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   OLG Hamm, 01.08.1990 - 29 W 77/90   

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https://dejure.org/1990,2957
OLG Hamm, 01.08.1990 - 29 W 77/90 (https://dejure.org/1990,2957)
OLG Hamm, Entscheidung vom 01.08.1990 - 29 W 77/90 (https://dejure.org/1990,2957)
OLG Hamm, Entscheidung vom 01. August 1990 - 29 W 77/90 (https://dejure.org/1990,2957)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anspruch auf Übermittlung von Akten; Ermessenentscheidung des vorsitzenden Richters; Akteneinsicht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    ZPO § 299

Papierfundstellen

  • ZIP 1990, 1369
  • FamRZ 1991, 93
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • OLG Karlsruhe, 19.09.2012 - 13 W 90/12

    Akteneinsichtsrecht im Arzthaftungsprozess: Anspruch auf Anfertigung von Kopien

    Die Entscheidung, ob die Akten versandt werden, hat nach pflichtgemäßen Ermessen zu erfolgen (OLG Hamm FamRZ 1991, 93; BGH, Beschluss vom 06.03.2012, XI ZB 31/11).
  • BGH, 06.03.2012 - XI ZB 31/11

    Hinderung an der Einhaltung der Berufungsbegründungsfrist durch die Behandlung

    aa) Zwar erfolgt die Gewährung von Akteneinsicht - auch auswärts - grundsätzlich auf der Geschäftsstelle eines Gerichts (BGH, Urteil vom 12. Dezember 1960 - III ZR 191/59, NJW 1961, 559; Beschluss vom 23. November 1972 - IX ZR 29/71, MDR 1973, 580; OLG Hamm, ZIP 1990, 1369; OLG Brandenburg, NJW-RR 2000, 1091).

    Nach dem pflichtgemäßen Ermessen des Vorsitzenden, der dabei die arbeitsorganisatorischen Belange des Gerichts und die nie völlig auszuschließende Verlustgefahr bei der Übersendung von Akten sowie die berechtigten Belange insbesondere nicht am Gerichtsort ansässiger Parteien und ihrer Rechtsanwälte gegeneinander abzuwägen hat, kommt jedoch auch eine kostenpflichtige Übersendung in eine Rechtsanwaltskanzlei in Betracht, wenn die Akten entbehrlich sind und der Empfänger vertrauenswürdig ist (BGH, Beschluss vom 23. November 1972 - IX ZR 29/71, MDR 1973, 580; OLG Hamm, ZIP 1990, 1369; MünchKommZPO/Prütting, 3. Aufl., § 299 Rn. 11; Zöller/Greger, ZPO, 29. Aufl., § 299 Rn. 4a; Musielak/Huber, ZPO, 8. Aufl., § 299 Rn. 2).

  • BFH, 31.08.1993 - XI B 31/93

    Akteneinsicht durch Prozeßbevollmächtigten (§ 78 FGO )

    Nach OLG Hamm vom 1. August 1990 29 W 77/90 (Zeitschrift für das gesamte Familienrecht -FamRZ- 1991, 93) müsse für die Verweigerung ein annehmbarer Grund gegeben sein.
  • OLG Köln, 20.07.2007 - 2 Wx 34/07

    Akteneinsicht in Nachlaßsachen

    Im Zivilprozeß mag bei der Entscheidung, ob einem Rechtsanwalt die Akten des Verfahrens zur Einsichtnahme in seine Kanzlei überlassen waren, zwar ein großzügiger Maßstab anzulegen sein (vgl. OLG Hamm, ZIP 1990, 1369; Schneider, Rpfleger 1987, 428 mit weit. Nachw.), wobei allerdings auch dort keine Verpflichtung besteht, die Akten dem Anwalt in seine Kanzlei zu übersenden (vgl. OLG Brandenburg, FamRZ 2002, 387 [388]; Zöller/Greger, ZPO, 26. Aufl. 2007, § 299, Rdn. 4 a).
  • OLG Brandenburg, 10.06.2002 - 10 WF 71/02

    Auszüge, Abschriften und Einsicht in die Prozessakten durch eine Prozesspartei

    Eine Pflicht, dem vertretenden Rechtsanwalt in großzügiger Ermessensausübung die Akten in seine Kanzlei zu übersenden, besteht nicht (BGH, NJW 1961, 559; OLG Brandenburg, - 1. Zivilsenat -, OLG-NL 1999, 238, 239; a. A. OLG Hamm, FamRZ 1991, 93f.; Thomas/Putzo/Reichold, a. a. O., § 299, Rz. 1).
  • OLG Köln, 18.12.2002 - 2 W 146/02

    Verfahrensrecht; Richterablehnung

    Ob und wann Akten zur Einsichtnahme herausgegeben oder nach auswärts an das örtlich zuständige Amtsgericht zur Einsicht auf der dortigen Geschäftsstelle versandt werden, steht im Ermessen des Prozeßgerichts (OLG Hamm, FamRZ 1991, 93).
  • AG Göttingen, 21.02.2002 - 74 IN 1/02

    Übersendung von Prozessakten; Gewährung von Akteneinsicht bei auswärtigem

    Soweit sich die Verfahrensbevollmächtigten der Antragsgegnerin auf eine Entscheidung des OLG Hamm (ZIP 1990, 1369) berufen, führt dies zu keinem anderen Ergebnis.
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