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   BGH, 04.10.1990 - XII ZB 115/88   

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BGH, 04.10.1990 - XII ZB 115/88 (https://dejure.org/1990,949)
BGH, Entscheidung vom 04.10.1990 - XII ZB 115/88 (https://dejure.org/1990,949)
BGH, Entscheidung vom 04. Oktober 1990 - XII ZB 115/88 (https://dejure.org/1990,949)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Beitragsverpflichtung - Berufsständige Versorgung - Beitragsbemessungsgrenze - Kopplung - Gesetzliche Rentenversicherung - Annahme einer Volldynamik - Anwartschaftsstadium - Beitragsdeckungsverfahren - Umlageverfahren - Berücksichtigung von Wertsteigerungen - Teildynamik ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Auszüge)

    BGB § 1587a Abs. 3 Nr. 1
    Ermittlung des Werts von Anwartschaften aus dem Versorgungswert der Architektenkammer Baden-Württemberg

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1991, 322
  • MDR 1991, 534
  • FamRZ 1991, 310
 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 27.10.1982 - IVb ZB 537/80

    Anforderungen an die Annahme eines volldynamischen Wertzuwachses

    Auszug aus BGH, 04.10.1990 - XII ZB 115/88
    Der Senat hat bereits mehrfach entschieden, daß es für die Annahme der Volldynamik einer Versorgung im Anwartschaftsstadium auch nicht ausreicht, wenn wie hier die Höhe der Beitragsverpflichtung an die Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Angestelltenversicherung (§ 112 AVG) gekoppelt wird und das Mitglied mit jeder Anhebung dieser Bemessungsgrundlage entsprechend höhere Anwartschaften erwerben muß; denn bei Finanzierungen durch ein solches Beitragsdeckungsverfahren werden die auf der allgemeinen Einkommensentwicklung beruhenden Wertsteigerungen, wie sie im Umlageverfahren eintreten, grundsätzlich nicht erfaßt (vgl. BGHZ 85, 194, 199; seither ständige Rechtsprechung des Senats, zuletzt Beschluß vom 21. September 1988 - IVb ZB 104/86 - FamRZ 1989, 155, 156 m.w.N.).

    Der Senat hat mit Beschluß vom 27. Oktober 1982 (BGHZ 85, 194) entschieden, daß § 1 Abs. 3 dieser Verordnung mit dem Gleichheitsgrundsatz des Art. 3 GG unvereinbar war, soweit die Vorschrift anordnete, daß auch der Barwert einer teildynamischen Versorgung ausschließlich aus den damals der Verordnung beigefügten Tabellen zu ermitteln war.

    Da § 1 Abs. 3 dieser VO auch in der seit 1984 geltenden Fassung unverändert fortgilt, dürfen nur die in ihr vorgeschriebenen Tabellenwerte verwendet werden; an die dort genannten Faktoren ist der Richter gebunden (vgl. insoweit schon Senatsbeschluß BGHZ 85, 194, 201, 207 ff).

  • BGH, 21.09.1988 - IVb ZB 104/86

    Bewertung von Anwartschaften im Altersversorgungswerk der Zahnärztekammer

    Auszug aus BGH, 04.10.1990 - XII ZB 115/88
    Der Senat hat bereits mehrfach entschieden, daß es für die Annahme der Volldynamik einer Versorgung im Anwartschaftsstadium auch nicht ausreicht, wenn wie hier die Höhe der Beitragsverpflichtung an die Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Angestelltenversicherung (§ 112 AVG) gekoppelt wird und das Mitglied mit jeder Anhebung dieser Bemessungsgrundlage entsprechend höhere Anwartschaften erwerben muß; denn bei Finanzierungen durch ein solches Beitragsdeckungsverfahren werden die auf der allgemeinen Einkommensentwicklung beruhenden Wertsteigerungen, wie sie im Umlageverfahren eintreten, grundsätzlich nicht erfaßt (vgl. BGHZ 85, 194, 199; seither ständige Rechtsprechung des Senats, zuletzt Beschluß vom 21. September 1988 - IVb ZB 104/86 - FamRZ 1989, 155, 156 m.w.N.).

    Wie der Senat schon mehrfach dargelegt hat, ergibt sich aus der Formulierung des Abs. 3, daß die Umrechnung auf der Grundlage eines Deckungskapitals gemäß Nr. 1 an sich vorrangig ist und die Umwertung mit Hilfe der Barwert-VO gemäß Nr. 2 erst in Betracht kommt, wenn für die Leistungen der Versorgung kein individuelles Deckungskapital gebildet worden ist (BGH, 09.05.1990 - XII ZB 58/89

    Durchführung des Versorgungsausgleichs bei vorzeitiger Versetzung eines Beamten

    Auszug aus BGH, 04.10.1990 - XII ZB 115/88
    Sie kann nur im Einzelfall eingreifen, wenn nach Abwägung aller Umstände eine Herabsetzung des Versorgungsausgleichs zugunsten eines ausgleichspflichtigen Ehegatten aus Billigkeitsgründen geboten erscheint (vgl. Senatsbeschluß vom 9. Mai 1990 - XII ZB 58/89 - zur Veröffentlichung in …
  • BGH, 21.10.1987 - IVb ZB 41/85

    Bewertung von Versorgungsanwartschaften aus der Zahnärzteversorgung in Hessen

    Auszug aus BGH, 04.10.1990 - XII ZB 115/88
    Soweit Versorgungsordnungen diesen Voraussetzungen entsprechen, hat der Senat die Ermittlung des Barwertes unter Verwendung der erhöhten Tabellenwerte gebilligt (Beschlüsse vom 23. September 1987 - IVb ZB 18/85 FamRZ 1987, 1241 betreffend die Bayerische Apothekerversorgung und vom 21. Oktober 1987 - IVb ZB 41/85 - FamRZ 1988, 488 betreffend die Hessische Zahnärzte-Versorgung).
  • BGH, 23.09.1987 - IVb ZB 18/85

    Bewertung der Bayerischen Apothekerversorgung

    Auszug aus BGH, 04.10.1990 - XII ZB 115/88
    Soweit Versorgungsordnungen diesen Voraussetzungen entsprechen, hat der Senat die Ermittlung des Barwertes unter Verwendung der erhöhten Tabellenwerte gebilligt (Beschlüsse vom 23. September 1987 - IVb ZB 18/85 FamRZ 1987, 1241 betreffend die Bayerische Apothekerversorgung und vom 21. Oktober 1987 - IVb ZB 41/85 - FamRZ 1988, 488 betreffend die Hessische Zahnärzte-Versorgung).
  • OLG Karlsruhe, 07.12.2004 - 2 UF 70/04

    Versorgungsausgleich: Behandlung von Anwartschaften bei dem Versorgungswerk der

    Versorgungsanwartschaften bei dem Versorgungswerk der Architektenkammer Baden Württemberg sind volldynamisch (ebenso OLG Hamburg, FamRZ 2001, 999; verneinend BGH, FamRZ 1991, 310 und OLG Stuttgart NJW-RR 2004, 937).

    Ob diese als volldynamisch anzusehen sind, ist umstritten (bejahend OLG Hamburg, FamRZ 2001, 999; Palandt/Brudermüller BGB, 63. Auflage, § 1587a Rdnr. 106; verneinend BGH, FamRZ 1991, 310; ohne nähere Begründung dem BGH folgend OLG Stuttgart, NJW-RR 2004, 937) .

    Die Rechtsbeschwerde wird im Hinblick auf die Abweichung von der früheren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (FamRZ 1991, 310) zugelassen.

