Weitere Entscheidungen unten: OLG Düsseldorf, 18.09.1990 | OLG Frankfurt, 10.09.1990

Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 17.01.1990 - 14 W 64/89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,2775
OLG Karlsruhe, 17.01.1990 - 14 W 64/89 (https://dejure.org/1990,2775)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 17.01.1990 - 14 W 64/89 (https://dejure.org/1990,2775)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 17. Januar 1990 - 14 W 64/89 (https://dejure.org/1990,2775)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1990,2775) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Zeugnisverweigerungsrecht; Verwandtschaft; Nichtehelicher Vater

Papierfundstellen

  • NJW 1990, 2758
  • NJW-RR 1990, 1348 (Ls.)
  • MDR 1990, 639
  • FamRZ 1990, 641
  • FamRZ 1991, 94
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 05.03.1958 - IV ZR 307/57

    Pflichten des Zeugen zur Beantwortung von Fragen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 17.01.1990 - 14 W 64/89
    Der Zeuge ist deshalb zur Verweigerung der Aussage berechtigt, unabhängig davon, ob die wahrheitsgemäße Aussage tatsächlich etwas Schadenverursachendes offenbaren könnte (vgl. BGHZ 26, 391).
  • BGH, 26.10.2006 - III ZB 2/06

    Pflicht eines Notars zur Vorlage von Urkunden

    Für die Annahme einer die Zeugnisverweigerung rechtfertigenden Vermögensgefährdung genügt es, dass die Durchsetzung einer bereits bestehenden Schuldverpflichtung auf diesem Wege nur erleichtert werden könnte (so zutreffend OLG Celle NJW 1953, 426; OLG Frankfurt am Main WM 2000, 2359, 2360; OLG Karlsruhe, NJW 1990, 2758; OLG Stuttgart NJW 1971, 945; Baumbach/Lauterbach/Hartmann, aaO, § 384 Rn. 4; Musielak/Huber, aaO, § 384 Rn. 3; Stein/Jonas/Berger, aaO, § 384 Rn. 3; Thomas/Putzo/Reichold, ZPO, 27. Aufl., § 384 Rn. 2; Zöller/Greger, aaO, § 384 Rn. 4).
  • KG, 28.04.2023 - 7 U 154/21

    Auftragsumfang unklar: Keine Haftung für Bauüberwachungsfehler!

    Eine Berechtigung zur Aussageverweigerung besteht unabhängig davon, ob die wahrheitsgemäße Aussage tatsächlich etwas Schadensverursachendes offenbaren könnte (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 17.1.1990 - 14 W 64/89, NJW 1990, 2758).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 18.09.1990 - 11 WF 14/90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,8492
OLG Düsseldorf, 18.09.1990 - 11 WF 14/90 (https://dejure.org/1990,8492)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 18.09.1990 - 11 WF 14/90 (https://dejure.org/1990,8492)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 18. September 1990 - 11 WF 14/90 (https://dejure.org/1990,8492)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1990,8492) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • FamRZ 1991, 94
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Zweibrücken, 16.01.1996 - 5 UF 16/95

    Wurde der Auskunftsanspruch lediglich unbestimmt tituliert, so kann der

    Aus dieser Rechtsprechung wird auch gefolgert, dass eine Partei nicht gehindert sei, nur den Auskunftsanspruch in den Verbund zu nehmen, über den dann nicht durch Teilurteil vorab, sondern gleichzeitig mit dem Ausspruch der Ehescheidung entschieden werde (vgl. OLG Frankfurt/M., FamRZ 1987, 299 ; siehe auch OLG Düsseldorf, JurBüro 1991, 94).
  • OLG Köln, 26.07.1993 - 25 WF 149/93

    Ausgestaltung der familiengerichtlichen Regelung des Versorgungsausgleichs sowie

    Dies gilt auch dann, wenn, wie im vorliegenden Fall, ein Anspruch verfolgt werden soll, der nicht nur mit einer selbständigen Klage, sondern auch im Rahmen eines Ehescheidungsverbundverfahrens geltend gemacht werden kann (vgl. OLG Hamburg FamRZ 1981, 1005; OLG Koblenz FamRZ 1988, 306; OLG Zweibrücken FamRZ 1988, 415; OLG Düsseldorf FamRZ 1991, 94).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 10.09.1990 - 1 WF 111/90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,4182
OLG Frankfurt, 10.09.1990 - 1 WF 111/90 (https://dejure.org/1990,4182)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 10.09.1990 - 1 WF 111/90 (https://dejure.org/1990,4182)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 10. September 1990 - 1 WF 111/90 (https://dejure.org/1990,4182)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1990,4182) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Ausländischer Wohnsitz des Antragstellers; Einfachheit der Rechtsverfolgung; Prozeßkostenhilfe

Papierfundstellen

  • FamRZ 1991, 94
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Karlsruhe, 18.08.2010 - 5 WF 122/10

    Verfahrenskostenhilfe in Ehesachen: Ablehnung für eine in der Schweiz lebende

    Allerdings ist in Einzelfällen Prozesskostenhilfe abgelehnt worden, weil nach Auffassung des erkennenden Gerichts die Prozessführung im Ausland kostengünstiger oder unter erleichterten Bedingungen durchgeführt werden konnte (OLG Frankfurt FamRZ 1991, 94; OLGR Celle 1998, 58; OLG Hamm FamRZ 2001, 1533).
  • OLG Hamm, 12.04.2001 - 1 WF 49/01

    Zur Prozessfähigkeit eines im Ausland lebenden ausländischen Kindes

    Mutwillig erscheint im Streitfall die Anrufung des zuständigen deutschen Gerichts vielmehr nur wegen der hiermit voraussichtlich verbundenen Mehrkosten, die eine auf eigene Kosten klagende Partei voraussichtlich vermeiden würde (für Mutwillen bei einfacherer und billigerer Rechtsverfolgung im Ausland auch OLG Frankfurt, FamRZ 1991, 94; kritisch dazu Baumbach/Lauterbach/Hartmann, a.a.O., § 114 Rdn 109).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht