Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 23.10.1990 - 18 UF 281/90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,6951
OLG Stuttgart, 23.10.1990 - 18 UF 281/90 (https://dejure.org/1990,6951)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 23.10.1990 - 18 UF 281/90 (https://dejure.org/1990,6951)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 23. Oktober 1990 - 18 UF 281/90 (https://dejure.org/1990,6951)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1990,6951) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Öffentliche Zustellung; Unbekannter Aufenthalt; Notwendigkeit eingehender Ermittlungen; Nachweis der Erfolglosigkeit; Versäumung der Berufungsfrist; Ablehnung einer Wiedereinsetzung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 1564; ZPO § 203, § 516

Papierfundstellen

  • FamRZ 1991, 342
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...

  • BayObLG, 09.04.2003 - 3Z BR 242/02

    Beschwerderecht des Vorsorgebevollmächtigten

    Eine derartige Befugnis wird jedenfalls in einer umfassenden General- und Vorsorgevollmacht, welche zur Vertretung in allen persönlichen und Vermögensangelegenheiten ermächtigt, enthalten sein (Zimmermann FamRZ 1991, 342, auch zur Frage des Widerrufs), häufig aber auch in einer eingeschränkteren Vollmacht, soweit sie mit dem Ziel der Vermeidung einer Betreuung erteilt wurde.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht