Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 10.06.1992 - 2 UF 313/90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,11760
OLG Karlsruhe, 10.06.1992 - 2 UF 313/90 (https://dejure.org/1992,11760)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 10.06.1992 - 2 UF 313/90 (https://dejure.org/1992,11760)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 10. Juni 1992 - 2 UF 313/90 (https://dejure.org/1992,11760)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1992,11760) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • FamRZ 1992, 1194
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Karlsruhe, 30.01.2020 - 2 UF 136/18

    Familiensache: Ablehnung sämtlicher Mitglieder des Beschwerdesenats wegen

    Die Verfahrensbevollmächtigte der Beschwerdeführerin beziehe sich insoweit auf eine Entscheidung des OLG Karlsruhe, FamRZ 1992, 1194.

    c) Die von der Beschwerdeführerin herangezogene Entscheidung des OLG Karlsruhe FamRZ 1992, 1194 ist im vorliegenden Fall nicht einschlägig.

  • OLG Karlsruhe, 08.08.2007 - 6 U 97/07

    Besorgnis der Befangenheit wegen Vorbefassung des Richters im 1. Rechtszug

    Aus der Entscheidung des 2. Zivilsenats des OLG Karlsruhe vom 10.06.1992 (FamRZ 1992, 1194) ergibt sich, entgegen der insofern missverständlichen Darstellung von Vollkommer (a.a.O., Rn. 17), nichts anderes.
  • OLG Karlsruhe, 30.11.1995 - 2 UF 235/93

    Teilurteil, Schlußurteil, Vorbefassung, Vortätigkeit eines Richters, Befangenheit

    Nichts anderes gilt für den Fall des Erlasses eines Auskunftsurteils zur Vorbereitung der Betragsstufe, zumal das Berufungsgericht an die rechtliche Beurteilung im Teilurteil vom 3.12.1991 für die Frage, ob für den Unterhaltsanspruch gemäß Art. 234 § 5 EGBGB das Recht der ehemaligen DDR oder das BGB maßgebend ist, nicht gebunden ist (vgl. BGH, NJW 1985, 862 m.w.N.;Senatsbeschluß v. 10.6. 1992, FamRZ 1992, 1194).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht