Weitere Entscheidung unten: BayObLG, 31.10.1990

Rechtsprechung
   KG, 08.11.1990 - 16 WF 5430/90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,5817
KG, 08.11.1990 - 16 WF 5430/90 (https://dejure.org/1990,5817)
KG, Entscheidung vom 08.11.1990 - 16 WF 5430/90 (https://dejure.org/1990,5817)
KG, Entscheidung vom 08. November 1990 - 16 WF 5430/90 (https://dejure.org/1990,5817)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Auszug; Zuweisung; Wohnung; Ehewohnung; Ehegatte; Nutzungsrecht; Einstweilige Anordnung; Beengte Verhältnisse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 1361b

Papierfundstellen

  • FamRZ 1991, 467
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BGH, 22.03.2007 - V ZB 152/06

    Belange von Pflegekindern im (Teilungs-)Versteigerungsverfahren

    Das sind nicht nur die gemeinschaftlichen Kinder der Ehegatten (KG FamRZ 1991, 467; OLG Schleswig FamRZ 1991, 1301; MünchKomm-BGB/Wacke, aaO, § 1361b Rdn. 6).

    Nach § 2 HausrVO ist bei der Zuweisung der ehelichen Wohnung im Fall der Scheidung auch das Wohl "der Kinder" zu berücksichtigen, wozu auch andere als gemeinschaftliche Kinder gehören (vgl. KG FamRZ 1991, 467 f.; OLG Brandenburg FamRZ 2001, 636, 637; Johannsen/Henrich/Brudermüller, Eherecht, 4. Aufl., § 2 HausrVO § 2 Rdn. 4; Staudinger/Weinreich, BGB [2004], § 2 HausrVO Rdn. 7).

  • OLG Saarbrücken, 07.03.2013 - 6 UF 2/13

    Ehewohnung: Voraussetzungen einer Zuweisung; Folge der Abweisung wechselseitiger

    Zwar werden auch volljährige, noch in Ausbildung befindliche Kinder von jener Vorschrift erfasst (KG FamRZ 1991, 467, OLG Celle FamRZ 1992, 465; OLG Brandenburg FamRZ 2001, 636; Bamberger/Roth/Neumann, BGB, 3. Aufl., § 1568 a, Rz. 11; Erman/Blank, BGB, 13. Aufl., § 1568 a, Rz. 8; FAKomm-FamR/Weinreich, 5. Aufl., § 1568 a, Rz. 5 a.E.; Johannsen/Henrich/Götz, Familienrecht, 5. Aufl., § 1568 a, Rz. 5; Müko-BGB/Wellenhofer, 5. Aufl., § 1568 a, Rz. 16; NK-BGB/Boden/ Cremer, 2. Aufl., § 1568 a, Rz. 5; Palandt/Brudermüller, BGB, 72. Aufl., § 1568 a, Rz. 5; Staudinger/Weinreich, BGB, Neubearbeitung 2010, § 1568 a, Rz. 25 a.E.).

    Die Belange Dritter - insbesondere die neuer Lebenspartner und deren Kinder - sind jedoch grundsätzlich nicht im Rahmen der Kindeswohlprüfung und auch nicht innerhalb der Billigkeitsprüfung zu berücksichtigen (KG FamRZ 1991, 467; FAKomm-FamR/Weinreich, a.a.O., Rz. 9; Palandt/Brudermüller, a.a.O.; Prütting/Wegen/Weinreich, BGB, 7. Aufl., § 1568 a, Rz. 9; Schulz/Hauß/Wunderlin, HK-FamR, 2. Aufl., § 1568 a, Rz. 8; Staudinger/ Weinreich, a.a.O., Rz. 31).

  • OLG Brandenburg, 21.12.1999 - 10 WF 169/99
    Gleichzeitig ist gemäß § 15 HausratsVO die Herausgabe der Wohnungsschlüssel anzuordnen (KG, FamRZ 1991, 467, 468).
  • AG Berlin-Tempelhof/Kreuzberg, 08.05.2008 - 142 F 1044/07

    Ehescheidung: Wohnungszuweisung bei Anmietung der Ehewohnung durch die Ehefrau

    Auch das Wohl von Kindern eines Ehegatten aus einer früheren Ehe fallen hierunter (OLG Schleswig, FamRZ 1991, 1301, KG, FamRZ 1991, 467; Weinreich, FPR 2004, 88, 89, Erman/Maier, BGB, 12. Aufl. 2008, § 2 HausratsVO Rnr. 4; Scholz/Stein/Eckebrecht, Praxishandbuch, Familienrecht, 14. Erglfg. Aug. 2007; D Rnr. 52).
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Rechtsprechung
   BayObLG, 31.10.1990 - BReg. 3 Z 135/90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,6874
BayObLG, 31.10.1990 - BReg. 3 Z 135/90 (https://dejure.org/1990,6874)
BayObLG, Entscheidung vom 31.10.1990 - BReg. 3 Z 135/90 (https://dejure.org/1990,6874)
BayObLG, Entscheidung vom 31. Oktober 1990 - BReg. 3 Z 135/90 (https://dejure.org/1990,6874)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 1991, 467
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BayObLG, 23.12.1993 - 3Z BR 282/93

    Beendigung; Bestellung; Zeitablauf; Betreuung; Vorläufig; Endgültig; Weitere

    Dies gilt für die Beendigung einer vorläufigen Betreuung durch Zeitablauf (BayObLGZ 1993, 82), für den Ablauf einer gerichtlich genehmigten vorläufigen Unterbringung, auch wenn das Amtsgericht auf einen erneuten Antrag des Vormunds eine Unterbringung des Betroffenen abschließend angeordnet hat (BGHZ 109, 108/109f.; BayObLG FamRZ 1991, 467) oder bei erneuter Bestellung eines Betreuers, weil der Richter davon ausgegangen war, daß die ursprüngliche Bestellung eines Betreuers durch Ablauf der Überprüfungsfrist unwirksam geworden ist (BayObLG B. v. 28. Oktober 1993, 3 ZBR 84/93).
  • BayObLG, 03.01.1994 - 3Z BR 259/93

    Hauptsache; Einlegung; Beschwerde; Erledigung; Beschränkung; Kosten; Errichtung;

    Dies gilt z. B. für die Beendigung einer vorläufigen Betreuung durch Zeitablauf (BayObLGZ 1993, 82), für den Ablauf einer gerichtlich genehmigten vorläufigen Unterbringung, auch wenn das Amtsgericht auf einen erneuten Antrag des Vormunds eine Unterbringung des Betroffenen abschließend angeordnet hat (BGHZ 109, 108/109 f.; BayObLG FamRZ 1991, 467), für die Bestellung eines vorläufigen Betreuers bei Bestellung eines (endgültigen) Betreuers (OLG Hamm FamRZ 1993, 722/723: mit Ausnahme eines vorläufigen Einwilligunsvorbehalts) oder bei erneuter Bestellung eines Betreuers, weil der Richter davon ausgegangen war, daß die ursprüngliche Bestellung eines Betreuers durch Ablauf der Überprüfungsfrist unwirksam geworden ist (BayObLG Beschluß vom 28. Oktober 1993, 3Z BR 84/93 ).
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