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   BVerfG, 28.08.1992 - 1 BvR 928/92   

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https://dejure.org/1992,3784
BVerfG, 28.08.1992 - 1 BvR 928/92 (https://dejure.org/1992,3784)
BVerfG, Entscheidung vom 28.08.1992 - 1 BvR 928/92 (https://dejure.org/1992,3784)
BVerfG, Entscheidung vom 28. August 1992 - 1 BvR 928/92 (https://dejure.org/1992,3784)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1579 Nr. 1; GG Art. 2 Abs. 1, Art. 3 Abs. 1
    Verfassungsrechtlich gebotene Prüfung bei der Einwendung der kurzenEhedauer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Unbilligkeit - Unterhaltsanspruch - Unterhalt - Kürzung - Versagung - Kurze Dauer - Ehe

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1993, 455
  • FamRZ 1992, 1283
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 04.07.1989 - 1 BvR 537/87

    Verfassungskonforme Auslegung des § 1579 Nr. 1 BGB

    Auszug aus BVerfG, 28.08.1992 - 1 BvR 928/92
    Ein Urteil des Berufungsgerichts, mit dem eine Verurteilung des Ehemannes zu nachehelichem Unterhalt bestätigt und die Voraussetzungen einer kurzen Ehedauer im Sinne von § 1579 Nr. 1 BGB mit der Begründung verneint wurde, der Ehezeit sei die Zeit hinzuzurechnen, in der die Berechtigte Unterhalt nach § 1570 BGB verlangen könne, hob die 1. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts mit Beschluß vom 21. November 1989 unter Hinweis auf die Senatsentscheidung vom 4. Juli 1989 (BVerfGE 80, 286 ) auf.

    Der dem Wortlaut entsprechenden Auslegung stehen auch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 4. Juli 1989 (BVerfGE 80, 286 ) und der an sie anknüpfende Beschluß der Kammer vom 21. November 1989, der auf die Verfassungsbeschwerde des verstorbenen Ehemannes der Beschwerdeführerin ergangen ist, nicht entgegen.

  • BVerfG, 12.03.1985 - 1 BvR 571/81

    Verfassungsmäßigkeit richterlicher Rechtsfortbildung - Betriebsaufspaltung

    Auszug aus BVerfG, 28.08.1992 - 1 BvR 928/92
    Als solche ist sie befugt, die Verletzung von Grundrechten des Verstorbenen im Ausgangsverfahren mit der Verfassungsbeschwerde geltend zu machen, soweit es um finanzielle Ansprüche geht (vgl. BVerfGE 69, 188 >201<).
  • BGH, 27.01.1999 - XII ZR 89/97

    Begriff der Ehe von kurzer Dauer

    Das Bundesverfassungsgericht sieht das geltende Unterhaltsrecht, auch in seiner Ausgestaltung durch die höchstrichterliche Rechtsprechung, als Bestandteil der verfassungsmäßigen Ordnung an (vgl. BVerfGE 57, 361, 378 ff.), und zwar einschließlich der Regelung des § 1579 Nr. 1 BGB (vgl. BVerfG 1. Kammer des 1. Senats, Beschluß vom 28. August 1992 - 1 BvR 928/92 = FamRZ 1992, 1283, 1284).

    Das Gesetz knüpft, wie auch das Bundesverfassungsgericht betont hat (vgl. Beschluß vom 28. August 1992 aaO S. 1284), an die Härtetatbestände als solche, einschließlich den des § 1579 Nr. 1 BGB, noch keine bestimmten Rechtsfolgen.

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