voraussetzungen der Testierfähigkeit

    Auszug aus BayObLG, 10.08.1990 - BReg. 1a Z 84/88
    Das genügt; denn andere Schlüsse dürfen ebenso nahe oder sogar naher liegen als der gezogene Schluß, ohne daß das Gericht mit seiner Tatsachenfeststellung einen Rechtsfehler begangen hatte (ständige Rechtsprechung; z. B. BayObLGZ 1982, 309/313) Die Schlußfolgerung des Landgerichts verstoßt schon deshalb weder gegen Denkgesetze noch gegen Erfahrungssätze, weil die von der Beteiligten zu 1 benannte Zeugin nicht bestätigt hat, daß die Erblasserin sich im November 1979 ununterbrochen bei der Beteiligten zu 1 aufgehalten habe.

    Zutreffend hat das Landgericht für die Wirksamkeit des Testaments sodann darauf abgestellt, ob die Erblasserin nach seiner Überzeugung zur Zeit der Testamentserrichtung testierfähig (vgl. § 2229 Abs. 4 BGB ) gewesen ist (vgl. BayObLGZ 1982, 309/312).

    Das Landgericht hat die Ausführungen des Nervenarztes auf ihren sachlichen Gehalt, die logische Schlüssigkeit und darauf überprüft, ob der Sachverständige von dem Sachverhalt ausgegangen ist, den es selbst für erwiesen erachtet hat (vgl. BayObLGZ 1982, 309/314).

  • BayObLG, 03.08.1989 - BReg. 1a Z 56/88

    Weitere Beschwerde des Ehemannes der Verstorbenen gegen die Erteilung des

    Auszug aus BayObLG, 10.08.1990 - BReg. 1a Z 84/88
    Die Tatsachen- und Beweiswürdigung darf im Rahmen des § 27 Satz 2 FGG , § 550 ZPO nur darauf untersucht werden, ob das Beschwerdegericht den maßgeblichen Sachverhalt ausreichend erforscht ( § 12 FGG ), alle wesentlichen Umstände berücksichtigt, nicht gegen gesetzliche Beweisregeln und feststehende Erfahrungssätze oder gegen die Denkgesetze verstoßen hat, auch ob es die Beweisanforderungen zu niedrig oder zu hoch angesetzt hat (allgemeine Meinung; z. B. BayObLGZ 1989, 327/329 m.w.Nachw.).

    Die Beschwerdekammer ist ohne Rechtsfehler zu dem Ergebnis gekommen, daß das Testament vom 20.11.1979 wirksam sei, weil die Erblasserin im Zeitpunkt der Testamentserrichtung nicht testierunfähig gewesen sei Auch die Frage, ob die Voraussetzungen einer Testierunfähigkeit gegeben sind, liegt im wesentlichen auf tatsächlichem Gebiet (ständige Rechtsprechung, vgl. BayObLGZ 1989, 327/329 m.w.Nachw.).

  • BayObLG, 07.05.1986 - BReg. 3 Z 44/85

    Behandlung; Geschäftsunfähigkeit; Pflegling; Aufhebungsantrag; Anregung;

    Auszug aus BayObLG, 10.08.1990 - BReg. 1a Z 84/88
    Auch Sachverständigengutachten unterliegen der freien Beweiswürdigung (vgl. BayObLGZ 1968, 243/250), die vom Rechtsbeschwerdegericht nur auf Rechtsfehler überprüft werden kann (BayObLGZ 1986, 145/147 f.).
  • BayObLG, 18.09.1968 - BReg. 1a Z 44/68
    Auszug aus BayObLG, 10.08.1990 - BReg. 1a Z 84/88
    Auch Sachverständigengutachten unterliegen der freien Beweiswürdigung (vgl. BayObLGZ 1968, 243/250), die vom Rechtsbeschwerdegericht nur auf Rechtsfehler überprüft werden kann (BayObLGZ 1986, 145/147 f.).
  • BayObLG, 01.08.1979 - BReg. 1 Z 16/79
    Auszug aus BayObLG, 10.08.1990 - BReg. 1a Z 84/88
    Das bedeutet aber nicht, daß allen Beweisanträgen der Beteiligten stattgegeben und allen denkbaren Möglichkeiten zur Erforschung des Sachverhalts von Amts wegen nachgegangen werden müßte Eine Aufklärungspflicht besteht vielmehr nur insoweit, als das Vorbringen der Beteiligten und der festgestellte Sachverhalt bei sorgfältiger Überlegung hierzu Anlaß geben (BayObLGZ 1979, 256/261 f. m.w.Nachw.; Palandt/Edenhofer BGB 49. Aufl. § 2358 Anm. 1).
  • BayObLG, 14.09.2001 - 1Z BR 124/00

    Testierunfähigkeit

    Wenn die weiteren Ermittlungen den sich aus der Postkarte ergebenden Eindruck bestätigen würden, dass die Wahnvorstellungen der Erblasserin mit einer im übrigen noch verbliebenen Fähigkeit zu normalem und vernünftigem Verhalten koexistierten und für den sich aus Inhalt und Form des Testaments ergebenden Eindruck geistiger Verwirrtheit auch keine andere plausible Erklärung zu finden wäre, müßte die tatsächliche Vermutung, dass das Testament zu dem darin angegebenen Zeitpunkt verfasst wurde (vgl. BayObLG FamRZ 1991, 237; …
  • OLG München, 28.07.2009 - 31 Wx 28/09

    Testamentserrichtung: Richtigkeitsvermutung für die eigenhändige Zeit- und

    Die eigenhändigen Zeit- und Ortsangaben des Erblassers haben bis zum Beweis des Gegenteils die Vermutung der Richtigkeit für sich (BayObLG FamRZ 2001, 1329; 1991, 237; Staudinger/Baumann BGB Bearbeitungsstand 2003 § 2247 Rn. 112; Reimann/Bengel/J. Mayer, Testament und Erbvertrag 5. Aufl. § 2247 Rn. 30; zu weitgehend MünchKommBGB/Hagena 4. Aufl. § 2247 Rn. 40, der auch maschinenschriftliche und gestempelte Angaben genügen lassen will).
  • BayObLG, 23.08.2002 - 1Z BR 61/02

    Testierfähigkeit bei Alkoholerkrankung mit Tablettenmissbrauch - Amtsermittlung -

    enthalten, würden sie sich insoweit gegenseitig aufheben (vgl. BayObLG FamRZ 1991, 237/238).
  • BayObLG, 12.07.2004 - 1Z BR 49/04

    Feststellung des Errichtungszeitpunkts bei datumsgleichen Testamenten

    c) Zu Recht hat das Landgericht deshalb beide Testamente als gleichzeitig errichtet angesehen mit der Folge, dass sie sich wegen der inhaltlich widersprüchlichen Anordnungen aufheben (vgl. BayObLG FamRZ 1991, 237/238).
  • BayObLG, 23.05.2001 - 1Z BR 10/01

    Bedeutung der Ankündigungsfrist im Vorbescheid

    Sie hat aber die Bedeutung eines Zeugnisses der Erblasserin über den Zeitpunkt der Testamentserrichtung und hat bis zum Beweis des Gegenteils die Vermutung der Richtigkeit für sich (BayObLG FamRZ 1991, 237; Palandt/Edenhofer BGB 60. Aufl. § 2247 Rn. 17).
  • OLG Köln, 13.02.1998 - 13 W 72/97

    Formunwirksamkeit eines eigenhändigen Testaments; Sittenwidrigkeit eines

    Soweit es Ort und Datum angeht, folgt aus der "Soll"-Vorschrift des § 2247 Abs. 2 BGB, daß diese Angaben keine notwendigen Bestandteile eines eigenhändigen Testamentes darstellen; sie sind nicht Bestandteil der Willenserklärungen des Erblassers, sondern haben lediglich die Bedeutung eines Zeugnisses des Erblassers über Zeit und Ort seiner Testamentserrichtung (vgl. BayObLG, FamRZ 1991, 237).
  • BayObLG, 03.12.1998 - 1Z BR 164/97

    Beschwerdeberechtigung eines Vermächtnisnehmers

    Diese darf vom Rechtsbeschwerdegericht nur auf Rechtsfehler nachgeprüft werden, nämlich darauf, ob das Beschwerdegericht den maßgeblichen Sachverhalt ausreichend erforscht und alle wesentlichen Umstände berücksichtigt hat, nicht gegen gesetzliche Beweisregeln, gegen Denkgesetze oder feststehende Erfahrungssätze verstoßen hat und ob es die Beweisanforderungen zu hoch oder zu niedrig angesetzt hat (BayObLG FamRZ 1992, 1206 ; FamRZ 1991, 237 ; FamRZ 1982, 638/639; BayObLGZ 1951, 412/418 f.).
  • BayObLG, 29.11.2000 - 1Z BR 125/00

    Überprüfung der Testierfähigkeit des Erblassers

    Die Zeitangabe im Testament hat nach herrschender Meinung, der der Senat sich anschließt, die Bedeutung eines Zeugnisses des Erblassers über den Zeitpunkt der Testamentserrichtung; enthält ein Testament - wie hier - eine von der Unterschrift gedeckte Zeitangabe, so besteht eine tatsächliche Vermutung für die Richtigkeit dieser Angabe (BayObLG FamRZ 1991, 237; FamRZ 1992, 724; Palandt/Edenhofer BGB 59. Aufl. § 2247 Rn. 17).
  • BayObLG, 17.01.1996 - 1Z BR 84/95

    Berücksichtigung neu vorgebrachter Tatsachen im Rechtsbeschwerdeverfahren

    Aufgrund der eigenhändigen Zeitangaben des Erblassers, denen die Bedeutung eines Zeugnisses des Erblassers über den Zeitpunkt der Testamentserrichtung zukommt (vgl. BayObLG FamRZ 1991, 237 ; Palandt/Edenhofer § 2247 Rn. 17), hat das Landgericht zu Recht angenommen, die letztwillige Verfügung vom 3.8.1993 sei früher errichtet worden als das auf den 23.12.1993 datierte Testament.
  • BayObLG, 16.12.1998 - 1Z BR 206/97

    Berücksichtigung einer Verletzung des rechtlichen Gehörs vom

    Die Beweiswürdigung des Landgerichts läßt jedoch Rechtsfehler (vgl. BayObLG FamRZ 1992, 1206 ; FamRZ 1991, 237 ; FamRZ 1982, 638/639) nicht erkennen.
  • BayObLG, 23.09.1994 - 1Z BR 91/94

    Testierfähigkeit des Erblassers; Lese- und Schreibfähigkeit des Erblassers;

  • BayObLG, 29.12.1998 - 3Z BR 302/98

    Für-tot-Erklärung eines Verschollenen

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