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   BGH, 06.02.1991 - XII ZR 56/90   

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https://dejure.org/1991,2247
BGH, 06.02.1991 - XII ZR 56/90 (https://dejure.org/1991,2247)
BGH, Entscheidung vom 06.02.1991 - XII ZR 56/90 (https://dejure.org/1991,2247)
BGH, Entscheidung vom 06. Februar 1991 - XII ZR 56/90 (https://dejure.org/1991,2247)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Ausbildungskosten - Zusatzausbildung - Zahlungsverpflichtung der Eltern - Abschluß der Aubildung - Überbrückung der Wartezeit - Aufnahme einer Erwerbstätigkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1610
    Anspruch auf Ausbildungsunterhalt nach Abschluß einer den Neigungen und Fähigkeiten des Kindes nicht entsprechenden Ausbildung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1991, 770
  • FamRZ 1991, 931
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 29.06.1977 - IV ZR 48/76

    Finanzierung der Berufsausbildung

    Auszug aus BGH, 06.02.1991 - XII ZR 56/90
    Bestätigende Revisionsentscheidung zu OLG Bamberg, FamRZ 1990, 790 [OLG Bamberg 06.02.1990 - 7 UF 126/89]; des weiteren BGHZ 69, 190 = FamRZ 1977, 629 = NJW 1977, 1774; BGH, FamRZ 1980, 1115.

    Eine Ausnahme hat der Bundesgerichtshof jedoch in ständiger Rechtsprechung in Anschluß an BGHZ 69, 190, 192 neben anderen für den Fall zugelassen, daß die erste Ausbildung auf einer deutlichen Fehleinschätzung der Begabung des Kindes beruhte oder das Kind von den Eltern in einen unbefriedigenden, seiner Begabung und Neigung nicht hinreichend Rechnung tragenden Beruf gedrängt worden war; das gilt jedenfalls dann, wenn sich schon bis zum Ende der ersten Ausbildung Anhaltspunkte in dieser Hinsicht ergeben haben (vgl. Senatsurteile vom 24. September 1980 - IVb ZR 506/80 - FamRZ 1980, l115 und vom 14. Januar 1981 - IVb ZR 554/80 - FamRZ 1981, 346).

  • OLG Bamberg, 06.02.1990 - 7 UF 126/89
    Auszug aus BGH, 06.02.1991 - XII ZR 56/90
    Bestätigende Revisionsentscheidung zu OLG Bamberg, FamRZ 1990, 790 [OLG Bamberg 06.02.1990 - 7 UF 126/89]; des weiteren BGHZ 69, 190 = FamRZ 1977, 629 = NJW 1977, 1774; BGH, FamRZ 1980, 1115.

    Auf die Berufung des Klägers hat das Oberlandesgericht ihr stattgegeben (das Urteil ist veröffentlicht in FamRZ 1990, 790).

  • BGH, 24.09.1980 - IVb ZR 506/80

    Anspruch eines Kindes gegen die Eltern auf Finanzierung des Hochschulstudiums -

    Auszug aus BGH, 06.02.1991 - XII ZR 56/90
    Bestätigende Revisionsentscheidung zu OLG Bamberg, FamRZ 1990, 790 [OLG Bamberg 06.02.1990 - 7 UF 126/89]; des weiteren BGHZ 69, 190 = FamRZ 1977, 629 = NJW 1977, 1774; BGH, FamRZ 1980, 1115.

    Eine Ausnahme hat der Bundesgerichtshof jedoch in ständiger Rechtsprechung in Anschluß an BGHZ 69, 190, 192 neben anderen für den Fall zugelassen, daß die erste Ausbildung auf einer deutlichen Fehleinschätzung der Begabung des Kindes beruhte oder das Kind von den Eltern in einen unbefriedigenden, seiner Begabung und Neigung nicht hinreichend Rechnung tragenden Beruf gedrängt worden war; das gilt jedenfalls dann, wenn sich schon bis zum Ende der ersten Ausbildung Anhaltspunkte in dieser Hinsicht ergeben haben (vgl. Senatsurteile vom 24. September 1980 - IVb ZR 506/80 - FamRZ 1980, l115 und vom 14. Januar 1981 - IVb ZR 554/80 - FamRZ 1981, 346).

  • BGH, 07.12.1989 - VII ZR 70/89

    Bemessung des Honorars für raumbildenden Ausbau bei Fehlen eines schriftlichen

    Auszug aus BGH, 06.02.1991 - XII ZR 56/90
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann die Revisionszulassung nur auf solche Teile des Streitstoffes beschränkt werden, über die in einem besonderen Verfahrensabschnitt durch Teil- oder Zwischenurteil entschieden werden kann; dagegen kann die Zulassung der Revision nicht auf eine bestimmte Rechtsfrage beschränkt werden (vgl. zuletzt BGH, Urteil vom 7. Dezember 1989 - VII ZR 7O/89 - BGHR ZPO § 546 Abs. 1 Satz 1 - Revisionszulassung, beschränkte 9 m.w.N.).
  • BGH, 24.10.1990 - XII ZR 124/89

    Finanzierung einer Zweitausbildung

    Auszug aus BGH, 06.02.1991 - XII ZR 56/90
    Dem steht auch der Fall gleich, daß sich ein Kind, dem die angemessene Ausbildung zu dem erstrebten Beruf vorenthalten worden ist, zunächst für einen Beruf entschieden hat, der seiner Begabung und seinen Neigungen nicht entsprach (Senatsurteil vom 24. Oktober 1990 - XII ZR 124/89 - noch nicht veröffentlicht).
  • BGH, 14.01.1981 - IVb ZR 554/80

    Anspruch eines Bundeslandes auf Erstattung von Ausbildungsförderungsbeträgen -

    Auszug aus BGH, 06.02.1991 - XII ZR 56/90
    Eine Ausnahme hat der Bundesgerichtshof jedoch in ständiger Rechtsprechung in Anschluß an BGHZ 69, 190, 192 neben anderen für den Fall zugelassen, daß die erste Ausbildung auf einer deutlichen Fehleinschätzung der Begabung des Kindes beruhte oder das Kind von den Eltern in einen unbefriedigenden, seiner Begabung und Neigung nicht hinreichend Rechnung tragenden Beruf gedrängt worden war; das gilt jedenfalls dann, wenn sich schon bis zum Ende der ersten Ausbildung Anhaltspunkte in dieser Hinsicht ergeben haben (vgl. Senatsurteile vom 24. September 1980 - IVb ZR 506/80 - FamRZ 1980, l115 und vom 14. Januar 1981 - IVb ZR 554/80 - FamRZ 1981, 346).
  • BGH, 30.11.1994 - XII ZR 215/93

    Anspruch des Kindes auf Ausbildungsunterhalt für den Besuch der Fachoberschule

    Ferner kommt eine weitergehende Unterhaltspflicht in Betracht, wenn die weitere Ausbildung zweifelsfrei als eine bloße in engem sachlichen und zeitlichen Zusammenhang stehende Weiterbildung zu dem bisherigen Ausbildungsweg anzusehen ist und von vornherein angestrebt war oder während der ersten Ausbildung eine besondere, die Weiterbildung erfordernde Begabung deutlich wurde (BGHZ 69, 190 f, 194 = FamRZ 1977, 629; Senatsurteile vom 24. September 1980 - IVb ZR 506/80 = FamRZ 1980, 1115; vom 6. Februar 1991 - XII ZR 56/90 = FamRZ 1991, 931; weitere Nachweise in BGHZ 107, 376, 380 = FamRZ 1989, 853, 854).
  • BGH, 13.04.2005 - XII ZR 296/00

    Anwendbarkeit ausländischen Rechts auf Ansprüche nach Auflösung eines

    Eine - unzulässige - Beschränkung der Revision (vgl. Senatsurteil vom 6. Februar 1991 - XII ZR 56/90 - FamRZ 1991, 931 ff) ist darin nicht zu sehen.
  • BGH, 02.10.2002 - XII ZB 76/98

    Versorgungsausgleich bei Eintritt eines Zeitsoldaten in ein

    Eine - unzulässige - Beschränkung der Beschwerde (vgl. Senatsurteil vom 6. Februar 1991 - XII ZR 56/90 - FamRZ 1991, 931) ist darin nicht zu sehen.
  • BGH, 15.06.2005 - XII ZR 238/02

    Mitverpflichtung eines Ehegatten bei Abschluss eines Nutzungsvertrages über ein

    Eine - unzulässige - Beschränkung der Revision (vgl. Senatsurteil vom 6. Februar 1991 - XII ZR 56/90 - FamRZ 1991, 931 ff.) ist darin nicht zu sehen.
  • BGH, 11.02.2004 - XII ZB 162/01

    Abänderung des Versorgungsausgleichs wegen fehlerhafter Berechnung des

    Eine - unzulässige - Beschränkung der Zulassung (vgl. Senatsurteil vom 6. Februar 1991 - XII ZR 56/90 - FamRZ 1991, 931 ff.) ist darin nicht zu sehen.
  • BGH, 10.07.2002 - XII ZB 6/01

    Aktualisierung von Auskünften einer Versorgungskasse

    Eine - unzulässige - Beschränkung der Beschwerde (vgl. Senatsurteile vom 6. Februar 1991 - XII ZR 56/90 - FamRZ 1991, 931 ff. und vom 19. November 1997 - XII ZR 1/96 - FamRZ 1998, 286 ff.) ist darin nicht zu sehen.
  • OLG Stuttgart, 16.07.1996 - 15 WF 271/96

    Anspruch eines Kindes auf Unterhalt zur Weiterbildung zum Handwerksmeister

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  • VGH Hessen, 11.06.1996 - 9 UE 1985/95

    Elternunabhängige Ausbildungsförderung - Erfüllung der Unterhaltspflicht -

    In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist aber anerkannt, daß die in dieser Entscheidung genannten Ausnahmen keineswegs als abschließender, andere Fallgruppen ausschließender Katalog zu verstehen sind (vgl. Bundesgerichtshof, Urteil vom 6. Februar 1991 - XII ZR 56/90 -, FamRZ 1991, 931, 932).

    Dem in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs anerkannten Ausnahmefall, daß sich bis zum Ende der ersten Ausbildung Anhaltspunkte dafür ergeben, daß die erste Ausbildung auf einer deutlichen Fehleinschätzung der Begabung des Kindes beruhte (Bundesgerichtshof, Urteil vom 6. Februar 1991, a. a. O.), ist der Fall gleichzustellen, daß sich - wie hier - bis zum Ende der ersten Ausbildung herausstellt, daß die Ausbildung und der mit ihr angestrebte Beruf den beachtenswerten Neigungen des Auszubildenden in einem solchen Maße widersprechen, daß eine weitere Ausbildung notwendig erscheint.

  • VGH Hessen, 28.04.1992 - 9 UE 4497/88

    Elternunabhängige Förderung bei sogenannten Mittlere

    In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu dieser Vorschrift ist anerkannt, daß die Eltern dann, wenn es sich nicht um einen sogenannten Abitur-Lehre-Studium-Fall handelt, grundsätzlich nur den Unterhalt für eine einzige Berufsausbildung schulden (Urteil vom 06. Februar 1991 - FamRZ 1991, 931, 932 unter 2.a am Anfang; Urteil vom 10. Oktober 1990, FamRZ 1991, 320, 321 unter 2.a und b).

    Eine Ausnahme gilt nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs aber unter anderem dann, wenn bis zum Ende der ersten Ausbildung eine besondere, über das bisherige Berufsziel hinausweisende Begabung oder eine wesentlich höhere Ausbildungsfähigkeit des Kindes zutage tritt, mithin die erste Ausbildung auf einer deutlichen Fehleinschätzung der Begabung des Kindes beruhte (Bundesgerichtshof, Urteil vom 29. Juni 1977 - BGHZ 69, 190, 194; Urteil vom 06. Februar 1991 FamRZ 1991, 931, 932; vgl. auch Bundesverwaltungsgericht, Beschluß vom 11. Mai 1988 - Buchholz, Sammel- und Nachschlagewerk der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, 436.36, § 11 BAföG Nr. 12 und Beschluß vom 10. Januar 1990, Buchholz a.a.O., § 11 BAföG Nr. 15).

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