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   OLG Karlsruhe, 27.02.1992 - 18 WF 7/92   

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https://dejure.org/1992,12215
OLG Karlsruhe, 27.02.1992 - 18 WF 7/92 (https://dejure.org/1992,12215)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 27.02.1992 - 18 WF 7/92 (https://dejure.org/1992,12215)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 27. Februar 1992 - 18 WF 7/92 (https://dejure.org/1992,12215)
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Papierfundstellen

  • FamRZ 1992, 1198
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 29.05.2012 - L 11 KR 206/12

    Krankenversicherung

    Die Einigung muss einigermaßen naheliegen; die nur vage Möglichkeit reicht nicht aus (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 27.02.1992 - 18 WF 7/92 -).
  • OLG Zweibrücken, 26.02.2003 - 2 WF 15/03

    Anfechtbarkeit der Bestimmung eines Termins zur mündlichen Erörterung vor

    Ein solcher Erörterungstermin setzt zwar regelmäßig voraus, dass eine Einigung zu erwarten ist (vgl. OLG Karlsruhe FamRZ 1992, 1198; Baumbach/Hartmann aaO § 118 Rdnr. 14).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 22.06.1992 - 3 WF 96/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,17631
OLG Düsseldorf, 22.06.1992 - 3 WF 96/92 (https://dejure.org/1992,17631)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 22.06.1992 - 3 WF 96/92 (https://dejure.org/1992,17631)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 22. Juni 1992 - 3 WF 96/92 (https://dejure.org/1992,17631)
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Celle, 02.11.2012 - 10 UF 269/12

    Vorliegen einer der Beschlussfassung über eine einstweilige Anordnung

    Die ist offenkundig nicht der Fall, wenn sie nicht rechtzeitig und verfahrensordnungsgemäß von dem Termin und dessen Gegenstand unterrichtet werden (vgl. auch OLG Düsseldorf - Beschluß vom 22. Juni 1992 - 3 WF 96/92 - FamRZ 1992, 1198 zum vor dem 1. September 2009 geltenden Verfahrensrecht).
  • OLG Dresden, 21.02.2002 - 22 WF 88/02

    Anordnung; Ladungsfrist; mündliche Verhandlung; Abhilfe

    Deshalb sind zumindest in den Fällen, in denen, wie hier, (auch) Vorschriften der Zivilprozessordnung anzuwenden sind, die an eine mündliche Verhandlung anknüpfen, die Ladungsvorschriften der Zivilprozessordnung entsprechend anzuwenden (vgl. OLG Düsseldorf, FamRZ 1992, 1198 f., 1199).
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