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OLG Karlsruhe, 17.09.1990 - 2 WF 54/89 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- FamRZ 1991, 92
Wird zitiert von ...
- OLG Karlsruhe, 30.09.1999 - 16 WF 107/99
Voraussetzungen der Prozeßkostenhilfe für einen Scheidungsantrag
Bereits die Möglichkeit einer Anerkennung des Urteils vom 14. August 1998 kann für das vorliegende Scheidungsverfahren bedeuten, daß dieses entweder von Amts wegen gemäß § 148 ZPO auszusetzen ist, wenn eine der Parteien, hier wohl der Antragsgegner, diese Feststellung in der Zwischenzeit beantragt hat, oder entsprechend dem Rechtsgedanken des früheren § 151 ZPO auf Antrag auszusetzen ist, gegebenenfalls unter Bestimmung einer Frist, binnen der der Antragsgegner die Feststellung zu beantragen hat (vgl. BGH, Urteil v. 06. Oktober 1982 - IV b ZR 729/80 - FamRZ 1982, 1203 = NJW 1983, 514; OLG Karlsruhe, Beschluß vom 17. September 1990 - 2 WF 54/89 - FamRZ 1991, 92, jeweils m. w. N.).