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   BGH, 24.10.1990 - XII ZR 124/89   

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BGH, 24.10.1990 - XII ZR 124/89 (https://dejure.org/1990,1391)
BGH, Entscheidung vom 24.10.1990 - XII ZR 124/89 (https://dejure.org/1990,1391)
BGH, Entscheidung vom 24. Oktober 1990 - XII ZR 124/89 (https://dejure.org/1990,1391)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Studienkosten als Teil der Unterhaltsverpflichtung nach § 1610 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) - Ausbildung zur MTA als angemessene Ausbildung im Rahmen der Unterhaltsverpflichtung bei überdurchschnittlicher Begabung zur Aufnahme eines Studiums im biologischen Bereich - ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 1610 Abs. 2
    Finanzierung einer Zweitausbildung

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1991, 194
  • FamRZ 1991, 322
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 29.06.1977 - IV ZR 48/76

    Finanzierung der Berufsausbildung

    Auszug aus BGH, 24.10.1990 - XII ZR 124/89
    Haben Eltern ihrem Kind eine angemessene Berufsausbildung gewährt, sind sie im allgemeinen nicht verpflichtet, die Kosten einer weiteren Ausbildung zu tragen (BGHZ 69, 190 und ständige Rechtsprechung des Senats, zuletzt Urteil vom 27. September 1989 - IVb ZR 83/88 - FamRZ 1990, 149).

    Schon in der bisherigen Rechtsprechung ist anerkannt, daß Eltern ihrem Kind ausnahmsweise eine zweite Ausbildung finanzieren müssen, wenn sie es in einen unbefriedigenden, seiner Begabung nicht hinreichend Rechnung tragenden Beruf gedrängt haben (vgl. BGHZ 69, 190, 194; Senatsurteil vom 29. September 1980 - IVb ZR 506/80 - FamRZ 1980, 1115 f).

  • BGH, 27.09.1989 - IVb ZR 83/88

    Umfang des Anspruchs auf Ausbildungsunterhalt bei Verzögerung der

    Auszug aus BGH, 24.10.1990 - XII ZR 124/89
    Haben Eltern ihrem Kind eine angemessene Berufsausbildung gewährt, sind sie im allgemeinen nicht verpflichtet, die Kosten einer weiteren Ausbildung zu tragen (BGHZ 69, 190 und ständige Rechtsprechung des Senats, zuletzt Urteil vom 27. September 1989 - IVb ZR 83/88 - FamRZ 1990, 149).
  • BGH, 25.02.1981 - IVb ZR 547/80

    Gewährung von Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz

    Auszug aus BGH, 24.10.1990 - XII ZR 124/89
    Zwar ist die Frage der beruflichen Eignung eines Kindes grundsätzlich aus der Sicht bei Beginn der Ausbildung und den zu dieser Zeit zutage getretenen Anlagen zu beantworten (vgl. etwa Senatsurteil vom 25. Februar 1981 - IVb ZR 547/80 - FamRZ 1981, 437, 438; Kalthoener/Büttner, Rechtsprechung zur Höhe des Unterhalts 4. Aufl. Rdn. 255).
  • BGH, 24.04.1989 - II ZR 208/88

    Verantwortlichkeit des Schiffseigners und des Schiffers für Fehler der

    Auszug aus BGH, 24.10.1990 - XII ZR 124/89
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist § 551 Nr. 7 ZPO aus prozeßwirtschaftlichen Gründen nicht heranzuziehen, wenn das von dem Berufungsgericht in den Urteilsgründen nicht erörterte Verteidigungsmittel zur Abwehr der Klage ungeeignet ist (vgl. BGHZ 39, 333, 339 [BGH 21.12.1962 - I ZB 27/62] sowie BGHR ZPO § 551 Nr. 7, Verteidigungsmittel 1 m.w.N.).
  • BGH, 21.12.1962 - I ZB 27/62

    "Nicht mit Gründen versehen"

    Auszug aus BGH, 24.10.1990 - XII ZR 124/89
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist § 551 Nr. 7 ZPO aus prozeßwirtschaftlichen Gründen nicht heranzuziehen, wenn das von dem Berufungsgericht in den Urteilsgründen nicht erörterte Verteidigungsmittel zur Abwehr der Klage ungeeignet ist (vgl. BGHZ 39, 333, 339 [BGH 21.12.1962 - I ZB 27/62] sowie BGHR ZPO § 551 Nr. 7, Verteidigungsmittel 1 m.w.N.).
  • BGH, 24.09.1980 - IVb ZR 506/80

    Anspruch eines Kindes gegen die Eltern auf Finanzierung des Hochschulstudiums -

    Auszug aus BGH, 24.10.1990 - XII ZR 124/89
    Schon in der bisherigen Rechtsprechung ist anerkannt, daß Eltern ihrem Kind ausnahmsweise eine zweite Ausbildung finanzieren müssen, wenn sie es in einen unbefriedigenden, seiner Begabung nicht hinreichend Rechnung tragenden Beruf gedrängt haben (vgl. BGHZ 69, 190, 194; Senatsurteil vom 29. September 1980 - IVb ZR 506/80 - FamRZ 1980, 1115 f).
  • OVG Berlin, 03.11.1988 - 6 B 20.88

    Unterhalt; Ausbildung; Zweitausbildung; Kind; Eltern; Studium; Wartezeit; ZVS

    Auszug aus BGH, 24.10.1990 - XII ZR 124/89
    Die in der bisherigen Rechtsprechung entwickelten Ausnahmen von dem Grundsatz der Verpflichtung zur Finanzierung nur einer Ausbildung können keineswegs als abschließender, andere Fallgruppen ausschließender Katalog verstanden werden (so zutreffend OVG Berlin FamRZ 1989, 1014, 1016).
  • AG Eschweiler, 30.05.1984 - 12 F 148/84

    Verwandschaftsunterhalt; Schwere Verfehlung; Taktlosigkeit

    Auszug aus BGH, 24.10.1990 - XII ZR 124/89
    Was der Beklagte zu dem fraglichen Punkt vorgetragen hat, reicht nicht aus, die Voraussetzungen einer schweren vorsätzlichen Verfehlung im Sinne des § 1611 Abs. 1 BGB - nur diese Alternative der Vorschrift kommt in Frage - zu erfüllen, zumal bei der hierbei anzustellenden Abwägung aller Umstände auch zu berücksichtigen ist, ob eigenes Verhalten der Eltern Anlaß zu mißbilligendem Verhalten des Kindes gegeben hat (vgl. dazu etwa MünchKomm/Köhler 2. Aufl. § 1611 Rdn. 6 a; AG Eschweiler FamRZ 1984, 1252).
  • BGH, 12.06.2015 - V ZR 168/14

    Nachbarschutz in Rheinland-Pfalz: Unterlassungsanspruch gegen den unterirdischen

    a) Zwar ist eine Entscheidung auch dann nicht mit Gründen im Sinne des § 547 Nr. 6 ZPO versehen, wenn sie - wie hier - auf selbständige Verteidigungsmittel wie die Einrede der Verjährung nicht eingeht (BGH, Beschluss vom 21. Dezember 1962 - I ZB 27/62, BGHZ 39, 333, 337; BGH, Urteil vom 24. Oktober 1990 - XII ZR 124/98, NJW-RR 1991, 194, 195).

    Eine Aufhebung und Zurückverweisung ist gleichwohl nicht veranlasst, wenn das übergangene Verteidigungsmittel rechtlich unerheblich ist und deshalb nicht zu dem von der Revision angestrebten Erfolg führen kann (BGH, Beschluss vom 21. Dezember 1962 - I ZB 27/62, BGHZ 39, 333, 339; BGH, Urteil vom 24. Oktober 1990 - XII ZR 124/98, NJW-RR 1991, 194, 195).

  • BGH, 17.05.2006 - XII ZR 54/04

    Umfang des Anspruchs von Kindern auf Ausbildungsunterhalt

    a) Der Senat hat insoweit ausgeführt, dass die Eltern ihrem Kind ausnahmsweise auch eine zweite Ausbildung finanzieren müssen, wenn sie es in einen unbefriedigenden, seinen Begabungen nicht hinreichend Rechnung tragenden Beruf gedrängt haben (Senatsurteile vom 24. Oktober 1990 - XII ZR 124/89 - FamRZ 1991, 322 f. und vom 24. September 1980 - IVb ZR 506/80 - FamRZ 1980, 1115 f.).

    Dabei hat der Senat ausdrücklich ausgeführt, dass die in der bisherigen Rechtsprechung entwickelten Ausnahmen von dem Grundsatz der Verpflichtung zur Finanzierung nur einer Ausbildung keineswegs als abschließender, andere Fallgruppen ausschließender Katalog verstanden werden können (Senatsurteil vom 24. Oktober 1990 aaO, 323).

    Um eine unangemessene Benachteiligung von so genannten Spätentwicklern zu vermeiden, gilt dies aber schon dann nicht, wenn sich später herausgestellt hat, dass die zunächst getroffene Entscheidung auf einer deutlichen Fehleinschätzung der Begabung des Kindes beruht (Senatsurteile vom 24. Oktober 1990 aaO und vom 14. Juli 1999 aaO).

  • BGH, 25.01.1995 - XII ZR 240/93

    Verwirkung des Unterhaltsanspruchs eines volljährigen Kindes

    Diese Überlegung kann es indessen nicht rechtfertigen, den gesetzlich normierten Maßstab einer vorsätzlichen schweren Verfehlung des Unterhaltsberechtigten zu verlassen und schon die Ablehnung jeder persönlichen Kontaktaufnahme zu dem unterhaltsverpflichteten Elternteil allein oder auch in Verbindung mit unhöflichen und unangemessenen Äußerungen diesem gegenüber als Grund für eine Herabsetzung oder den Ausschluß des Unterhalts nach § 1611 Abs. 1 BGB zu bewerten (vgl. dazu Senatsurteil vom 24. Oktober 1990 - XII ZR 124/89 = FamRZ 1991, 322, 323).

    Die Annahme einer vorsätzlichen schweren Verfehlung des Unterhalt begehrenden Kindes setzt im übrigen grundsätzlich eine umfassende Abwägung aller maßgeblichen Umstände voraus, die auch das eigene Verhalten des unterhaltsverpflichteten Elternteils - und zwar sowohl gegenüber dem Kind als auch gegebenenfalls gegenüber dem geschiedenen Elternteil, der das Kind jahrelang versorgt und betreut und bei dem dieses seit seiner Minderjährigkeit gelebt hat - angemessen zu berücksichtigen hat (vgl. Senatsurteil vom 24. Oktober 1990 aaO.).

  • BGH, 23.06.2010 - XII ZR 170/08

    Anspruchsübergang auf Sozialhilfeträger: Bezug von Kindergeld durch die

    Dies kann es aber nicht rechtfertigen, den gesetzlich normierten Maßstab einer vorsätzlichen schweren Verfehlung des Unterhaltsberechtigten zu verlassen und schon ein ablehnendes und unangemessenes Verhalten gegenüber den Eltern für eine Herabsetzung oder den Ausschluss des Unterhalts nach § 1611 Abs. 1 BGB genügen zu lassen (Senatsurteil vom 24. Oktober 1990 - XII ZR 124/89 - FamRZ 1991, 322, 323).
  • BGH, 04.05.2009 - II ZR 169/07

    Zur Treuwidrigkeit der Entscheidung über die Entlastung eines

    Das Fehlen von Entscheidungsgründen bleibt ohne Auswirkungen, wenn sich die übergangenen Angriffs- oder Verteidigungsmittel als unerheblich erweisen (BGHZ 39, 333, 338 ; 119, 300, 302 ; Urt. v. 26. Januar 1983 - IVb ZR 351/81, NJW 1983, 2318; v. 24. Oktober 1990 - XII ZR 124/89, NJW-RR 1991, 194; v. 30. Mai 2000 - VI ZR 276/99, WM 2000, 2393).
  • BGH, 26.03.1997 - XII ZR 250/95

    Herausnahme des Betriebsvermögens des Unternehmer-Ehegatten im Zugewinnausgleich

    Dies vermag der Revision aber nicht zum Erfolg zu verhelfen, weil das in den Gründen des Berufungsurteils übergangene Angriffsmittel aus den vorstehenden Gründen zur Begründung der Klage ungeeignet ist (vgl. Senatsurteil vom 24. Oktober 1990 - XII ZR 124/89 -FamRZ 1991, 322, 323 m.N.).
  • BGH, 14.07.1999 - XII ZR 230/97

    Ausbildungsunterhalt für Studium nach Absolvierung einer Lehre

    Einem solchen Fall steht gleich, wenn dem Kind die angemessene Ausbildung versagt worden ist, und es sich aus diesem Grund zunächst für einen Beruf entschieden hat, der seiner Begabung und seinen Neigungen nicht entspricht (Senatsurteil vom 24. Oktober 1990 - XII ZR 124/89 - FamRZ 1991, 322, 323).

    Davon sind aber Ausnahmen bei sogenannten Spätentwicklern zu machen, bei denen auf das Ende der Erstausbildung oder erst den Beginn der Zweitausbildung abgestellt werden kann, um eine unangemessene Benachteiligung zu vermeiden (Senatsurteil vom 24. Oktober 1990 aaO S. 323; Kalthoener/Büttner, Die Rechtsprechung zur Höhe des Unterhalts, 6. Aufl. Rdn. 326).

  • BGH, 04.05.2009 - II ZR 166/07

    Zum Stimmverbot wegen einer gemeinsam begangenen Pflichtverletzung

    Ihr Fehlen führt nicht zur Aufhebung und Zurückverweisung, wenn sich die übergangenen Angriffs- oder Verteidigungsmittel als unerheblich erweisen (BGHZ 39, 333, 338; 119, 300, 302; Urt. v. 26. Januar 1983 - IVb ZR 351/81, NJW 1983, 2318; v. 24. Oktober 1990 - XII ZR 124/89, NJW-RR 1991, 194; v. 30. Mai 2000 - VI ZR 276/99, WM 2000, 2393).
  • BSG, 11.07.2000 - B 1 KR 14/99 R

    Wirksamkeit eines Verwaltungsaktes bei Rechtsänderung

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHZ 39, 333, 338 f mwN; BGH FamRZ 1991, 322, 323), der sich der 13. Senat des Bundessozialgerichts (BSG) für den Sozialgerichtsprozeß angeschlossen hat (Urteil vom 8. Februar 1996 - BSG SozR 3-1200 § 14 Nr. 19 S 63; ähnlich auch Urteil des 3. Senats des BSG vom 14. September 1994 - BSGE 75, 74, 76 ff = SozR 3-2500 § 33 Nr. 12 S 44 ff), ist § 551 Nr. 7 ZPO aus Gründen der Prozeßökonomie nicht heranzuziehen, wenn das vom Berufungsgericht in den Urteilsgründen nicht erörterte Angriffs- oder Verteidigungsmittel zur Begründung bzw zur Abwehr der Klage nicht tauglich ist.
  • OLG Hamm, 18.08.2000 - 9 UF 37/00

    Zum Ausbildungsunterhalt eines volljährigen Kindes und der Frage des § 1611 BGB

    Jedoch ist ein solches auf eine vorsätzliche Kränkung angelegtes Verhalten abzugrenzen gegen Äußerungen, in denen sich lediglich die Fortsetzung des elterlichen Streits spiegelt, die die dadurch hervorgerufene Entfremdung ausdrücken und die ein beredtes Zeugnis des unüberwundenen Familienkonflikts darstellen (vgl. BGH - FamRZ 1991, S. 322 f.; OLG Frankfurt - FamRZ 1995, S. 1513).
  • BGH, 12.06.1991 - XII ZR 163/90

    Umfang des Anspruchs auf Ausbildungsunterhalt; Aufnahme eines Medizinstudiums

  • OLG Stuttgart, 16.07.1996 - 15 WF 271/96

    Anspruch eines Kindes auf Unterhalt zur Weiterbildung zum Handwerksmeister

  • BGH, 12.09.2000 - X ZB 16/99

    Abdeckrostverriegelung; Begründung einer Entscheidung im Verfahren vor den

  • OLG Köln, 16.06.1999 - 27 UF 243/98

    Geltendmachung des Einwands der Verwirkung gem. § 1611 Abs. 1 BGB eines

  • OLG Saarbrücken, 10.05.2012 - 6 UF 2/12
  • OLG Köln, 14.08.1998 - 4 UF 251/97
  • BGH, 06.02.1991 - XII ZR 56/90

    Anspruch auf Ausbildungsunterhalt nach Abschluß einer den Neigungen und

  • OLG Zweibrücken, 12.12.1995 - 5 UF 49/95

    Auslegung des Tenors eines klageabweisenden Urteil

  • OLG Stuttgart, 29.05.1991 - 15 UF 57/91

    Kindesunterhalt - Anspruch auf Ausbildungsunterhalt für Lehre und nachfolgendes

  • BGH, 21.10.1998 - XII ZR 95/97

    Inhalt des Bereicherungsanspruchs wegen Zweckverfehlung hinsichtlich baulicher

  • AG Weilburg, 13.06.1997 - 24 F 821/96

    Anspruch auf Abänderung eines gerichtlichen Vergleichs über Unterhaltszahlungen;

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