  • BGH, 25.03.1992 - XII ZB 88/89

    Dynamische Versorgung durch Beamtenversicherungsverein des Deutschen Bank- und

    Der Senat hat für das Versorgungswerk der Architektenkammer Baden-Württemberg (VwAK), welches die Leistungsverbesserungen für seine Angehörigen ebenfalls zum Teil aus erwirtschafteten Überschüssen finanziert, die Auffassung des damals entscheidenden Oberlandesgerichts nicht beanstandet, das - auf der Grundlage eingeholter Sachverständigengutachten - eine Dynamik der Versorgung mit der Begründung verneint hatte: die Leistungen würden nicht automatisch an die allgemeine Einkommensentwicklung angepaßt, sondern hingen gemäß ... der Satzung von freiwilligen Überschußverteilungen ab, die ... nur unter besonderen Voraussetzungen zu erwarten seien; ... maßgeblich für eine künftige Dynamik seien in erster Linie die den Versorgungsleistungen zugrundeliegenden versicherungsmathematischen Rechnungsgrundlagen; bei dem vom VwAK angewendeten Anwartschaftsdeckungsverfahren werde für den einzelnen Versicherten ein Deckungskapital gebildet, das so bemessen sei, daß es mit Zins und Zinseszins ausreiche, die satzungsmäßigen Leistungen bei Eintritt des Versicherungsfalles zu erbringen; dieses Anwartschaftsdeckungsverfahren entspreche damit den Grundsätzen der Individualversicherung und sei wie jene bereits von der Struktur her nicht dynamisch ausgestaltet (Senatsbeschluß vom 4. Oktober 1990 - XII ZB 115/88 = BGHR BGB § 1587a Abs. 2 Nr. 4c Architektenversorgung 1 = FamRZ 1991, 310, 312).

    Damit ist hier nicht von einem "Anwartschaftsdeckungsverfahren entsprechend den Grundsätzen der Individualversicherung" auszugeben, das wie jene "bereits von der Struktur her nicht dynamisch ausgestaltet" ist (Senatsbeschluß vom 4. Oktober 1990 aaO).

  • BGH, 25.09.1991 - XII ZB 161/88

    Berechnung des Ehezeitanteils einer limitierten betrieblichen Altersversorgung

    An die dort vorgeschriebenen Faktoren ist das Gericht gebunden (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. Senatsbeschlüsse BGHZ 85, 194, 201, 207 ff.; vom 10. Juli 1985 - IVb ZB 836/80 - FamRZ 1985, 1119, 1120 sowie zuletzt vom 4. Oktober 1990 - XII ZB 115/88 - FamRZ 1991, 310, 313).

    An die dort vorgeschriebenen Faktoren ist das Gericht gebunden (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. Senatsbeschlüsse BGHZ 85, 194, 201, 207 ff.; vom 10. Juli 1985 - IVb ZB 836/80 - FamRZ 1985, 1119, 1120 sowie zuletzt vom 4. Oktober 1990 - XII ZB 115/88 - FamRZ 1991, 310, 313).

  • BGH, 11.06.2008 - XII ZB 115/05

    Bewertung von Anrechten aus der Versorgung der Architektenkammer

    b) Die Bewertung des Anrechts bei dem VwAK unterliegt im Versorgungsausgleich hingegen der eigenständigen Regelung des § 1587 a Abs. 2 Nr. 4 c BGB (vgl. Senatsbeschlüsse vom 1. Dezember 2004 - XII ZB 45/01 - FamRZ 2005, 430, 431 und vom 4. Oktober 1990 - XII ZB 115/88 - FamRZ 1991, 310, 311), denn nach § 30 VwAK-Satzung berechnet sich die Jahresrente unmittelbar nach einem bestimmten Prozentsatz der geleisteten und geschuldeten Beiträge.
  • BGH, 29.09.1993 - XII ZB 31/90

    Ausgleich privater betrieblicher Altersversorgung im Falle "mehrstufiger

    Ähnlich hat der Senat bereits die Beurteilung der Versorgung bei der Architektenkammer Baden-Württemberg als nicht dynamisch gebilligt, bei der es sich zwar nicht um eine betriebliche Altersversorgung, sondern um ein berufsständisches Versorgungswerk handelt, das indessen ebenfalls im Anwartschaftsdeckungsverfahren mit einem Rechnungszins von 4 % finanziert wird und bei dem die Leistungsverbesserungen, wie hier, von einer Überschußbeteiligung, mithin davon abhängen, daß höhere, den Satz von 4 % übersteigende Erträge erwirtschaftet werden und nicht zur Deckung nicht kalkulierter Kosten verwendet werden müssen (Senatsbeschluß vom 4. Oktober 1990 - XII ZB 115/88 - BGHR BGB § 1587a Abs. 2 Nr. 4 c Architektenversorgung 1 = FamRZ 1991, 310, 312).

    Zwar hat der Senat wiederholt dargelegt, aus der Formulierung des § 1587a Abs. 3 BGB ergebe sich, daß die Umrechnung auf der Grundlage eines Deckungskapitals gemäß Nr. 1 der Vorschrift an sich vorrangig ist und eine Umwertung mit Hilfe der BarwertVO gemäß Nr. 2 der Vorschrift nur zum Zuge kommt, wenn für die Versorgungsleistungen kein individuelles Deckungskapital gebildet worden ist (Senatsbeschluß vom 4. Oktober 1990 aaO. S. 313 m.w.N.).

  • OLG Karlsruhe, 23.05.2005 - 2 UF 8/05

    Versorgungsausgleichsberechnung: Behandlung eines um einen persönlichen

    Letztere sind gem. § 1587 a Abs. 2 Nr. 4 c BGB in die Bewertung einzubeziehen (BGH FamRZ 1991, 310; OLG Karlsruhe FamRZ 1991, 1066; Johannsen/Henrich/Hahne, Eherecht, 4. Aufl., § 1587 a Rz. 220).
  • BGH, 07.10.1992 - XII ZB 58/91

    Stichtag für die Zugrundelegung der Regelaltersrente nach neuen Rentenrecht bei

    Denn eine dem § 1 Abs. 3 BarwertVO vergleichbare Regelung, daß die Anrechte zwingend nach Maßgabe der amtlichen Faktoren umzurechnen sind, fehlt (vgl. BGHZ 85, 194, 201, 207 ff.; Senatsbeschluß vom 4. Oktober 1990 - XII ZB 115/88 FamRZ 1991, 310, 313).
  • OLG Karlsruhe, 03.03.1997 - 2 UF 314/95

    Voraussetzung für das Vorliegen einer volldynamischen Versorgung; Verneinung

  • OLG Nürnberg, 09.11.1999 - 10 UF 2683/99

    Anwendbarkeit der Barwert-VO

  • BGH, 20.09.1995 - XII ZB 86/94

    Versorgungsausgleich - Rechtanwälte - Anrechte

  • BGH, 17.10.2001 - XII ZB 178/00

    Bewertung einer Versorgungsanwartschaft in der Bayerischen Architektenversorgung

  • BGH, 12.01.2005 - XII ZB 127/02

    Bewertung von Versorgungsanwartschaften im Versorgungswerk der Architektenkammer

  • OLG Stuttgart, 26.01.2004 - 18 UF 339/03

    Versorgungsausgleich: Durchführung des Ausgleichs von Anrechten beim

  • BGH, 20.09.1995 - XII ZB 87/94

    Einbeziehung von Anwartschaften der erweiterten Honorarverteilung der

  • OLG München, 03.08.1999 - 26 UF 1128/99

    Zulässigkeit der fiktiven Umrechnung versorgungsrechtlicher Rentenanwartschaften

  • OLG Zweibrücken, 01.12.2000 - 2 UF 177/99

    Verfassungsmäßige Bedenken gegen Barwertwertordnung - Übergangszeit

  • OLG München, 14.12.1992 - 12 UF 896/92

    Ausgleichsverpflichteter; Grobe Unbilligkeit; Durchführung des

  • AG Besigheim, 07.05.2003 - 2 F 1135/02

    Versorgungsausgleich: Vereinbarte Volldynamik von Anwartschaften bei der

  • BGH, 30.01.1991 - XII ZB 176/88

    Bewertung von teildynamischen Versorgungsanrechten im Rahmen des

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