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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 25.05.1992 - 3 WF 21/92   

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https://dejure.org/1992,7133
OLG Frankfurt, 25.05.1992 - 3 WF 21/92 (https://dejure.org/1992,7133)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 25.05.1992 - 3 WF 21/92 (https://dejure.org/1992,7133)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 25. Mai 1992 - 3 WF 21/92 (https://dejure.org/1992,7133)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • FamRZ 1992, 1320
  • AnwBl 1993, 48
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • LAG Hamm, 04.06.2007 - 9 Sa 253/07

    Prozesskostenhilfe Beiordnung Rechtsanwalt eigene Angelegenheit

    Dies ergibt sich - entgegen BGH IX ZB 106/02 vom 25.04.2002 - aus dem Zweck der Prozesskostenhilfe als einer Sozialleistung (so auch OLG Frankfurt 3 WF 21/92 vom 25.05.1992).

    Aus dem Sinn und Zweck der Norm heraus darf ein hilfebedürftiger, in eigener Angelegenheit prozessierender Rechtsanwalt sich nicht selbst beigeordnet werden (Zöller/Philippi 26. Aufl. § 121 ZPO Rn. 1, 3; OLG Frankfurt Beschluss vom 25.05.1992 - 3 WF 21/92 - FamRZ 1992, 1320 m.w.Nachw.; a.A. Bork in Stein/Jonas 22. Aufl. § 121 ZPO Rn. 3; Baumbach 65. Aufl. § 121 ZPO Rn. 26); ihm kann jedoch ein anderer Rechtsanwalt beigeordnet werden, wenn dies, z.B. wegen mangelnder Sachkunde auf einem Spezialgebiet, erforderlich ist (Zöller/ Philippi a.a.O.).

  • OLG Oldenburg, 15.09.2000 - 1 W 67/00

    Konkursverwalter; Prozesskostenhilfe; Beiordnung; Rechtsanwalt; Anwalt;

    Der Senat hat mit der vorzitierten Rechtsprechung die nach wie vor für zutreffend erachtete Meinung, daß ein in eigenen Sachen prozessierender prozeßkostenhilfebedürftiger Rechtsanwalt sich nicht selbst beigeordnet werden kann (OLG Frankfurt FamRZ 1992, 1320), auf den Fall der Prozeßführung durch einen zum Konkursverwalters bestellten Rechtsanwalt übertragen.
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 15.07.1992 - 2 WF 121/92   

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https://dejure.org/1992,7224
OLG Düsseldorf, 15.07.1992 - 2 WF 121/92 (https://dejure.org/1992,7224)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 15.07.1992 - 2 WF 121/92 (https://dejure.org/1992,7224)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 15. Juli 1992 - 2 WF 121/92 (https://dejure.org/1992,7224)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de

    BGB § 1610 Abs. 2 § 1360a Abs. 4
    Prozeßkostenvorschußpflicht der Eltern für das Scheidungsverfahren ihres volljährigen Kindes

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • FamRZ 1992, 1320
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Düsseldorf, 23.04.1986 - 2 WF 83/86

    Ehescheidungsprozeß; Prozeßkostenvorschußpflicht; Angemessener Unterhalt

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.07.1992 - 2 WF 121/92
    Der Senat hat entsprechend den in den Leitsätzen aufgestellten Grundsätzen eine Prozeßkostenvorschußpflicht in einem Fall verneint, weil der Antragsteller nicht nur im gesellschaftlichen Gefüge durch Gründung einer Familie eine selbständige Stellung erlangt hatte, sondern auch durch Abschluß der Ausbildung und Aufnahme einer entsprechenden Berufstätigkeit wirtschaftlich eine eigenständige Position als Fleischergeselle mit einem Nettoeinkommen von 1.430 DM erworben hatte (OLG Düsseldorf, FamRZ 1986, 698 ).
  • OVG Niedersachsen, 11.07.2005 - 11 LC 51/04
    Eine solche Pflicht besteht jedoch nicht mehr, wenn das volljährige Kind eine selbständige Lebensstellung erlangt hat (OLG Bremen, Beschl. v. 5.7.2001 - 4 WF 33/01 -, zitiert nach Juris; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 15.7.1992 - 2 WF 121/92 -, FamRZ 1992, 1320 ; Erman, a.a.O., § 1610 RdNr. 11).
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