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   VerfGH Bayern, 26.10.1990 - 117-VI-89   

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VerfGH Bayern, 26.10.1990 - 117-VI-89 (https://dejure.org/1990,5650)
VerfGH Bayern, Entscheidung vom 26.10.1990 - 117-VI-89 (https://dejure.org/1990,5650)
VerfGH Bayern, Entscheidung vom 26. Oktober 1990 - 117-VI-89 (https://dejure.org/1990,5650)
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  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

  • OLG Bamberg - 7 UF 58/89
  • VerfGH Bayern, 26.10.1990 - 117-VI-89

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1991, 702
  • FamRZ 1991, 462
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • VerfGH Bayern, 15.10.1992 - 117-VI-91

    (VerfGH München: Überprüfung einer mietgerichtlichen Entscheidung unter dem

    Art. 91 Abs. 1 BV wäre nur dann verletzt, wenn das Gericht einen vor seiner Entscheidung überhaupt nicht erörterten tatsächlichen oder rechtlichen Gesichtspunkt zur Grundlage seiner Entscheidung machte und dadurch dem Rechtsstreit eine Wendung gäbe, mit der die Parteien nach dem bisherigen Verlauf des Verfahrens nicht rechnen konnten; in einem solchen Fall legt das Gericht seiner Entscheidung letztlich einen Sachverhalt zugrunde, zu dem sich die Parteien nicht äußern konnten (VerfGH 43, 143/146 f.; 44, 58/60).

    Art. 91 Abs. 1 BV wäre nur dann verletzt, wenn das Gericht einen vor seiner Entscheidung überhaupt nicht erörterten tatsächlichen oder rechtlichen Gesichtspunkt zur Grundlage seiner Entscheidung machte und dadurch dem Rechtsstreit eine Wendung gäbe, mit der die Parteien nach dem bisherigen Verlauf des Verfahrens nicht rechnen konnten; in einem solchen Fall legt das Gericht seiner Entscheidung letztlich einen Sachverhalt zugrunde, zu dem sich die Parteien nicht äußern konnten (VerfGH 43, 143/146 f.; 44, 58/60).

  • OLG Nürnberg, 19.03.1992 - 12 U 3500/91
    Überraschend ist eine Entscheidung für eine Partei dann, wenn sie erst im Urteil mit einer bis dahin nicht erörterten Fallbewertung des Gerichtes ( BayVerfGH NJW-RR 91, 702) oder einer unerwarteten Wendung in der rechtlichen Beurteilung konfrontiert wird (BVerwG NJW 83, 770).
  • OLG Köln, 20.01.2000 - 16 Wx 187/99

    Schweigen des Beschwerdegerichts über die Zulassung oder Nichtzulassung der

    Der Senat hat dies hinzunehmen, und zwar auch dann, wenn der Meinung des Landgerichts eine unzutreffende Bestimmung des Begriffs der "grundsätzlichen Bedeutung" zugrunde liegen, die Entscheidung auf eine Verletzung rechtlichen Gehörs beruhen oder die Auffassung des Beschwerdegerichts aus einem sonstigen Grunde rechtsirrig sein sollte (vgl. BGH FamRZ 1990, 1228 und BayVerfGH FamRZ 1991, 462, jeweils für die Zulassung der weiteren Beschwerde nach § 621 e Abs. 2 ZPO i. V. m. § 546 Abs. 1 S. 2 ZPO; OLG Frankfurt OLGR 1993, 138 zu § 156 Abs. 2 S. 2 KostO sowie OLG Zweibrücken a.a.O. m. w. Nachw.).
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   OLG Karlsruhe, 30.04.1990 - 16 WF 76/90   

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OLG Karlsruhe, 30.04.1990 - 16 WF 76/90 (https://dejure.org/1990,7983)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 30.04.1990 - 16 WF 76/90 (https://dejure.org/1990,7983)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 30. April 1990 - 16 WF 76/90 (https://dejure.org/1990,7983)
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Papierfundstellen

  • FamRZ 1991, 462
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • OLG Frankfurt, 06.05.2010 - 2 WF 119/10

    Beschwerde gegen die Verweigerung der Beiordnung eines Anwalts

    Da der Anwalt selbst gegen die unterbliebene Beiordnung in Verfahrenskostenhilfebeschlüssen nicht beschwerdeberechtigt ist (Geimer, in: Zöller, Kommentar zur Zivilprozessordnung, 28. Aufl. 2010, Rn. 12 zu § 127 ZPO; OLG Karlsruhe, FamRZ 1991, 462, zitiert nach Juris, Rn. 3), liegt eine sofortige Beschwerde der Antragstellerin vor.
  • LAG Hamm, 31.10.2003 - 4 Ta 567/02

    Beschwerderecht des beigeordneten Rechtsanwalts bei rückwirkender Aufhebung der

    Der Anwalt wird durch die Ablehnung seiner Beiordnung in der Regel nicht in seinen Rechten betroffen, weil ihm sein Gebührenanspruch gegen die Partei erhalten bleibt; ein subjektives Recht auf Beiordnung mit der Folge eines Gebührenanspruchs gegen die Staatskasse hat der Anwalt nicht (OLG Braunschweig v. 10.10.1995 - 2 WF 104/95, OLGR Braunschweig 1995, 286), so daß er grundsätzlich auch nicht beschwerdebefugt ist (OLG Karlsruhe v. 30.04.1990 - 16 WF 76/90, FamRZ 1991, 462; OLG Köln v. 08.11.1999 - 14 WF 157/99, NJW-RR 2000, 288 = OLGR Köln 2000, 100).
  • OLG Karlsruhe, 26.03.1996 - 2 WF 31/96

    Beschwerdebefugnis - Rechtsanwalt - Beiordnung

    Allerdings hat der Anwalt gegen die Ablehnung der Beiordnung kein eigenes Beschwerderecht (vgl. Senatsbeschlüsse vom 5.8. 1994 - 2 W 6/94 - und vom 30.5.1995 - 2 WF 65/95-; ebenso der 16. ZS (FamS) des OLG Karlsruhe, FamRZ 1991, 462; Zöller/Philippi, ZPO , 19.A., § 127 Rn. 37 m.w.N.).
  • OLG Hamm, 29.12.2010 - 10 WF 181/10

    Zulässigkeit der Beschwerde des Rechtsanwalts gegen die Ablehnung der Beiordnung

    Sein Gebührenanspruch gegen die Partei bleibt ihm erhalten; das Risiko, für anwaltliche Tätigkeit, die er vor Bewilligung der Prozesskostenhilfe für eine prozesskostenhilfebedürftige Partei leistet, keine Vergütung zu erhalten, liegt bei ihm (vgl. auch BGH NJW 1990, 836; OLG Karlsruhe FamRZ 1991, 462).
  • LSG Baden-Württemberg, 22.12.2009 - L 6 U 5277/09 PKH-B
    Da er selbst keinen Anspruch auf seine Beiordnung hat, steht ihm gegen deren Ablehnung grundsätzlich auch kein Beschwerderecht zu (BGH, Urteil vom 26.10.1989 - III ZR 147/88 - BGHZ 109, 166; so auch OLG Düsseldorf, Beschluss vom 06.07.2006 - II-7 WF 92/06, 7 WF 92/06 - FamRZ 2006, 1613; OLG Köln, Beschluss vom 24.04.1997 - 14 WF 36/97 - FamRZ 1997, 1283; KG Berlin, Beschluss vom 19.05.1992 - 1 VA 1/92 - FamRZ 1992, 1318; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 30.04.1990 - 16 WF 76/90 - FamRZ 1991, 462).
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   AG Detmold, 02.01.1991 - 2 II 657/90   

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AG Detmold, 02.01.1991 - 2 II 657/90 (https://dejure.org/1991,14993)
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AG Detmold, Entscheidung vom 02. Januar 1991 - 2 II 657/90 (https://dejure.org/1991,14993)
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Papierfundstellen

  • FamRZ 1991, 462
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