Rechtsprechung
OLG München, 04.06.1991 - 26 WF 622/91 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1991,3536) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG München - 871 F 7013/90
- OLG München, 04.06.1991 - 26 WF 622/91
Papierfundstellen
- MDR 1991, 767
- FamRZ 1991, 977
Wird zitiert von ...
- OLG Nürnberg, 21.01.1993 - 10 WF 3717/92
Bestimmung des Bedarfs eines minderjährigen Kindes
Lebt das unterhaltsberechtigte Kind in einem der neuen Bundesländer, der unterhaltspflichtige Elternteil aber in einem der alten Bundesländer, so ist eine Unterschreitung des in der Nürnberger Tabelle (wie in der Düsseldorfer Tabelle) vorgesehenen Mindestunterhalts - etwa wegen geringerer Lebenshaltungskosten in den neuen Bundesländern - nicht gerechtfertigt (vgl. OLG Frankfurt FamRZ 1991, 976 und 1478: OLG München FamRZ 1991, 977 ; OLG Stuttgart und OLG Koblenz FamRZ 1992, 215 ; so auch die sogenannte Berliner Tabelle, FamRZ 1992, 644, auf die auch die Familienrichter des Kreisgerichts Leipzig-Stadt verweisen, FamRZ 1992, 771).
Rechtsprechung
OLG Schleswig, 17.12.1990 - 15 UF 116/90 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1990,9092) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- REHADAT Informationssystem (Leitsatz)
Anrechnung eines gewährten Ausbildungsdarlehens auf den Unterhaltsbedarf eines Studenten bei Antrag auf Erlaß einer einstweiliggen Verfügung zur Durchsetzung des Unterhaltsanspruchs
Papierfundstellen
- FamRZ 1991, 977
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (2)
- OLG Düsseldorf, 22.08.1985 - 3 UF 15/85
Auszug aus OLG Schleswig, 17.12.1990 - 15 UF 116/90
Dies gilt für den Sonderfall des Erlassers einer einstweiligen Verfügung auch für solche Ausbildungsförderungsleistungen, die nur als Vorausleistung iS von BAföG § 36 gezahlt werden, weil auch dann der Verfügungsgrund, nämlich die akute Notlage, nicht gegeben ist (so auch OLG Düsseldorf, 1985-08-22, 3 UF 15/85, FamRZ 1986, 78). - BGH, 19.06.1985 - IVb ZR 30/84
Anrechnung von darlehnsweise gewährten Leistungen nach dem …
Auszug aus OLG Schleswig, 17.12.1990 - 15 UF 116/90
Grundsätzlich sind auch darlehnsweise gewährte Förderungsbeträge nach dem BAföG auf den Unterhaltsbedarf eines Studenten anzurechnen (vergleiche BGH, 1985-06-19, IVb ZR 30/84, FamRZ 1985, 916).
- OLG Hamm, 27.09.2013 - 2 WF 161/13
Kein Anspruch auf Unterhalt, soweit BAföG-Leistungen den Unterhaltsbedarf decken …
Das gilt nach Ziffer 2.4 der Hammer Leitlinien grundsätzlich auch für BAföG-Darlehen nach § 17 Abs. 2 BAföG (vgl. Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Urteil vom 17. Dezember 1990 - 15 UF 116/90 - FamRZ 1991, 977; Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Urteil vom 24. August 2005 - 15 UF 75/05 - FamRZ 2006, 571; OLG Hamm, Urteil vom 07. Dezember 1993 - 9 UF 130/93 - FamRZ 1994, 1343; OLG Dresden, Urteil vom 30. Oktober 1998 - 22 UF 234/98 - FuR 1999, 479; vgl. aber für Minderjährigen: OLG Hamm, Urteil vom 30. Juli 1986 - 5 UF 41/86 - FamRZ 1987, 91). - OLG Karlsruhe, 05.03.1998 - 2 UF 265/97
Einstweilige Verfügung; Notunterhalt; Verfügungsgrund
Diese Situation ist vergleichbar mit dem tatsächlichen Bezug von Sozialhilfe der für die Zeit seines Bezugs das Regelungsbedürfnis für eine einstweilige Verfügung auf Unterhalt nach ständiger Rechtsprechung des Senats entfallen läßt (vgl. FamRZ 1988, 635; so auch der 16. Familiensenat, FamRZ 1988, 87; für den Fall der darlehensweise Gewährung von BAföG : OLG Schleswig, FamRZ 1991, 977, 978).